Hallo Allerseits,
hat hier jemand schon einmal Erfahrungen mit der Abnahme einer Kühlerfigur am PKW beim TÜV gemacht?
Generell sind vorspringende Sachen am Auto ja kritisch - Fussgängerschutz usw.
Welche Voraussetzungen muss denn eine (selbstgemachte) Kühlerfigur erfüllen, damit der TÜV sie abnimmt/akzeptiert?
Ein kostspieliges Gutachten usw. will ich vermeiden.
Konkret geht es um Folgendes:
Bei einem 16 Jahre alten Mercedes fehlt der Stern auf der Haube.
Da der „Benz“ ohnehin kein Liebhaberstück ist, suchen wir im Freundeskreis nach einem anti-Daimlerstern-Ersatz.
Das sind die Favoriten:
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Eine Badeente.
weich, aus Gummi, splittert nicht - wohl keine Gefahr im Strassenverkehr, auch wenn ein Fahrradfahrer auf dem Kühler landen sollte.
(Zuerst wollten wir die Ente von innen beleuchten - wird die Polizei vermutlich nicht zulassen) -
Eine Klobürste
Auf ca. 15cm gekürzt. Damit der Fahradfahrer auf der Kühlerhaube sich nicht verletzt, mit einer starken Spiralfeder befestigt (wie manche CB-Funkantennen auch), so dass die Bürste bei Druck von Vorne abknicken kann.
Meine Frage:
Ist für so eine „Sonderanfertigung“ ein Nachweis / ein Gutachten erforderlich, z.B. dass die Kühlerfigur auf der Autobahn nicht abfällt, bzw. dass im Falle eines Unfalls keine Gefahr davon ausgeht?
Oder kann der TÜV-Prüfer das „manuell“ durch dranrumrütteln feststellen?
Hat hier jemand sowas schonmal versucht?
Danke und Gruß, Stefan S.