Was sind die Pflichten von Erben, die nicht Erblassnehmer sind?

Jemand wird Erbe eines Grundstückes und eines Hauses mit Grundstück, aber nicht Erblassnehmer. Trotzdem lässt er sich in das Grundbuch eintragen. Können für ihn Kosten für Grundsteuer entstehen? Was passiert wenn sich die Erblassnehmer nicht melden? Hat er irgendeine Bringschuld?

Wie kommst du zu dem Grundstück?

Also entweder wurdest du im Testament bedacht oder nicht. Ob du jetzt in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Erblasser stehst, spielt dabei erst einmal keine Rolle.

Die anderen Möglichkeiten wären noch eine Schenkung oder ein Kauf zu Lebzeiten des Erblassers oder ein oder Betrug.

Ein Testament oder eine Schenkung können aber von den Erben angefochten werden.

Falls keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, fällt alles dem Staat zu. Vermutlich wird er dann ein Grundstück meistbietend versteigern.

Zuerst fällt ein Erbe der Obhut des Erbschaftsamtes zu. Es ist dann verpflichtet nach gesetzlichen Erben zu suchen und diese zu benachrichtigen. Ohne eine Schriftliche „Erlaubnis“ (normalerweise der Erbschein) des Erbschaftsamtes, darf niemand über das Erbe verfügen. Bei z.B. Firmen und Viehhaltung muss das Erbschaftsamt einen Verwalter einsetzen, welcher aber, wie ein Vormund, Rechenschaft ablegen muss.

Wie kann man sich im Grundbuch eintragen lassen ohne einen Kaufvertrag, Schenkungsurkunde oder einen Erbschein vorzuweisen?

MfG Peter(TOO)

Erklär doch bitte mal was oder wer ein Erblassnehmer ist.
Wenn Du damit Miterben meinst, dann sind alle Erben nur Teilerben und wenn einer davon sich ins Grundbuch eintragen läßt haben die anderen Miterben einen Herausgabeanspruch ihres Teiles. Die Verjährung beträgt 30 Jahre, die können das also auch noch nach 30 Jahren fordern.
Eine Bringschuld besteht nicht. Allerdings werden die anderen Erben vom Nachlaßgericht benachrichtigt.
Selbstverständlich muss er Grundsteuer zahlen. ramses90

Also ich mache ja nun schon diverse Jahre Erbrecht, und habe den Begriff des Erblassnehmer noch nie gehört, und selbst Google kennt ihn nicht. Es gibt den Erbschaftsnehmer als Synonym für den Erben, aber damit wird deine Frage ja nur noch unverständlicher, wenn beide Begriffe das selbe meinen sollen.

Wer hat hier wie (gesetzliche Erbfolge/Testament) an wen was vererbt. und was hat derjenige oder ein Dritter dann konkret gemacht? Geht es hier irgendwie um einen durch Testament enterbten Angehörigen, der ohne das Testament gesetzlicher Erbe geworden wäre?

Genau aber scheinbar ist er Schweizer oder Österreicher aber selbst da taucht der Begriff nicht auf. ramses90

Hallo!

erkläre es mal genauer und klarer !

Man hat nicht geerbt sondern das Haus/Grund als Vermächtnis zugedacht bekommen ?
Dann ist man auch kein Erbe, das stimmt so weit.

Man erbt das Haus/Grund aber nicht automatisch, man muss es von den eigentlichen Erben einfordern !
und deshalb wundert mich, wie man sich im Grundbuch hat eintragen lassen können .

Die Grundsteuer schuldet man aber. Etwaige auf dem Vermächtnis liegenden Schulden oder Forderungen (Steuer) gehen auf den Vermächtnisnehmer über !

MfG
duck313