Was sind meine Rechte nach der Elternzeit?

Hallo, liebe Forumsmitglieder. Evtl. ist jemand aus Euren Reihen in der Lage, mir meine Frage zu beantworten: Ich war 5 Jahre im Aussendienst (Rhein-Main-Neckar-Region) tätig. Im Februar 2008 verabschiedete ich mich in 3jährige Elternzeit. In „meinem Gebiet“ wurde jemand Neues eingestellt, nicht als Schwangerschafts-Vertretung. Nun meldete ich mich zurück & erhielt das „Angebot“ das Gebiet einer in Ruhestand gegangenen Kollegin (Saarland-Frankreich-Luxembourg…)zu übernehmen. Meiner Meinung nach spekuliert man darauf, mich „loszuwerden“, da bekannt ist, dass ich mit meiner Familie ein Haus kaufte & in Bezug auf Kinderbetreuung keine Hilfe aus dem familiären Umfeld habe. Teilzeit sei in dieser Branche zudem komplett undenkbar. Nun will man mich mit einem pers. Gespräch zu einer Entscheidung drängen. Wie ist die Situation zu bewerten, was ist bei einem Aufhebungsvertrag zu beachten? Habe mit einer von meiner Rechtschutzversicherung empfohlenen Mediatorin gesprochen, die zwar zunächst kostenlos ist, aber keinen Rechtsbeistand darstellt…verzwickte Lage. Für den Fall, dass man in puncto Wiederaufnahme der Tätigkeit keine Lösung findet, habe ich Grund zur Hoffnung auf eine kl. Abfindung? Incl. lternzeit bin ich seit 8 Jahren hier angestellt. Ich möchte ein pers. Gespräch erst, wenn ich ausreichend informiert bin. Es gingen einige Telefonate & mails hin & her,generell bin ich auch dafür, miteinander zu sprechen. Bei dem erwähnten von der GL gewünschten Gespräch wären 2 Pers. anwesend, und ich traue den beiden zu, mir nachträglich sonstwas im Munde rumzudrehen…wer weiss was??? Danke im Voraus für jegliche Einschätzung, obgleich ich vllt. nicht um einen Rechtsanwalt herumkomme :wink:

Hallo,

ich bin leider kein Spezialist im Rechtswesen aber wenn man mit einem Rechtsanwalt arbeiten muss, dann ist es eh zu spät. Grundsätzlich könnte der andere eingearbeitete Mitarbeiter dann das Gebiet Saarland-Frankreich-Luxembourg übernehmen. Sie haben ein Recht auf Ihren Arbeitsplatz. Aber die Praxis ist doch etwas anderes.
Einfach nochmals in Ruhe über ihre aktuelle Situation sprechen und wenn sie gar nicht einlenken einen anderen Job suchen. Sie haben schon viel Erfahrung und das hilft Ihnen weiter.

mfg

Michael

Hallo lieber Mitmensch, Du hast u.a. auch mir die Frage nach dem Verhalten zu Deiner Situation gestellt. Ähnlich wie Du, habe auch ich 40 Jahre im AD gearbeitet, zuletzt als Topmanager für eine Firma im gleichen Gebiet, nur hier oben eingesetzt (Norddeutschland) und im Einsatz: Ich hatte das Glück ohne Berufsprobleme arbeiten zu können. Allerdings hatte ich das Pech mit 57 Jahren >rausgeworfen

Hallo,

diese Lage ist wirklich verzwickt. Soweit ich informiert bin, muss Dir Dein Arbeitgeber nach der Elternzeit nicht Deine Stelle zurückgeben, sondern eine gleichwertige Stelle. Dies scheinen sie Dir ja auch angeboten zu haben, auch wenn es für Dich verstöndlicherweise nicht in Frage kommt. Wieweit Du hier Verhandlungsmöglichkeiten hast und ob Dir eine Abbfindung zusteht, weiß ich leider nicht. Ich denke, es wäre in Deiner Situation wirklich sinnvoll einen Rechtsanwalt zu Hilfe zu nehmen.

LG Schneemaus

Hallo,

erst einmal, ich bin kein Jurist und kann lediglich meine Einschätzung mitteilen. Rechstschutzversicherung greift, wenn seitens des AG ein „Fall“ entsteht. Diese könnte passieren, wenn Du mitteilst, Du bestehst auf Deinem ursprünglichen Verkaufsgebiet, da ein Umzug nicht in Betracht kommt. Damit ist allerdings das Kriegsbeil ausgegraben und am Ende der Job weg. Möchtest Du dort weiter arbeiten, akzeptiere das Gebiet und übernachte unter der Woche in Hotels.

Es könnte sein, dass eine Änderungskündigung seitens des AG ausgesprochen werden muß, ebenso wäre es möglich, dass man Dir einen Aufhebungsvertrag vorlegt. Nichts unterschreiben, sondern damit zum Anwalt (zahlt Rechstschutz). Am Ende wird vor Gericht eine einvernehmliche Trennung mit Abfindung 0,5-1,0 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr herausspringen. Die Abfindung wird beim ALG1 angerechnet, es sei denn man vereinbart ein Beschäftigungsverhältnis mit Freistellung, was am Ende der Summe der Abfindung entspricht. Weiß der Anwalt.

Gruß Ulrich

Hallo Kupferhase 75,

Deine Frage betrifft meines Erachtens mehr den Bereich des Arbeitsrechts. Wie Du schon in Deiner Anfrage erwähnst, wäre da ein Anwalt eine bessere Hilfe für Dich.

Greetings
Frankie

Hallo

Hört sich nicht so toll an aber leider kann ich da keinen guten Rat geben da ich wirklich auf den Außendienst spezialiesiert bin und eher helfen kann wenn es um fragen wie Kundenbindung, Gebietserforschung usw. geht.

Trotzdem viel Glück !