Hallo
da ist mir dann aufgefallen das ich mit meiner Frau
Bedarfsanteile an Bund bzw. Kommune bezahlen muss.
Ich vermute mal, da habt Ihr einfach etwas falsch verstanden.
Alle Leistungen nach dem SGB II werden aus Steuermitteln finanziert. Für einige Leistungen ist der kommunale Träger zuständig (z.B. für die Unterkunftskosten und die Leistungen für „Bildung und Teilhabe“) - und die dafür nötigen Gelder kommen daher aus dem Steuertopf der Kommune.
Für andere SGB II- Leistungen ist der Bund zuständig, und die dafür erforderlichen Gelder kommen aus dem Bundes-Steuertopf.
In den ALG2- Bescheiden wird in der Regel irgendwo unten am Ende aufgelistet, in welcher Höhe welche Leistungen, die für Euch gezahlt werden, vom Bund oder eben von der Kommune getragen werden. Das ist also nichts, was Ihr bezahlen müsstet.
Das wäre das Einzige, was mir dazu einfallen würde - ansonsten wüsste ich nicht, was damit gemeint sein sollte 
LG