Ein Mieter zieht aus:
Meines Wissens nach, hat ein VM „Gebrauchsspuren“ in einer Wohnung zu „dulden“, da der Gebrauch der Wohnung nun mal Sinn und Zweck des Mietverhältnisses ist.
Aber wo liegt die Grenze?
Hier mal drei Dinge, bei denen ich mir unsicher bin, ob sie von der Kaution abgezogen werden müssten:
1. Kühlschrank- und Ofenbirne sind defekt.
2. Im Tellerschrank ist die Rükwand durch die Ränder der Teller abgerubbelt. (Küche über 10 Jahre alt)
3. Auf einem lackierten Holzfensterbrett ist durch normale Blumentöpfe der Lack aufgeweicht und müsste wahrscheinlich abgeschliffen werden. Muss der Mieter das zahlen? Und wenn ja, wie berechnet man das bzw. wie kann er verhindern, dass der VM den teuersten Handwerker engagiert?
Ein Mieter zieht aus:
Meines Wissens nach, hat ein VM „Gebrauchsspuren“ in einer
Wohnung zu „dulden“, da der Gebrauch der Wohnung nun mal Sinn
und Zweck des Mietverhältnisses ist.
Aber wo liegt die Grenze?
Hier mal drei Dinge, bei denen ich mir unsicher bin, ob sie
von der Kaution abgezogen werden müssten:
1. Kühlschrank- und Ofenbirne sind defekt.
Kommt darauf an, warum sie defekt sind.
Ist der Kühlschrank „nur“ altersschwach, zahlt der Vermieter.
Ist die Ofenbeleuchtung defekt, weil der Mieter etwas dagegen geschlagen hat, zahlt der Mieter. Bitte evtl. auch die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag beachten, falls existent.
Im Tellerschrank ist die Rükwand durch die Ränder der
Teller abgerubbelt. (Küche über 10 Jahre alt)
Kommt darauf an, ob beschädigt oder nur normale Gebrauchsspuren. Das kann man so nicht sagen.
Auf einem lackierten Holzfensterbrett ist durch normale
Blumentöpfe der Lack aufgeweicht und müsste wahrscheinlich
abgeschliffen werden. Muss der Mieter das zahlen? Und wenn ja,
wie berechnet man das bzw. wie kann er verhindern, dass der VM
den teuersten Handwerker engagiert?
Das ist keine normale Abnutzung. Diesen Schaden muss man ersetzen. Man könnte z. B. selbst einen Handwerker damit beauftragen, das Fensterbrett abzuschleifen und zu lackieren.
Wurden die Gegenstände mitgemietet müsste der Vermieter für deren Funktionalität sorgen. Dazu gehört auch die Beleuchtung, vorausgesetzt er wurde darüber in kenntnis gesetztz.
Gibt es allerdings eine Kleinrep. Klausel würden diese Lampen wahrscheinlich darunterfallen. http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html
Im Tellerschrank ist die Rükwand durch die Ränder der
Teller abgerubbelt. (Küche über 10 Jahre alt)
Ohne das tatsächlich gesehen zu haben würde ich es anhand der Beschreibung ähnlich wie Druckstellen durch aufgestellte Möbel im Teppich für normale Abnutzungerscheinungen halten. http://dejure.org/gesetze/BGB/538.html
(Flecke und Löcher im Teppich wären zB wieder Schäden die dem VM ersetzt werden müssten)
Auf einem lackierten Holzfensterbrett ist durch normale
Blumentöpfe der Lack aufgeweicht und müsste wahrscheinlich
abgeschliffen werden.
Das ist ein Schaden der dem Vermieter zu ersetzen ist. Er darf dabei nicht schlechter gestellt werden als zuvor.
Der M hätte auf geeignete Töpfe und Unterlagen achten müssen.
ich frage mich zwar was eine Holzfensterbank im Innenbereich verloren hat, aber da der Mieter die Wohnung besichtigt hat hat er gesehen, welche Fensterbänke bei Mietbeginn vorhanden waren.
Muss der Mieter das zahlen? Und wenn ja,
wie berechnet man das bzw. wie kann er verhindern, dass der VM
den teuersten Handwerker engagiert?
Dem Mieter muss Gelegenheit gegeben werden, die Sache selbst in Ordnung zu bringen (fachgerecht), dementsprechend kann er selbst Hand anlegen oder jemanden beauftragen.
Macht der M von diesem Recht keinen Gebrauch oder hat die Frist verstreichen lassen, dann wird wohl der VM aktiv werden.
Danke, dachte ich mir auch so. Es weiß wohl keiner, was das für 2 Fensterbänke kosten mag?
Die Teller wurden ganz normal in den Schrank gestapelt, nicht gewaltsam. Aber ist halt auch ne wirklich alte Küche.
Danke, dachte ich mir auch so. Es weiß wohl keiner, was das
für 2 Fensterbänke kosten mag?
Das kannst du doch auch selbst streichen?
Ein Schleifkork und 60er Schleifpapier zum Anrauhen kosten keine 2 EUR, eine kleine Dose Lack einen Zehner und wenn es in mittlerer Qualität und Güte, was ausreicht, erledigt werden soll, noch einen Pinsel oder, besser, eine kleine Schaumstoffrolle mit Griff weitere 2-3 EUR. Alles in jedem Baumarkt erhältlich.
Ein Fachbetrieb dürfte dafür mehr als das Zehnfache verlangen