Einen schönen guten Abend. Wer bekommt solche Wohnungen? Wie kann ich mich darauf Bewerben und was sind eigentlich darausresultierende Vor- und Nachteile? Danke für bemühte Antworten
Servus,
wie genau das bei Deiner örtlichen Baugenossenschaft funktioniert, erfährst Du dort.
Das Einzige, was für alle Baugenossenschaften gleich gilt, ist, dass man der Genossenschaft beitreten muss, wenn man eine Wohnung von ihr haben möchte. Alles andere von Wohnberechtigungsschein bis Warteliste hängt von den Bedingungen am Ort ab.
Schöne Grüße
MM
Als Genossenschafter bist du Miteigentümer am gesamten Objekt. Du wirst dann normaler Mieter einer der Wohnungen. Als Genossenschafter hast du dann aber ein Mitspracherecht, bei Entscheidungen über das Objekt. Im Prinzip wärst du auch am Gewinn beteiligt, aber da dieser Gewinn aus deiner Miete stammen würde, verzichtet man auf einen Gewinn, wodurch die Mieten günstiger werden.
Beim Stockwerkeigentum bist du Eigentümer einer bestimmten Wohnung.
Wie genau die Genossenschaft organisiert ist, steht in deren Statuten.
Im Allgemeinen haben Genossenschaften keine Probleme neue Genossenschafter zu finden, weshalb es meistens lange Wartelisten gibt. Wenn du dran kommst, musst du normalerweise Anteilscheine an der Genossenschaft kaufen um einziehen zu können.
Im Allgemeinen kann dir nicht so einfach gekündigt werden, da z.B. ein Verkauf oder eine Renovation nur mit der Zustimmung der Genossenschafter stattfinden kann. Eigenbedarf kann auch keiner anmelden.
Ist aber alles in den Statuten geregelt.
MfG Peter(TOO)
Hallo,
solche Wohnungen bekommt, wer in die Genossenschaft eintritt - im Allgemeinen durch Kauf eines Anteils (in Ratenzahlung oder als Einmalzahlung) - und einen Mietvertrag unterschreibt.
Bewerben kann man sich, in dem man sich einfach als Wohnungssuchender bei einer oder mehreren Genossenschaften meldet und seine Vorstellungen äußert. Ob es Wartelisten gibt, hängt vom örtlichen Wohnungsmarkt ab.
Vorteile? Die Mieten sind in der Regel etwas günstiger, die Wohnungen in aller Regel relativ gut gepflegt und Hausgemeinschaften bestehen oft schon seit Jahren oder Jahrzehnten. Größere, über Wohnblöcke der 1930er hinausgehende Einheiten oder „Hochhäuser“ sind eher selten. Der Genossenschaftsanteil ist in der Regel begrenzt. Ist die volle Höhe erreicht, zahlen einige eine Dividende in einer Zinshöhe, die aus dem letzten Jahrtausend stammt
Nachteile sind teilweise subjektiv und eher selten: Die Einlagen haben lange Kündigungsfristen (zB bis Jahresende des Jahres nach Kündigung) und können als Kaution herangezogen werden. Die Genossenschaftsmitglieder haften damit für Vebindlichkeiten, auch bei Insolvenz der Genossenschaft! Je nach örtlicher Lage sind die Wohngegenden eher ehemalige Arbeiterviertel (zB im Ruhrgebiet) und damit nicht gerade „trendy oder hip“ und ggf. bereits der Armutsseggregation zuzurechnen. Außerdem leiden Genossenschaften dadurch und durch die (eigentlich nicht mehr) „altmodische“ Rechtsform unter Mitgliedermangel und Überalterung.
Im Umkehrschluss bieten sie vermehrt gezielte Angebote für Senioren oder Wohnen mit Kindern an, zB Mittagstische, Soziale Einrichtungen oder gezieltes Mehrgenerationenwohnen.
Bemühte Grüße vom
Schnabel
Servus,
ja, das hängt schon von der örtlichen Lage ab. Wo diese von „Arbeiteraristokratie“ mit Metall- und Chemietarif Baden-Württemberg geprägt ist, kann man wie der Spar- und Bauverein Mannheim schon auch einmal ganze Straßenzüge aus den 1930ern niederlegen und sich etwas Schöneres leisten (entstanden in den vergangenen zwei Jahren): http://www.spar-bau-ma.de/media/0000000294.jpg
Schöne Grüße
MM
Hui! Bauhaus in Zeiten des §34 BauGB!
Gruß vom
Schnabel
Servus,
ja, da stand vorher ein grässlicher Wohnhof aus dem tausendjährigen Reich, plump und kostengünstig zusammengepappt. Auf diese Weise fiel es sicher leicht, das genehmigt zu kriegen, weil so ziemlich jede Alternative besser gewesen wäre.
Schöne Grüße
MM