Was sind geringfügige Überstunden ?

Liebe/-r Experte/-in,

ich bewohne in einer großen Firma ( über 100 Mitarbeiter )eine Werkswohnung und arbeite als Objektverantworlicher/Hausmeister.
Was man mir bei der damaligen Einstellung nicht erzählt hat, ist die Tatsache das ich am Wochenende und Feiertagen im Objekt/Außengelände Kontrollgänge durchführen muß.
Bisher wurde dies von einem Sicherheitsdienst erledigt.
Nun wurde die Bestreifung durch den Sicherheitsdienst gekündigt. Da unser Objekt alarmgesichert ist,muß ich Tag und Nach in Rufbereitschaft bleiben. Sobald beim Sicherheitsdienst ein Alarm eingeht werde ich informiert und muß sofort los.
Laut Arbeitsvertrag sind geringfügige Überstunden im Gehalt enthalten. Was ist geringfügig ? Aktuell habe ich 116 Überstunden, die laut unserem Geschäftsführer nicht abgefeiert werden dürfen.
Mich würde interessieren was hierzu das Arbeitsrecht sagt ?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Hier empfehle ich, einen FA Arb.recht aufzusuchen.

Hallo Matze,
spannend was so manche Arbeitgeber denken und tun!So geht es natürlich nicht. Die Formulierung „geringfügige Überstunden“ entspricht nicht der AGB-Inhaltskontrolle. Zu ungenau. Abgesehen davon sind 116 Stunden keinesfalls mehr geringfügig. Wie will der Chef die denn vergüten? Gar nicht? Steht das mit der Bereitschaft auch im AV? Oder ggf. im Mietvertrag? Wenn nicht, musst du das auch nicht machen. Im Übrigen müssen auch Bereitschaftszeiten vergütet werden! Zwar nicht so, wie Einsätze in der Bereitschaft, aber zumindest irgendwie.
Was tun? Im Zweifel hilft nur ein Anwalt. Und dafür wäre eine Rechtsschutzversicherung natürlich gut… Ich würde es erst nochmal mit Reden versuchen! Der Chef kann ohne schriftliche Vereinbarung nicht uneiungeschränkt in dein Privatleben/Freizeit eingreifen. Mit schriftlicher Vereinbarung geht das… Vertragsfreiheit ist hier das Stichwort. Außerdem solltest du das nicht zu lange mitmachen, sonst wird es betriebliche Übung!!! Am Besten schriftlich mitteilen, dass du es so, wie es ist ablehnst und Änderung fordern. Auch die Vergütung der Überstunden schriftlich fordern!Und: du musst sie lückenlos nachweisen können! Also Aufzeichnungen und Zeugen. Is leider so!
Viel Erfolg! Brigitte

Hallo,

was ein Arbeitnehmer für das Arbeitsentgelt leisten muss, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Wenn die angegebenen Rufbereitschaftsdienste nicht arbeitsvertraglich vereinbart worden sind, besteht de jure auch keine Leistungspflicht. Die kostengeschickte Handhabung des Arbeitgebers, die notwendige Sicherung nicht mehr durch einen kostenintensiven externen Sicherheistdienst ausführen zu lassen, sondern Ihnen direkt als Überstunden ohne Ausgleich aufzudrücken, spricht allerdings schon für eine gehörige Portion arbeitsrechtlicher Unverfrorenheit. Was sagt das Arbeitsrecht noch? Sowohl die Pflicht zur Ableistung von Überstunden, verstanden als „vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit“, als auch der mögliche Umfang müssen sich insbesondere dann aus dem Arbeitsvertrag direkt ergeben, wenn - wie bei Ihnen wohl herauszulesen - alle Überstunden durch Ihr wahrscheinlich sehr üppiges Gehalt (:wink:) bereits abgegolten sein sollen. Steht das in Ihrem Arbeitsvertrag? Wenn ja, muss die Anzahl der Überstunden, die mit dem Monatsgehalt abgegolten sein sollen, genau benannt werden. Das hat etwas mit Verhältnismäßigkeit zu tun und auch damit, dass ein Arbeitgeber sich nicht auf Kosten des Arbeitnehmers ungerechtfertigt bereichert.

