Was sind "Aufzeichnungen" ?

Hi.

Es geht um die Aufführung eines Theaterstückes.
Wenn der Rechteinhaber keine „Aufzeichnungen“ des Stückes erlaubt, sind
damit ganz sicherlich Ton- und Videoaufnahmen gemeint.
Wie sieht es mit Fotos aus? Sind Fotos im juristischen Sinne auch „Aufzeichnungen“??

Danke
Markuss

Hi,

ich habs dem Team schon mal gesagt. Ich bin kein Experte für Rechtsfragen. Aber die kapieren das nicht.

Nach meinem persönlichen Dafürhalten sind Fotos genauso als „Aufzeichnungen“ zu sehen.
IN den meisten Fällen heißt es Ton- und Bildaufzeichungen - zwischen bewegten und unbewegten Bildern wird wohl nicht unterschieden.

Man kann aber auch beim Veranstalter nachfragen, wenn man sich unsicher ist. Problematisch sind sicher Fotos die einen kommerziellen Zweck verfolgen - Verkauf des Bildes für Zeitungen etc. oder Bild wird in einer kostenpflichtigen Zeitung veröffentlicht. Je exklusiver die Veranstaltung desto restriktiver sind manchmal auch die Auflagen.

lg,
vordprefect

Danke für die Einladung zu der Frage. Leider habe ich keine Ahnung. Ich wollte nur nicht unhöflich sein und grußlos wieder verschwinden.

Doch. „Kapieren“ wir schon. Aber da du bei dir „Digitale Bild- & Grafikbearbeitung“ als Expertenthema angebeben hast, nehme ich stark an, dass dich das System an dieser Stelle als Experten eingeblendet hat. Schließlich geht es um „Ton- und Videoaufnahmen“.

Viele Grüße
Matias vom wer-weiss-was-Team

Servus,

es wäre hübsch, hier einen ganzen Satz zu haben.

Wenn in diesem Satz z.B. außer diesem Begriff die „Bild- und Tonträger“ aus §§ 77, 78 UrhG vorkommen, sind Fotos nicht gemeint.

Bin übrigens nicht davon überzeugt, dass der Rechteinhaber überhaupt (ausschließliche) Rechte am Fotografieren der Aufführung hat - das wäre eine Voraussetzung dafür, dass er es überhaupt untersagen kann.

Schöne Grüße

MM

Zitat:
Für interne Zwecke hat man die Berechtigung, eine Aufzeichnung zu machen dafür sind Tantieme zu entrichten. Die Archivierung ist nicht erlaubt.
Private, nichtkommerzielle Tonband- oder Videoaufnahmen aus dem Publikum sind nicht gestattet.

Heißt dies:

  • für interne Zwecke (inkl. Archivierung) sind Fotos kostenfrei erlaubt (da Fotos keine Aufzeichnung?)?
  • Publikum darf fotografieren?

Servus,

ja - wenn die Einschränkung so formuliert ist und sonst nichts weiter zu dem Thema geregelt ist, sind Fotos generell erlaubt. Der Rechteinhaber hätte sich mit Einschränkung von Fotoaufnahmen auch auf ein recht dünnes Brett begeben.

Schöne Grüße

MM