Eine Einzelhandelskette verkauft ein Handy.
In der Verpackung liegt ein Netzteil anbei. Dieses Netzteil geht innerhalb der Gewährleistungsfrist defekt.
Muss jetzt der Endverbraucher das gesamte Handy einsenden und damit einen kompletten Ausfall zumuten, wenn auch nur das Netzteil defekt ist?
Muss der Endverbraucher den AGB der Hersteller komplett folge leisten, oder kann er auch vom Hersteller verlange, dass er das einzelne Netzteil zurücknimmt und ausbessert/ersetzt?
Hallo hurius
Die Frage wird durch den Umstand beantwortet, ob die Kette auch Netzteile und Phones einzeln verkauft.
Nein?
Also gilt beides als Verkaufs Einheit und wird bei allen Aktionen als solches behandelt.
Man hat keinen Ausfall, wenn man z.B. kurzfristig umtauscht, repariert wird sowieso nichts.
Ausfallzeiten von einigen Stunden sollten wohl erträglich sein.
Gruß
Rochus
Hallo Rochus, vielen Dank f.d. Antwort!
Wenn ein solcher Industrieriese seine Netzteile einzeln verkauft, weil ja davon auszugehen ist, bzw. weil es immer wieder vorkommt, dass NT einzeln kaputt gehen, aber das Gerät mit dem Netzteil geliefert worden ist, kann dann darauf - von Seiten des Industrieriesens - bestanden werden, dass ein datenschutzrechtlich sensibles Gerät, wie z.B. ein Smartphone / Handy mit vielleicht von einem normalen User nicht findbaren aber lesbaren Inhalt einfach so mitverlangt werden?
Und eine kleine detailiertere Erfahrungswertfrage:
Wenn ein Netzteil defekt ist, aber das Telefon nicht, und beides zur Retour gebracht wird, wird dann zu großer Wahrscheinlichkeit beides ausgetauscht?
Vielen Dank.
…
Seiten des Industrieriesens - bestanden werden, dass ein
datenschutzrechtlich sensibles Gerät, wie z.B. ein Smartphone
/ Handy mit vielleicht von einem normalen User nicht findbaren
aber lesbaren Inhalt einfach so mitverlangt werden?
wie wäre es denn, wenn der kunde sich einfach für 3€ ein neues netzteil kauft, wenn er solche angst um seine kostbaren daten hat?
oder wenn er einfach mal den händler kontaktiert, ob es auch ohne handy ein ersatznetzteil gibt? zumal das handling des handys um größenordnungen teurer ist als eine lieferung eines ersatznetzteils? und die dinger auch im leben nicht repariert werden?
Hallo,
dafür hast du doch mit Sicherheit mal ne Quelle, wenn ich einen Schrank kaufe, müsste ich nach dieser Auslegung den kompletten Schrank zurück schicken, wenn eine Kleiderstange darin kaputt ist… also ich sags mal neutral, die Aussage hat vieles, nur keine Richtigkeit.
Das problem hier ist woanders. Liegt überhaupt ein Gewährleistungsfall vor?
hth