Beispiel: Bis zu 15 Überstunden monatlich sind mit den in § 3 Arbeitsvertrag genannten Bezügen bereits abgegolten. Alle weiteren Überstunden werden bezahlt…

Einschlägig sind hier, bei einem Formulararbeitsvertrag (Vordruck des Arbeitgebers, der mindestens dreimal im Betrieb verwendet wird und die Bedingungen vorformuliert), die §§ 315 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stichwort: Ausgewogenheit der Arbeitsvertragsbedingungen.

Wenn es keinen Betriebsrat geben sollte, hilft nur entweder das rechtswidrige Gebaren des Arbeitgebers hinzunehmen oder sich zu wehren. Letzteres sollte mit anwaltlicher Hilfe geschehen. Viel Glück.

FKR

Hallo,

auch Bereitschaftsdienste sind Arbeitszeit iSd § 7 ArbZG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html
Eine Dauerbereitschaft ist nicht zulässig. Der AG hat eine Vertretung zu regeln.
Rufbereitschaften müssen auch grundsätzlich vergütet werden, wenn auch nicht mit dem vollen Stundensatz - unabhängig davon, ob man tatsächlich gerufen wurde.

Überstunden können pauschal abgegolten werden. Dabei gilt die Faustformel, daß je geringer das Gehalt, umso geringer die Zahl der abgegoltenen Überstunden. Für einen „Normalarbeitnehmer“ dürften nicht mehr als 3-5 Std./Monat zulässig sein. Bei Geringverdienern kann das auch bei „0“ liegen.

Letztendlich kommt es hier allerdings auf sehr spezifische Einzelfallumstände an, die den Gang zur Gewerkschaft (falls Mitglied) oder zum Rechtsanwalt zwecks arbeitsrechtlicher Beratung unumgänglich machen.

&Tschüß
Wolfgang

hallo,

tja das ist so ne Sache mit den schwammigen Begriffen.
So wie du die Sache schilderst, hängen m.E. ganz andere Schwierigkeiten dran, weil ich z.B. die Rufbereitschaft sehr kritisch sehe.

Lass dich von einem Rechtsanwalt beraten, der kann den Einzelfall besser prüfen, als ich das von hier mit den Infos kann.
viel Erfolg C.

Liebe/-r Experte/-in,

ich bewohne in einer großen Firma ( über 100 Mitarbeiter )eine
Werkswohnung und arbeite als
Objektverantworlicher/Hausmeister.
Was man mir bei der damaligen Einstellung nicht erzählt hat,
ist die Tatsache das ich am Wochenende und Feiertagen im
Objekt/Außengelände Kontrollgänge durchführen muß.

Hatte man Dir das wirklich nicht gesagt und steht davon auch nichts in Deinem Vertrag?

Bisher wurde dies von einem Sicherheitsdienst erledigt.
Nun wurde die Bestreifung durch den Sicherheitsdienst
gekündigt. Da unser Objekt alarmgesichert ist,muß ich Tag und
Nach in Rufbereitschaft bleiben.

Das bedeutete ja eine 7-Tage-Woche und das müsste dann natürlich im Vertrag stehen und auch bezahlt werden.

Sobald beim Sicherheitsdienst

ein Alarm eingeht werde ich informiert und muß sofort los.

Aus der Bereitschaft entstehen keine Überstunden, sondern nur dann, wenn Du bei Alarm aktiv werden musst.

Laut Arbeitsvertrag sind geringfügige Überstunden im Gehalt
enthalten. Was ist geringfügig ?

Da gibt es sicher unterschiedliche Auffassungen und auch Urteile, aber mehr als 20 Stunden pro Monat sind in keinem Fall mehr geringfügig.

Aktuell habe ich 116

Überstunden, die laut unserem Geschäftsführer nicht abgefeiert
werden dürfen.
Mich würde interessieren was hierzu das Arbeitsrecht sagt ?

Überstunden müssen grundsätzlich bezahlt werden und einen Anspruch, sie abzufeiern, gibt es nicht, falls das nicht im Betrieb ausdrücklich geregelt ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Guten Tag,
eine konkrete Beurteilung kann nur ein Anwalt oder ein Gewerkschaftssekretär vornehmen, falls Sie Mitglied sind.
Grundsätzlich ist es so, dass ein Arbeitsvertrag eine pauschalierte Abgeltung von Überstunden vorsehen kann. Allerdings muss aus dem Vertrag hervor gehen, was unter „geringfügig“ gemeint ist. Ist das nicht der Fall, riskiert der Arbeitgeber, dass die gesamte Bestimmung unwirksam ist und er jede Überstunde bezahlen muss.

