Was sind meine Rechte als Vermieter gegenüber der Verwalter?

Hallo Zusammen,

Ich bin Eigentümerin einer vermieteten Immobilie. Ich selbst wohne in einer anderen Stadt und hatte daher die Verwaltung meiner Wohnung an eine Hausverwaltung übergeben, die sich auch um das Gemeinschaftseigentum des gesamten Gebäudes kümmert.
Mein Problem begann mit dem Mieterwechsel im Monat Dezember.
Die Verwaltung hat ihre Arbeit grundsätzlich so gemacht, dass sie für uns immer viele Fragen offen gelassen hat und uns im Unklaren gelassen hat. Zum Beispiel:

  • Im September informierte mich die Verwaltung nur mündlich über die Kündigung der Mieter für den Monat Dezember. Später, im Februar, erhielten wir dann die schriftliche Kündigung.
  • Die Verwaltung sprach von neuen Mieteinnahmen, schrieb aber andere Beträge in den Vertrag. (Leider war diese Kommunikation mündlich, auf unsere Schreiben wurde nicht reagiert).
  • Erst am 16. Dezember erhielt ich den neuen Mietvertrag und den Namen des neuen Mieters.
  • Die Mietkaution wurde ohne mein vorheriges Wissen auf 2 statt 3 Monate festgesetzt.

Die Hausverwaltung hat im Februar gekündigt und beantwortet weiterhin nur teilweise oder gar nicht auf unsere E-Mails.
Wir hatten mit ihnen besprochen, dass sie dem Mieter die neuen Kontodaten mitzuteilen, damit das Geld ab März auf mein Konto überwiesen wird, aber bis jetzt habe ich noch nichts von ihnen gehört. Ich kann nur sagen, die Miete ist noch nicht auf mein Konto überwiesen worden.

Meine Frage ist, ob ich etwas dagegen tun kann. Man hat mir gesagt, dass die Hausverwaltung ihre Arbeit getan hat, nämlich die Wohnung weiterzuvermieten, aber zu welchen Kosten und wie, ist das nicht gesetzlich geregelt?
Habe ich angesichts dessen irgendwelche Rechte, mich dagegen zu wehren?

Vielen Dank im Voraus.

Es sollte einen (schriftlichen) Vertrag zu dieser Verwaltung geben. Was steht drin?

Schon mal daran gedacht da mal persönlich vorstellig zu werden?
ramses90

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Ja, wir waren dort und haben mit ihnen gesprochen. Uns wurden mündlich Dinge versprochen, die wir auch protokolisiert hatten, aber dann haben Sie sich entweder gar nicht daran gehalten oder bestritten, dass Sie versprochen haben.
Wir haben auch mit dem Chef gesprochen, er hat nur gesagt, dass sie Ihren Job gemacht haben, nähmlich meine Wohnung wurde durch dennen weitervermietet, also ist ihm alles andere egal.

Im Vertrag steht, dass sie die Wohnung mit Zustimmung des Eigentümers untervermieten können, aber es heißt auch, dass alle Änderungen mit dem Vermieter besprochen werden müssen. Ich habe dies einem Anwalt gezeigt, er sagte, dass der Vertrag leider sehr unkonkret ist.
Nun haben Sie mir eine Monatsmiete auch ohne schriftliche Mitteilung nicht gezahlt, als Ihre Provision für die Untervermietung an die neuen Mieter.
Können sie sich so ein Verhalten überhaupt erlauben, ist das rechtlich korrekt?

Vermietung? Untervermietung? Oder was?

Was steht zur Mietzahlung im Vertrag?

Das kommt darauf an, was im Vertrag geregelt ist. Wann wurde zu welchem Datum gekündigt?

Ich würde sagen, Du brauchst den/einen Anwalt noch länger.
Nimm alle Unterlagen und gönne Dir eine Rechtsberatung. Und überlege, ob Dich in dieser Angelegenheit ein Anwalt vertreten soll.

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