Liebe/-r Experte/-in,
ich bewohne in einer großen Firma ( über 100 Mitarbeiter )eine Werkswohnung und arbeite als Objektverantworlicher/Hausmeister.
Was man mir bei der damaligen Einstellung nicht erzählt hat, ist die Tatsache das ich am Wochenende und Feiertagen im Objekt/Außengelände Kontrollgänge durchführen muß.
Bisher wurde dies von einem Sicherheitsdienst erledigt.
Nun wurde die Bestreifung durch den Sicherheitsdienst gekündigt. Da unser Objekt alarmgesichert ist,muß ich Tag und Nach in Rufbereitschaft bleiben. Sobald beim Sicherheitsdienst ein Alarm eingeht werde ich informiert und muß sofort los.
Laut Arbeitsvertrag sind geringfügige Überstunden im Gehalt enthalten. Was ist geringfügig ? Aktuell habe ich 116 Überstunden, die laut unserem Geschäftsführer nicht abgefeiert werden dürfen.
Mich würde interessieren was hierzu das Arbeitsrecht sagt ?
Vielen Dank für Eure Hilfe.