Was sind Gewerbetreibende im Sinne des HGB -nur D

bei einem Autohaus wird ein Abgebot nur für Gewerbetreibende im Sinne des HGB -nur D gemacht.
Kann ich das evt auch in Anspruch nehmen, wenn ich ein Gewerbe anmelde?
gruß
gandalf

Hallo Gandalf,

wenn du offiziell ein Gewerbe anmeldest und die folgenden Voraussetzungen erfüllst, dann bist du ein Gewerbetreibender nach dem HGB

* nach außen gerichtete Tätigkeit
* selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
* planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
* Gewinnerzielungsabsicht

Achtung, ein Gewerbebetrieb muß neben der Stadt auch beim Finanzamt angemeldet werden und führt zwingend zur Abgabe von zusätzlichen Anlagen bei der Steuererklärung!

In deinem Beispiel „einfach so“ ein Gewerbe anzumelden um den Rabatt zu kassieren funktioniert also nicht, weil die Tatbestandsmerkmale für ein Gewerbe nicht erfüllt sind.

Gruß
safran

Als Gewerbe werden fast alle selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeiten bezeichnet, die weder freiberuflich noch land- oder forstwirtschaftlich und mit Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt werden. Die juristischen Normen, welche die Ausübung von Gewerben regeln, sind in der Gewerbeordnung festgelegt.
Wenn man ein Gewerbe anmeldet, ist man Gewerbetreibender im Sinne des HGB.
Die Antwort auf die Frage lautet also: Ja.

Gruß, Chiaraa