ich weiß seit gestern, daß es offiziell „menschenähnliche Wesen“ gibt, aber ich kann mir nicht erklären, was damit gemeint ist.
Ende Dezember wurden die Verschärfungen beim Sexualstrafrecht verkündet und im Änmderungstext ist jetzt anstelle von „Menschen“ immer die Rede von „Menschen und menschenähnlichen Wesen“, die gegen ihren Willen zu sexuellen usw…
Wer kann mich aufklären? Habe ich die Landung der Marsianer verpaßt? Gibt es bereits geklonte Menschen-Kraken, die mit ihren 10 Armen am Fließband arbeiten?
Im ernst: Gibt es dafür eine fundierte Erklärung?
Bin ratlos (oder phantasielos??)
Norbert
Neulich lief im TV bei einem der ersten Programme ein Film über Orang-Utanhaltung in Privathäusern in Asien. Was ja eigentlich verboten, aber trotzdem praktiziert wird. Da wurde unter anderem erwähnt, daß die Orangs extrem verschmust sind und gerne an vielen Dingen rumnuckeln. Dies wird in Asien aber auch zu Pornofilmen der extremen Art ausgenutzt.*Schüttel, Schauder, Graus*
Vielleicht ist das schon bei uns angekommen?
Gruß
dies stammt meines Wissens aus einem Urteil, in dem Straftaten (im speziellen Gewalt) in Filmen beurteilt wurde.
Hier schrieb wohl das BVG, dass Gewalt gegen „menschenähnliche Wesen“ wie z.B. Zombies o.ä durchaus (mit wenigen Einschränkungen) erlaubt ist…
Hier ist die Lösung
HIer ist die Lösung:
Es geht um §131 Strafgesetzbuch, nachdem es verboten ist, in Text, Bild oder Ton bestimmte Art von grausamer Gewalt gegen Menschen darzustellen.
Dieses Verbot konnt man bisher umgehen, indem z.B. das Bild oder der Film nicht von Menschen handelt, die gequält werden, sondern von menschenähnlich aussehenden (und von Schauspielern dargestellten) Marsbewohnern, Monstern, Klonen, Geistern o.ä.
Durch die Änderung dürften jetzt ein paar Filme verboten sein.
Hier die alte Fassung §131:
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
verbreitet,2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
die „menschenähnlichen Wesen“ in Filmen sind ein alter Hut, die Definition gab es schon in den 80ern. In der Ausgangfrage wurde aber behauptet, daß der Terminus jetzt auch im Sexualstrafrecht verwendet wird. Die Frage ist somit imho noch nicht beantwortet.