Was sind die Grundsätze für die Inanspruchnahme der Gerichte?

Hallo, ich habe diese für mich schwammige Frage von meinem Professor bekommen.

Was sind die Grundsätze für die Inanspruchnahme der Gerichte?

Kann mir jemand diese beantworten? … oder zumindest einen Tipp geben?

Liboba

Hallo,
ich kann hier nur kurz sagen: es müssen erst alle anderen außergerichtlichen Möglichkeiten der Schlichtung in Anspruch genommen worden sein, bevor man die Gericht anruft. Nur wenn die außergerichtlichen gescheitert sind, sollte man klagen.
Gruß