Hallo zusammen, wende mich mit folgender Frage an euch:
Ich soll in der Einkommensteuererklärung in der Anlage AV beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. deutschen gesetzlichen Rentenversicherung im Vorjahr angeben. Allerdings bin ich Beamter. Muss ich in der Anlage AV da nichts angeben oder wie soll ich da verfahren. In den Einkommensteuererklärungen der Vorjahre hat mein Steuerberater unter diesen Einnahmen durchaus eine Angabe gemacht, die weit über meinen Bruttojahresbezügen lag. Wurden da möglicherweise Mieteinnahmen mit hinzu gerechnet?
Vielen Dank…
Das sind Mieteinnahmen.
Es sei denn sie dienen nicht der Gewinn erziehlenden Absicht. ramses90
Vielen Dank für deine Antwort, ramses90.
Allerdings kann das nach meinen Zahlen so nicht sein:
Bruttojahresbezüge+Nettomieteinkünfte liegen deutlich unter der für die letzten Jahre gleich eingegebenen Zahl für die beitragspflichtigen Einnahmen, nämlich um etwa 8000 €. Bin nach wie vor etwas verunsichert.