Gruß
Martin

Sollten Sie beim Ihrem Unternehmen ein Angestelltenverhältnis haben so sind Sie in einem Angestelltenverhältnis verpflichtet einen kleinen Teil des Arbeitsverhältnisses durchaus unentgeltlich zu leisten. Ich spreche hier von einem kleinen Teil, was ungefähr zwei bis drei Stunden pro Woche bedeuten kann. Darüber hinaus muss jede Stunde vergütet oder mit Freizeit abgegolten werden. Sie sollten darüber Ihrem AG nicht im Unklaren lassen. Was bedeutet wenn er nicht reagiert, müssen Sie ihn abmahnen, da er ja davon ausgehen kann dass Sie eine unentgeltlich Mehrleistung hinnehmen. Daraus wird Gewohnheitsrecht. Also Mund aufmachen. Wenn es nicht hilft, als erstes reden, dann den Betriebsrat einschalten, danach abmahnen und danach wenn alle Stricke reißen beim Arbeitsgericht klagen. Es geht nicht anderes.

Mit freundlichen Grüßen
efuessl

Jeder muß vom Grundsatz her Überstunden leisten, aber wenn sie mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, muß das vertraglich geregelt sein (da muß auch konkret drin sthen, wieviel Stunden / Monat abgegolten sind). Ansonsten müssen sie ausbezahlt oder abgefeiert werden. Wieviel Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, ist schwierig. Das muß im vernünftigen Verhältnis zum Gehalt stehen, die Gesamtarbeitszeit darf aber nicht mehr als das sein, was das Gesetz als Höchstgrenze vorsieht. Und das sind 48 Std. / Woche. Eine rund um die Uhr Rufbereitschaft geht aber gar nicht, es gibt ja auch gesetzlich vorgsschriebene Ruhezeiten. Rufbereitschaft inm vernünftigen Maß ist o.k., aber auch die muß zusätzlich vergütet werden. Und es muß vertraglich vereinbart werden.

das Abeitszeitgesetz ist auch bindend für dem Arbeitgeber. Dieses kann durch einen Arbeitsvertrag nicht außerkraft gesetzt werden. Hier die Paragraphen dazu:
§ 3

Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn
Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
§ 4

Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit
von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden
insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15
Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause
beschäftigt werden.
§ 5

Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von
mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung,
Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung,
in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde
verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier
Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und
Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die
nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Nun wurde die Bestreifung durch den Sicherheitsdienst

gekündigt. Da unser Objekt alarmgesichert ist,muß ich Tag und Nacht in Rufbereitschaft bleiben. Sobald beim Sicherheitsdienst ein Alarm eingeht werde ich informiert und muß sofort los.

Laut Arbeitsvertrag sind geringfügige Überstunden im Gehalt enthalten. Was ist geringfügig ? Aktuell habe ich 116 Überstunden, die laut unserem Geschäftsführer nicht abgefeiert
werden dürfen.
Mich würde interessieren was hierzu das Arbeitsrecht sagt ?

Guten Tag,

zunächst sind Überstunden nach der Defintion ein ausnahmsweise nicht geplanter Arbeitsanfall der anders nicht gelöst werden kann.
Die Dauersicherung ist weder überraschend noch eine Ausnahme.
Rufbereitschaft ist Bereitschaftsdienst und nach dem EuGH Urteil Arbeitszeit. Ihre Dauerbereitschaft wäre daher ein eklatanter Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.
So ergibt sich:

116 Stunden sind nicht geringfügig. Das ist je nach Gehalt sicher nur bei weniger als 10% der Wochenarbeitszeit noch zu vertreten.
Ob der Betrieb die Abfeiern lässt, ist Sache des Betriebes. Wenn es nicht geht, muss er sie eben ausbezahlen.
Rufbereitschaft in der geschilderten Form ist Dauerdienst und keine Überstunden
! Die Stunden in der Bereitschaft sind zwar Arbeitszeit. Es ist aber zulässig, diese anders zu entlohnen als die laufende Arbeit. So kommt es auf den üblichen Anfall von Alarm etc an. Dazu gibt es Beispiele in Tarifverträgen. Es ist aber die ganze Zeit, z.B. mit einem Faktor 0,25 zu entlohnen und die tatsächlichen Einsätze sind voll zu bezahlen.

