Was sind die bessten schritte nach KFZ kauf betrug

Hallo,
Folgendes Problem:
Ich habe mir letzte woche einen bmw gekauft.
Mit dem verkäufer hab ich die SCHRIFTLICHE vereinbarung, das er eine woche nach dem kauf, also am 22.09.2011 den Tüv am wagen erneuert und ein paar kleinere maken behebt. (auf dies haben wir uns geeinigt, da ich den wagen sofort gebraucht habe und nur so gleich an ihn kam.)Nun wollten wir heute den tüv machen. erst wurde ich vertröstet, soll nochmal in 2 stunden anrufen, weil er gerade den termin beim tüv macht. danach hatte ich angerufen dan ging der Typ vom „Tüv“ ran und hat gesagt er ruft in ner halben stunde nochmal an, weil er gerade volles haus hat. ich hab 2 stunden gewartet… nichts…
Dan rief ich wieder an, aber keiner geht dran. Mehrmals nicht hab ehrlich gesagt keinen bock mehr mich so verarschen zu lassen (der hat sich nicht nur die aktion geleistet).
Wie soll ich nun vorgehen? hab ich eine chance wenn ich zu nem anwalt, bzw. zur polizei gehe? (hab ja was schriftliches und 6 zeugen) oder hab ich nun ein echtes problem und bin richtig verarscht worden?

Bitte um antwort, bin grad voll am verzweifeln -.-
Danke im voraus, Mfg Mike

Hallo,

hast du den wagen schon zurück ?
schon bezahlt ?
Gruß Marco

Hallo,

hast du den wagen schon zurück ?
schon bezahlt ?
Gruß Marco

Ja den wagen hab ich mit brief vor der tür stehen, auch ist er schon bezahlt.

Hallo,

Zu dem Thema kann ich leider keine Hilfe geben! Das weiss ich nicht!

Hallo,

Zu dem Thema kann ich leider keine Hilfe geben! Das weiss ich
nicht!

oke,trotzdem danke

Hallo,
also das ist ja ,hab sowas noch nicht gehört,fest steht,Vereinbarung für Tüv schriftlich,Auto im vorraus mitgenommen,heikel,würde bei der Polizei eine Anzeige machen,die sagen dann vielleicht mehr.Eventuel Anwalt!
Viel Glück;Zdenka

Hallo nochmals,
dann schreibe der Verkäufer an das du von dem Vertrag zurück trittst da er die Vereinbahrungen nicht einhält.
Geld und Ware Tauschen wieder den Besitzer.
Das hilft meistens das sich in der Sache was bewegt.
Ansonsten übergibst du den Auftrag an einen Anwalt.
Gruß Marco
www.hauptststadtdetektei.de
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www.digitaler-nachlass.com

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Auch hallo,
Kann ich in dem fall wirklich zurücktretten?
Mache mir nämlich sorgen darüber das ich nicht recht bekommen würde.

Oke, danke, wird woll kein weg daran vorbeiführen.

Hallo Mike

Das ist ja schräg!!! Wenn Sie es schriftlich haben, dass er das Auto MFK bereit stellt haftet der Verkäufer auf jeden Fall für den MFK. Ich würde den Verkäufer also den Mechaniker nochmals schriftlich anschreiben und Ihn für einen Termin anfragen damit er die Möglichkeit hat den BMW MFK bereit zu stellen. Falls er Ihnen keinen Termin gibt rate ich Ihnen zu einem Anwalt zu gehen denn wenn sie es schriftlich haben das der BMW noch MFK bereit gestellt werden muss haben sie sicher Chanchen damit vor Gericht zu gehen und Recht zu bekommen.
Allerdings ob da noch Vertrauen ist zu diesem Verkäufer zweifle ich !!! Ich hätte es nicht und ich Rate Ihnen an, dass sie die Teile die ausgetauscht werden müssen für den MFK bei Abholung des Autos sehen möchten !!!
L.G. Jango

Oke, danke für die antwort.
Also nächster schritt anwalt, oder kann die polizei da auch was machen?

