Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen der

… „Verschleierung des Werbecharakters“ nach § 4 Nr. 3 UWG?

Ich bräuchte dringend Hilfe zu diesem Thema also bin ich für Antworten sehr dankbar.

a) Geschäftliche Handlung. 
 b) Verschleierung des werblichen Charakters. 
 c) Interessenabwägung und Bewertungsmaßstab. 
 d) Bagatellklausel. 

Präzisere Frage ergibt präzisere Antwort

Danke für die schnelle Antwort.

Mir stellt sich noch die Frage, ob die „Tarnung in Form redaktioneller Werbung“ eine Unterform zur „Verschleierung des Werbecharakters“ darstellt oder ein weiteres Beispiel für „unlauteren Wettbewerb“ allgemein ist.

Hallo,

redaktionelle Werbung ist ein Unterfall der getarnten Werbung iSd § 4 Nr 3 UWG.

(Zum früheren Recht vgl BGH GRUR 1998, 481, 482 – Auto ’94.)

Dies folgt dem im Presserecht entwickeltn Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Text (vgl § 10 Landespressegesetze; BVerfG WRP 2003, 69, 71 – Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten).

VG
EK