Bei ganzen Urlaubswochen sind die angrenzenden Wochenenden frei zu halten, soweit dringende betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.
(Freie Wochenden, da Wechselschichtdienst)
Kann jemand Beispiele für dringende betriebliche Gründe, in Bezug auf oben, nennen?
Hallo Wannsee,
dringende betr.Gründe sind z.B. Anlieferung bzw Verarbeitung von verderblichen Waren.
Auch hoheitliche Aufgaben fallen darunter.
Gruß Ulli