Hallo, ich hab eine Frage das Urheberrecht betreffend. Ist folgendes erlaubt? Ist es erlaubt Versandhauskataloge einer Firma, die es seit ein paar Jahren in Deutschland nicht mehr gibt, abzufotografieren und auf CD als Katalog für Sammler zu verkaufen? In den Katalogen steht nichts über „auch auszugsweise nicht gestattet…“, das Stammhaus ist USA und es ist nicht möglich mithilfe dieser alten Kataloge noch etwas zu kaufen. Da es die Dinge heute nicht mehr gibt. So eine CD wäre ein reines Nachschlagewerk für Originalpreise und „was es so gibt“. Was sagen die Rechtsexperten dazu? Danke Kerstin
Hi,
naja, das Urheberrecht ist eindeutig und nicht davon abhängig ob es sich bei dem Werk um einen längst abgelaufenen Katalog handelt.
Die Frage ist, ob der oder die Rechteinhaber gegen diese Art der Nutzung einschreiten. Aber wenn Du auf der juristisch sicheren Seite sein willst, kommst Du nicht drum herum den Rechteinhaber um Erlaubnis zu bitten…
Gruß Stefan
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