Hallo zusammen, ich benötige Hilfe.
Ich würde gerne wissen, was meine Rechte sind.
Das heißt, darf das Jobcenter ohne mein zutun meine Daten an Zeitarbeit andere Firmen usw versenden, ohne mich darüber zu informieren?
Kann ich dies unterbinden?
Zweitens, wie sieht es aus, wie lange muss ich warten, bis ich meine Fahrtkosten erhalte vom Jobcenter?
ist es rechtens, dass man darauf bis zu 4 Wochen , was bei mir in der Regel so ist , zu warten?
Ich bekomme ja nicht mal den vollen Satz Hartz IV , deshalb wollte ich wissen, ob es auch zu meinen Rechten gehört, dass ich darauf bestehen kann, dass ich vorab, bevor ich ein Vorstellungsgespräch habe, diese Fahrtkosten in bar ausbezahlt bekomme? Danke für eure Hilfe.
Christina
Hallo Christina,
grundsäthlich kann das Jobcenter noch fast alles durchdrücken, wegen der Sanktionierungsmöglichkeit. Natürlich kannst Du der Weitergabe Deiner Daten widersprechen; musst dann aber damit rechnen, dass Dir vorgeworfen wird, dass Du nicht alles tust, um Arbeit zu finden.
Grundsätzlich, finde ich, dass das Jobcenter vor Datenweitergabe mit Dir reden sollte. Möglich sind ja auch stellenvorschläge (wie früher auch), bei denen Du selbst zu den Firmen gehen musst. Bewerbungsunterlagen wollen die aber alle sehen.
2. Grundsätzlich gibt es keine Terminvorgaben für die Zahlung. Jedoch kann es hilfreich sein, wenn man den Antrag (und das gilt für alle Anträge bei Behörden) persönlich abgibt und den Empfang auf einer mitgebrachten Kopie bestätigen läßt. Dann alle weiteren Antworten schriftlich verlangen, um diese Aussagen auch beweisen zu können. Der Satz „Geben Sie mir das schriftlich“ hat bei mir oft Wunder gewirkt. Wenn die Zahlung mehr als vierzehn Tage auf sich warten lässt, würde ich diesmal einen Eilantrag stellen, mit dem Hinweis, dass Du auf die Zahlung angewiesen bist und andernfalls nicht mehr in Vorleistung treten kannst. Bei Bewerbungsgesprächen etc. musst Du aber vorsichtig sein, da ein gewisser Anteil stillschweigend zugemutet wird bzw. auch vom potentiellen neuen Arbeitgeber getragen werden muß.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
LG
Franz57
hi @christina
ich lese immer nur „deine Rechte“ von dir … dass du Pflichten hast, weißt du auch?
Und dass die Weitergabe deiner Daten der weiteren Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt dient, ist dir bewusst?
Nicht alle Zeitarbeitsfirmen sind schlecht - im Gegenteil … wir haben schon oft gute Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen in unbefristete Verträge bei uns übernommen
Gruß h.
Ich habe nicht nach den Pflichten gefragt, sondern nach den Rechten, ich glaube du kannst nicht lesen
nur zur Info
Danke Franz 57, du hast mir sehr weitergeholfen
lg Christina
Hallo Christina,
hast du mal eine Rechtberatung in Erwägung gezogen? Die gibts eigentlich in fast allen Städten und ist für Hartz4-Empfänger bzw. Geringverdiener in der Regel kostenlos. Einfach mal nach „kostenfreier Rechtberatung“ in deiner Stadt Googlen. Hier sind z.B. zwei solcher Angebote für Berlin (einmal ein richtiger Anwalt und einmal eine Beratungsstelle): http://www.rechtsanwalt-imanuel-schulz.de/ und http://www.beratung-kann-helfen.de/beratung-kann-helfen/beratungsstellen.html
Hi Katja, danke dir dafür ich wünsch dir einen schönen Tag
Ja, wenn du dem zugestimmt hast
[Quote]Kann ich dies unterbinden?
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Ja, indem du der Datenweitergabe widersprichst und das JC darauf bestehst, dass man stattdessen dir konkrete Vermittlungsvorschläge auf vakante Stellen zuschickt und du dich dann mit den Arbeitgebern in Verbindung setzt.
[Quote]Zweitens, wie sieht es aus, wie lange muss ich warten, bis ich meine Fahrtkosten erhalte vom Jobcenter?
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Die Zeit, die die Bearbeitung dauert; nach spätestens einem halben Jahr kannst du Untätigkeitsklage einreichen.
[Quote]ist es rechtens, dass man darauf bis zu 4 Wochen , was bei mir in der Regel so ist , zu warten?
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In der Regel ja.
[Quote]Ich bekomme ja nicht mal den vollen Satz Hartz IV , deshalb wollte ich wissen, ob es auch zu meinen Rechten gehört, dass ich darauf bestehen kann, dass ich vorab, bevor ich ein Vorstellungsgespräch habe, diese Fahrtkosten in bar ausbezahlt bekomme?
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Darauf bestehen kannst du natürlich; ob das Ganze zum Erfolg führt, wird von der Höhe der Fahrkosten abhängen und der Bescheinigung des potenziellen Arbeitgebers, dass er diese Kosten nicht übernehmen wird, denn für Fahrkosten ist der erst einmal zuständig (solange er das nicht explizit ausschließt).