Hallo,
Familie X wohnt seit Januar 2009 in einem EFH, das 2000 von den Vermietern saniert, renoviert und selbst als Wohnung genutzt wurde. Danach wurde nicht mehr renoviert. Familie X sind die ersten Mieter.
Im Mietvertrag wurde festgehalten, dass bis zum Einzug auf Kosten vom Mieter „die notwendigen Tapezier- und Streicharbeiten fachgerecht durchzuführen sind“
Die Wände waren vor Einzug tapeziert, teils farbig, teils weiße Rauhfaser. Die Mieter haben einige Wände dann nochmal weiß nachgestrichen, weil leicht vergilbt. Andere Zimmer haben sie im Originalzustand gelassen, weil die Tapete intakt war und optisch gefallen hat! Sie sahen da keinen Bedarf zu streichen oder zu tapezieren.
Anfang nächsten Jahres wird die Familie wir nun schon wieder hier ausziehen. jetzt die Fragen:
Was heißt denn in diesem Fall „notwendig“?
- die farbige Tapete im Schlafzimmer war nach dem Geschmack der Mieter und völlig intakt.
die Notwendigkeit ist hier doch Geschmackssache,oder. Der Vermieter kann doch nicht vorschreiben, dass etwas verändert wird, was intakt ist und gefällt!? Oder?
Was bedeutet hier „fachgerecht“?
- Es wurde nicht tapeziert, sondern lediglich die Tapeten gestrichen. u.A. auch eine gelbe Vinyltapete weiß überstrichen. Könnte er da sagen, dass sei nicht fachgerecht? Hätte das neu tapeziert werden müssen?
und noch eine letzte Frage:
-beim Streichen der Weißen Rauhfaser, sind an manchen Sellen die Ränder leicht verlaufen, so dass die beigefarbene Rauhfaser-Zimmerdecke ein paar weiße stellen am Rand hat. Kann so etwas beanstandet werden?
Dass man nicht zwingend endrenovieren muss, weiß ich, aber kann er einen Strick daraus drehen, dass bei Einzug nicht alles neu tapeziert und gestrichen wurde?
Vielen Dank!