Hallo,
vor mir liegt der Grundriß einer (noch nicht fertiggestellten) Neubauwohnung. Dort ist vermerkt, daß WC und Badflächen Ausbauflächen sind. Was habe ich mir darunter denn vorzustellen?
Gruß und Dank,
Christian
Hallo,
vor mir liegt der Grundriß einer (noch nicht fertiggestellten) Neubauwohnung. Dort ist vermerkt, daß WC und Badflächen Ausbauflächen sind. Was habe ich mir darunter denn vorzustellen?
Gruß und Dank,
Christian
hallo christian,
der bedeutungen sind mindestens zwei:
1.) flächen sind noch nicht ausgebaut, könnten aber später
2.) der bauherr/-dame bringt den ausbau als eigenleistung ein (d.h. er erfolgt nicht durch die baufirma bzw. ist nicht im angebot enthalten)
macht das sinn?
gruß
ann
Hallo Ann,
der bedeutungen sind mindestens zwei:
1.) flächen sind noch nicht ausgebaut, könnten aber später
paßt nicht, da Bad/WV fertig ausgestattet übergeben werden.
2.) der bauherr/-dame bringt den ausbau als eigenleistung ein
(d.h. er erfolgt nicht durch die baufirma bzw. ist nicht im
angebot enthalten)
Paßt auch nicht, da ich nicht vorhabe, auch nur einen Handschlag zu machen und davon auch nirgendwo die Rede war 
macht das sinn?
Schon, aber nicht in dem Zusammenhang.
Wer weiß, was die Jungs wieder für eigenwillige Bezeichnungen gewählt haben. Aber danke schon mal für den Lösungsversuch. Ich habe mittlerweile den Verdacht, daß die damit sagen wollen, daß bei der Flächenberechnung der leere Raum berücksichtigt wurde, obwohl Teile aufgrund der Installationen eigentlich nicht mehr „nutzbar“ sind.
Gruß,
Christian
hallo christian,
Ich habe
mittlerweile den Verdacht, daß die damit sagen wollen, daß bei
der Flächenberechnung der leere Raum berücksichtigt wurde,
obwohl Teile aufgrund der Installationen eigentlich nicht mehr
„nutzbar“ sind.
in dem fall könntest du recht haben. irgendwie erinnert mich das aber an „gummiringe, sortiert“, die dann eben nicht sortiert sind, sondern alle durcheinander in einer packung.
ach, ich gebs auf. deutsches spracke, schwärä spracke 
schönen sonntag noch
ann
Hallo, Christian,
wenn du, wie ich auch, gegoogelt hast, dann hast du sicher längst festgestellt, was gemeinhin mit dem Begriff „Ausbaufläche“ im Zusammenhang mit Wohnraum gemeint ist: Fläche die die bestehende Wohn- oder Nutzfläche um weitere Wohn- oder Nutzfläche erweiterbasr macht.
Üblicherweise also Dachboden oder Keller.
Wenn Du es dir genau nachsehen möchtest http://www.intex-publishing.de/infos/bkv.pdf
Aber Vorsicht Die WoFIV (Wohnflächenverordnung vom 1.1.2004) regelt zwar die Wohnflächenberechnung für preisgebundene Wohnungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz, aber für den freien Wohnungsmarkt gibt es keine einheitlich vorgeschriebene Berechnungsweise. Die DIN 277 regelt ebenfalls die Wohnflächenberechnung, die Grundflächen werden allerdings anders ausgelegt.
Gruß
Eckard
Hallo Eckard,
wenn du, wie ich auch, gegoogelt hast, dann hast du sicher
längst festgestellt, was gemeinhin mit dem Begriff
„Ausbaufläche“ im Zusammenhang mit Wohnraum gemeint ist:
Fläche die die bestehende Wohn- oder Nutzfläche um weitere
Wohn- oder Nutzfläche erweiterbasr macht.
Üblicherweise also Dachboden oder Keller.
ich googlete, fand, wunderte (mich) und stellte die Frage. Um eine ausbaubare Fläche im bekannten Sinne kann es sich hier nämlich keinesfalls handeln.
Grßuß,
Christian
Üblicherweise also Dachboden oder Keller.
ich googlete, fand, wunderte (mich) und stellte die Frage. Um
eine ausbaubare Fläche im bekannten Sinne kann es sich hier
nämlich keinesfalls handeln.
Hallo, Christian,
da sind wir beide der gleichen Ansicht. Bestenfalls kann es sich bei den auf deiner Zeichnung markierten Flächen um Nutzflächen handeln.
Einzige Möglichkeit des Planzeichners Recht zu behalten wäre, wenn es sich um ein „Zweitbad“ handelte, also um eine Fläche die zwar zursprünglich nicht genutzt, aber zu einem solchen um-/ausgebaut werden kann. Dann aber müßte die Wohnung bereits über ein Bad verfügen.
Wie immer auch, die Flächenberechnung scheind ein wunder Punkt (oder ein Wunderpunkt) des Baurechtes zu sein.
Gruß
Eckard
Ich habe
mittlerweile den Verdacht, daß die damit sagen wollen, daß bei
der Flächenberechnung der leere Raum berücksichtigt wurde,
obwohl Teile aufgrund der Installationen eigentlich nicht mehr
„nutzbar“ sind.
Hallo Christian,
dein Verdacht kann ich nicht bestätigen, das wird ohnehin so gemacht (es wird Leerraum berechnet ohne die Sanitärobjekte).
Habe im Baubereich gearbeitet und in den Firmen für die ich gearbeitet habe, war die Ausbaufläche immer der Raum(Räume), der quasi ‚Ausbau_vorbereitet_‘ war, soll heißen kein Putz, kein Bodenbelag, nichts - das muss aber nicht unbedingt Keller oder DG sein.
Am besten schriftlich nachfragen und ganz genau die Baubeschreibeng durchlesen und nachprüfen.
Lieben Gruß,
Maja