Wenn Ihnen Betriebsrat und Gewerkschaft nicht helfen, dann bedarf es anwaltlicher Unterstützung.
Alles Gute

Hallo,

das Arbeitsrecht sagt (regelt) viel zum Thema Überstunden. Zum Beispiel per gesetzlichen Arbeitszeitordnungen, Betriebsverfassungsgesetz oder Tarifvertrag.

Zunächst mal gehe ich aber davon aus, dass in Eurer Firma weder ein Tarifvertrag gilt noch ein Betriebsrat existiert.

Entscheidend ist wohl in Deinem Fall der Arbeitsvertrag. Aber auch hier kann der Arbeitgeber nicht willkürlich Dinge aufnehmen, die gesetzlich nicht erlaubt sind. Das geht auch nicht per mündlicher Anweisung im Rahmen des „Direktionsrechts“.

Den Begriff „geringfügige“ Überstunden gibt es nicht. Überstunden sind Überstunden. Sie sind nicht zulässig, wenn sie gegen das AZG verstoßen. (Höchstgrenze der Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit = 10 Stunden am Tag. Die Regel = 8 Stunden)

Ein Arbeitnehmer kann aufgrund des Arbeitsvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages verpflichtet sein, Bereitschaftsdienst zu leisten. Hier muss aber alles genau geregelt sein. Auch die Extra-Vergütung und die Ruhezeit. Eine generelle Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst gibt es jedoch nicht. In Deinem Fall besteht mE keine Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst, da auch nichts in Deinem Arbeitsvertrag darauf hinweist.

Ich hoffe, Dir einigermaßen behilflich gewesen zu sein.

Gruß W.

Wie so oft, kann auch das nicht generell beantwortet werden. Als Faustformel gelten ca. 10% der Arbeitszeit. ABER, es haengt vom Arbeitsvertrag und Ihrer VErguetung ab. Demnach kann der Anteil der in der Vergütung pauschal eingeschlossenen Überstunden durchaus hoeher sein.
Kritisch sehe ich noch Ihre 7 Tage Rufbereitschaft. Wenn dem wirklich so sein sollte, entsteht hierdurch auch ein Anspruch auf Vergütung den ich jedoch auch nicht allgemein beziffern kann.

Lieber Experte,

ich bewohne in einer großen Firma ( über 100 Mitarbeiter )eine
Werkswohnung und arbeite als
Objektverantworlicher/Hausmeister.
Was man mir bei der damaligen Einstellung nicht erzählt hat,
ist die Tatsache das ich am Wochenende und Feiertagen im
Objekt/Außengelände Kontrollgänge durchführen muß.
Bisher wurde dies von einem Sicherheitsdienst erledigt.
Nun wurde die Bestreifung durch den Sicherheitsdienst
gekündigt. Da unser Objekt alarmgesichert ist,muß ich Tag und
Nach in Rufbereitschaft bleiben. Sobald beim Sicherheitsdienst
ein Alarm eingeht werde ich informiert und muß sofort los.
Laut Arbeitsvertrag sind geringfügige Überstunden im Gehalt
enthalten. Was ist geringfügig ? Aktuell habe ich 116
Überstunden, die laut unserem Geschäftsführer nicht abgefeiert
werden dürfen.
Mich würde interessieren was hierzu das Arbeitsrecht sagt ?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Hallo,

Dafür gibt es keine gesetzliche Definition. Das Problem hier ist, dass bei Abschluss des Arbeitsvertrages der Fehler gemacht wurde, die Anzahl der geringfügigen Überstunden in der Höhe zu begrenzen. Es gibt eine ganze Reihe von Urteilen dazu. Zum Beispiel ist es bei einem Angestellten der Festgehalt bezieht, durchaus üblich, dass er statt 8 Stunden täglich 10 Stunden arbeitet und somit im Monat locker auf über 30 Überstunden kommt. Das ist mal ganz gelinde gesagt, Pech. Gemäß dem Arbeitszeitgesetz, darf nur die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden. (Einfach mal das Gesetz googeln)

Hallo,

das sind EXtras!!!

Wenn es nicht explizit im Arbeitsvertrag steht, dann muss Ihr AG noch zusätzliches Gehalt für die Kontrollgänge an Sie bezahlen.

ich weiß ja nicht was in Ihrem Arbeitsvertrag steht, ist es Bestantteil oder nicht???

Wenn Nicht!!! Muss Chef extra zahlen, da es sich um eine ausservertragliche Leistung handelt.

Liebe Grüße von Nonne 213