Hallo liebe Fachleute,
wenn man im europäischen Ausland arbeitet, nehmen wir mal z.B. Österreich, werden dann diese Arbeitszeiten den Anspruchszeiten, die man bei der AfA erworben hat
zugerechnet.
Hallo liebe Fachleute,
wenn man im europäischen Ausland arbeitet, nehmen wir mal z.B. Österreich, werden dann diese Arbeitszeiten den Anspruchszeiten, die man bei der AfA erworben hat
zugerechnet.
zur Arbeit im Ausland
Hallo,
wenn man im europäischen Ausland arbeitet,z.B.
Österreich, dann werden diese Arbeitszeiten und
Anspruchszeiten, die man bei der AfA erworben hat
angerechnet.Die AfA ist hoch erfreut wieder einen Kunden aus der Kartei streichen zu können. Bitte mit der AfA sprechen, denn es gibt immer etwas Neues.
Gruß Wolfgang
… wenn man im europäischen Ausland arbeitet,
Hallo Jennerwein,
da kann ich Dir aus eigener Erfahrung ( 16 Monate versicherungspflichtig in Österreich )berichten, dass Du beim Ende der Tätigkeit im Ausland bei der dortigen Arbeitsverwaltung (AT= AMS Arbeitsmarktservice ) im Falle der Arbeitslosigkeit oder des Vertragsablaufes ein Formular ausstellen lässt, in dem Dir die Versicherungszeiten und dein Einkommen bescheinigt wird, um die Ansprüche nach dem europäischen Sozialversicherungsabkommen nach Deutschland mitzunehmen. Wichtig ist, dich dann sofort in D arbeitslos zu melden und nicht erst im anderen Staat Ansprüche zu stellen. Dann werden die versicherungspflichtigen Auslands-Arbeitszeiten wie deutsche Zeiten angerechnet. ( früher Formular E301, hat sich aber gerade geändert) Hab Geduld mit den Sachbearbeitern bei der Bundesanstalt, die haben oft nur sehr wenig oder keine Ahnung von dem Verfahren…
MfG Reisebaer