Moin moin,
da gibt es einen, hypothetischen. arbeitgeber der den urlaub seiner mitarbeiter nach gutsherrnart verwaltet.
14 tage im juli - der rest wird auf brückentage, weihnachten etc. verteilt. hier mal einen tag da mal einen tag.
ist das so machbar ?
irgendwo hatte ich mal gelesen 3 wochen am stück sind pflicht.
liege ich da falsch ?
sm
Hallo
hier mal einen tag da mal einen tag.
ist das so machbar ?
irgendwo hatte ich mal gelesen 3 wochen am stück sind pflicht.
liege ich da falsch ?
Ja, da liegst Du falsch. Der link zum BUrlG wurde ja schon gebracht. Genauer gesagt, geht es um § 7 => http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html
unter Berücksichtigung von den möglichen Ausnahmen in §13 Absatz 1 => http://bundesrecht.juris.de/burlg/__13.html
In den überwiegenden Fällen wird der Arbeitgeber also als Mindestanforderung 2 Wochen Erholungsurlaub am Stück gewährleisten müssen.
Gruß,
LeoLo