Hallo, ich weiß nicht, welchen Zweck dieses Konto hat. Hoffe, auf eine Antwort.
Hallo, ich weiß nicht, welchen Zweck dieses Konto hat. Hoffe,
auf eine Antwort.
Auch ein 4/3-Rechner darf die Vorsteuer bereits verrechnen lassen, wenn er die Rechnung besitzt und auch sonst alle Voraussetzungen gegeben sind. Sofern die Rechnung jedoch nicht bezahlt wurde, darf die Vorsteuer nicht als Betriebsausgabe gebucht werden bzw. muß jahresübergreifend mit diesem Hilfskonto hinsichtlich des steuerlichen Überschusses berichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald