Und was bitte schön unterscheidet meine Anfrage von all den Anderen hier??? Sollte ich meine Anfrage auch in der Form „mal angenommen…“ oder „folgender fiktiver Fall…“ stellen, um die genannten Regeln der FAQ 1129 zu umgehen???
Sorry - aber das ist schon recht scheinheilig wie das hier läuft (um nicht das Wort verlogen in den Mund nehmen zu müssen)
Auch wenn ich mir mit dieser eben gemachten Aussage vielleicht den Unmut Einiger hier zuziehe - es ist meine Meinung.
In anderen Bords geht das alles etwas unproblematischer zu.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
dass es hier nicht um eine persönliche rechtliche Frage
geht, sondern um allgemeine Infos, weiss ich nicht, warum Du keine
Antworten bekommen hast…
Nach längeren Stöbern auf einschlägigen Portalen hab ich ein
paar offene, unbeantwortete Fragen.
Eine Kaltmiete ist eine Miete ohne alles - soweit so klar.
Nebenkosten - was muss dazu zählen, was kann/darf dazu
zählen
Es gibt einen Katalog dessen, was grundsätzlich abrechenbar ist. Der
findet sich, glaube ich, im II. Anhang der 24 BErechnungsverordnung
(VO), einfach mal googeln oder im Archiv hier stöbern. Davon zu
unterscheiden ist, dass man sich vertraglich natürlich verpflichten
(lassen) kann, mehr oder andere Dinge (mit-)zu zahlen.
Umschreibt der Begriff „Warmmiete“ in allen Fällen den
gleichen Umfang??
Nein. Es ist der Gegenbegriff zur Kaltmiete, umfasst also die
Nebenkosten. Und das kann eben variieren, s.o.
Warum sind Heizkosten teils in der Warmmiete, teils nicht??
(Für mich heißt „WARM“-Miete mit Heizung. Weil ohne Heizung
bleibt es kalt !!!)
Es kommt auf die Heizungsanlage an und darauf, wer die betreibt.
Bsp: Nachtspeicherofen = Strom = eigener Vertrag des Mieters mit den
Stadtwerken. Zentralheizung mit Ablesung einmal im Jahr --> getrennt
von der NK-Abrechnung (obwohl meist zeitgleich).
MOD: Darf ich dich bitten…
…diese flappsigen Kommentare zu unterlassen?
Gerne lasse ich freundliche Hinweise auf die FAQ:1129 zu.
Aber mit den Antworten drauf sollte man dann doch auch umgehen können.
Nebenbei:
Es gibt hier zwischenzeitlich 2 Moderatoren - mit ein Grund warum die falschen Postings deutlich schneller verschwinden wie vorher.
Ich fand an dem Posting recht wenig zu beanstanden.
Hier war in Bezug auf die Frage der persönliche Bezug nicht mehr vorhanden, als wenn jemand fragt: „Ich habe hier eine Hausaufgabe vor mir liegen.“
Allenfalls liesse sich noch drüber streiten ob das Immobilienbrett nicht besser für die Frage geeignet wäre.
So sehe ich es jedenfalls - und jesch hat auch nicht eingegriffen.
Ich weiss ja dass FAQ:1129 hier zwischenzeitlich Mikesch Rule u.ä. genannt wird, aber hier bist du übers Ziel hinaus geschossen.
Heizkostenverordnung (HeizkV)
Betriebskostenverordnung (gilt seit 01.01.2002 statt Anlage 3 zu § 27 der II. BV) http://www.steuernetz.de/homepages/vv/gesetze/index…
(Dort übrigens ein Forum in dem eher vermieterspezifische Fragen behandelt werden)