hallo,
ja das versteh ich dass es mehr als nur ärgerlich ist…
da gibt´s in meinen augen nur eine möglichkeit --> ab zur polizei anzeige erstatten!
weiß nicht 100%ig was es ist, aber der straftatbestand sollte erfüllt sein um eine anzeige zu rechtfertigen und den rest übernimmt bei bedarf und ausreichender rechtslage dann der staatsanwalt, ein anwalt könnte auch hilfreich sein, da es eigentl eher zivilrechtlich ist aber bevor die sache sich ewig hinzieht, geh lieber zur polizei und die sagen dir dann 100%ig rechtskräftig was zu tun oder zu lässen ist
hoffe ich konnt dir helfen!
alles gute

Oke, gut dan wird’s woll nicht anders gehen. Vielen dank für den rat.

Hallo,
wenn möglich persönlichen Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen. Wenn dabei keine Einigung erzielt werden kann, bitte dem Verkäufer schriftlich eine realisierbare Frist für die TÜV-Abnahme und die Restarbeiten am Auto stellen. Dabei darauf hinweisen, dass bei Nichteinhaltung der Frist und/oder nicht sachgerechter Ausführung der Restarbeiten entweder der Kauf rückgängig gemacht wird, oder die TÜV-Abnahme und die Restarbeiten selbst organisiert, und dem Verkäufer in Rechnung gestellt werden, oder eine entsprechende Kaufpreisminderung dafür vorschlagen.
Erst wenn keine der 3 Möglichkeiten vom Verkäufer akzeptiert wird ist ein Gang zum Anwalt der richtige Weg. Die Polizei kann nur etwas ausrichten, wenn der Verkäufer trotz bezahltem Kaufpreis das Fahrzeug nicht an dich herausgeben will. Wichtig ist dabei, dass der KFZ-Brief in deinem Besitz ist.
Viel Erfolg!

Das Problem ist ja das eig. Ausgemacht war alles gestern zu machen (hatte er eine Woche zeit und war einverstanden. Jetzt jedoch ignoriert er meine anrufe und ruft selber auch nie zurück. Kann die Polizei da echt nix machen, weil eig. Liegt da doch betrug vor?! Immerhin haben wir eine schriftliche Vereinbarung.

Versuchte Anrufe, bzw. keine Rückrufe sowie mündliche Vereinbarungen ohne Zeugen zählen nicht und sind nur schwer beweisbar, sondern nur schriftliche Vereinbarungen. Eine angemessene Nachfrist steht dem Verkäufer auch dann zu, wenn er die erste schriftlich festgelegte Frist nicht einhält. Die Polizei kann deshalb unter diesen Umständen nicht tätig werden, sondern erst wenn der Verkäufer die Herausgabe des Fahrzeuges (auch ohne TÜV und ohne Mängelbeseitigung) verweigert. Siehe hierzu auch meine erste Stellungnahme.
Viel Erfolg.

Aso, oke gut dan muss ich wieder eine Frist setzten… Oman.
Danke

Hallo Mike!
Ich bin kein Experte, aber ich würde zur Polizei gehen und den Arsch anzeigen. Du hast den Kaufvertrag und die schriftliche Vereinbarung über die Behebung der Mängel und es ist nichts passiert. Wenn er von dir schon Geld bekommen hat, dann ist es eindeutig Betrug. Wenn nicht, dann würde ich über einen Anwalt den Kaufvertrag annulieren lassen und mir ein anderes Auto suchen. Davon gibt es genug.
Gruß
Kerstin

Oke, so werd ich es machen!
Danke für die Antwort.

Hallo…also wenn du alles schriftlich hast und auch Zeugen benennen kannst, solltest du schriftlich demjenigen eine Mahnung erteilen, daß er bis zum…DATUM…das Auto in einem vertragsmäßigen Zustand dir zu übergeben hat, ansonsten wird vom Kaufvertrag zurückgetreten.
Sollte das nicht funktionieren, musst du dir doch einen Anwalt nehmen. Strafrechtlich ist es soweit erstmal nicht relevant, da es sich nicht um eine Täuschung/Betrug handelt, sondern nur um eine zivilrechtliche Angelegenheit, welche auf Vertragseinhaltung beruht.

Also Druck machen…MFG