Was sagt der TÜV zu einer Kühlerfigur?

Hallo Allerseits,
hat hier jemand schon einmal Erfahrungen mit der Abnahme einer Kühlerfigur am PKW beim TÜV gemacht?

Generell sind vorspringende Sachen am Auto ja kritisch - Fussgängerschutz usw.
Welche Voraussetzungen muss denn eine (selbstgemachte) Kühlerfigur erfüllen, damit der TÜV sie abnimmt/akzeptiert?
Ein kostspieliges Gutachten usw. will ich vermeiden.

Konkret geht es um Folgendes:
Bei einem 16 Jahre alten Mercedes fehlt der Stern auf der Haube.
Da der „Benz“ ohnehin kein Liebhaberstück ist, suchen wir im Freundeskreis nach einem anti-Daimlerstern-Ersatz.

Das sind die Favoriten:

  1. Eine Badeente.
    weich, aus Gummi, splittert nicht - wohl keine Gefahr im Strassenverkehr, auch wenn ein Fahrradfahrer auf dem Kühler landen sollte.
    (Zuerst wollten wir die Ente von innen beleuchten - wird die Polizei vermutlich nicht zulassen)

  2. Eine Klobürste
    Auf ca. 15cm gekürzt. Damit der Fahradfahrer auf der Kühlerhaube sich nicht verletzt, mit einer starken Spiralfeder befestigt (wie manche CB-Funkantennen auch), so dass die Bürste bei Druck von Vorne abknicken kann.

Meine Frage:
Ist für so eine „Sonderanfertigung“ ein Nachweis / ein Gutachten erforderlich, z.B. dass die Kühlerfigur auf der Autobahn nicht abfällt, bzw. dass im Falle eines Unfalls keine Gefahr davon ausgeht?
Oder kann der TÜV-Prüfer das „manuell“ durch dranrumrütteln feststellen?
Hat hier jemand sowas schonmal versucht?

Danke und Gruß, Stefan S.

Hallo Stefan,
warum nicht beim TÜV fragen? Das kostet erst mal nichts, denke ich, und man kann sogar eine Antwort bekommen… Gruß ynot, der auch schon einmal eine andere Frage hatte und vom TÜV eine Antwort bekam