wir sollen in unserem Garten alle Gartengewächse entfernen, da diese gegen die Gartensatzung verstossen.
Parkgewächse sind aber auch Forsythia? Oder irre ich mich da?
Was sind konkret alles Parkgewächse?
Kann mir da bitte einer helfen?
wie genau geht die Satzung denn darauf ein? (werden die Begriffe erklärt/konkretisiert?)
cu kai
P.S.: was ist denn das für eine Gartensatzung die gegen Gartengewächse ist?! - einzig mir erklärlicher Sinn ist IMHO, dass man nur Zier- aber keine Nutzgärten will (keine Gemüsepflanzen…)???
Habe mir jetzt mal die Gartensatzung vom Jahre Dezember 2003 zur Hand genommen. In ihr heisst es folgendermassen:
Die Anpflanzung und der Aufwuchs von ausgesamten Park-,Wald-,Nadel- sowie Walnussbäumen sind nicht gestattet. An Ziergehölzen und Sträuchern sind nur halbhohe Arten und Sorten von maximal 2,50m Höhe zulässig.
In unserer heutigen Gartenvorstandssitzung habe ich nachgefragt, was denn ein Parkbaum bzw. ein Parkgehölz sei. Keiner vom Vorstand konnte mir jedoch diese Frage beantworten. Ich wurde mit der Antwort abgespeist, „das stehe in der Satzung“.
Hallo! Abgesehen davon dass ich die Satzung nach wie vor für schwachsinnig halte (in den Garten tät ich nicht wollen…) ist die Regelung für mich doch eindeutig:
von Park- oder Gartengewächsen ist hier nirgends die Rede!!
es werden alle Bäume(!) ausser Obstbäumen verboten
(spitzfindig könnte man letztere in aller Regel auch in Wäldern finden - zumindest in ihren Urformen…)
Sträucher bis 2,50m ist doch auch eindeutig? - drüber heisst es „schnipp…“
wenn man die Regeln akzeptiert, kann man damit umgehen
ist die Beschwerde schriftlich ergangen? was genau steht da drin?
wenn nicht muss man a) umziehen oder b) per Mitgliederbeschluss die Satzung ändern… (=was meinen denn die anderen Mitglieder?)
Ich habe den Vorstand angeschrieben, weil ich Beschwerde eingereicht habe. Erstens wurde ich und andere Kleingärtner per Gartennummer im Schaukasten des Gartenvereins angeprangert, wir werden LETZMALIG auf unsere Pflicht der Entfernung hingewiesen und erhalten eine 1. ABMAHNUNG!!!
Zweitens habe ich schriftlich nachgefragt, was ich aus meinem Garten entfernen soll. Auf mein Schreiben kam keine Antwort, ebenso wie heute bei der Vorstandssitzung. Ich habe den Anschein, der Vorstand will einen nur schikanieren. Meinen Garten gebe ich aber keinesfalls auf!
Ebenso habe ich eine Eibe im Garten, welche ich in kugelform geschnitten habe. Sie ist 1,40m hoch. Diese soll ich auch entfernen, da sie ein Nadelgeholz ist. Meines Erachtens nach ist eine Eibe ein Haselnussgewächs. Oder nicht?
Ebenso habe ich eine Eibe im Garten, welche ich in kugelform
geschnitten habe. Sie ist 1,40m hoch. Diese soll ich auch
entfernen, da sie ein Nadelgeholz ist. Meines Erachtens nach
ist eine Eibe ein Haselnussgewächs. Oder nicht?
Eiben sind Koniferen und damit eine Kiefernart und somit ein Nadelgehölz und wenn man sie wachsen liesse, eben ein ganzordentlicher Nadelbaum. Die Gartenleute sind aber ziemlich pingelig mit ihrer Definition: Ein 1.40 m hoher gut geplegter und geschnittener Eibenstrauch ist ja wohl eher ein (anscheinend erlaubter) Zierstrauch und nicht ein Nadelbaum…hat den niemand von deinen Nachbarn irgendwelche Zierzypressen oder kleinwüchsige Nadelbäumchen im Garten - die sind doch äusserst beliebt. Wenn die erlaubt sind, sollte dein Eibenbüschchen eigentlich auch erlaubt sein. Und eine Forsythie sollte eigentlich auch möglich sein.
Die haben halt Angst, das da Bäume heranwachsen, die die Nachbargärten beschatten, alles voller Laub machen (sofern es Laubbäume sind) und eines Tages so gross sind, das sie ohne Genehmigung nicht mehr gefällt werden dürfen - was ich grundsätzich begreife, aber man kann es auch übertreiben…
Vielen Dank für deinen Kommentar. In den Nachbargärten gibt es Buchsbäume, welche auch als Kugel geschnitten sind. Meine Eibe soll mit der Begründung raus, da sie giftig sei. Ein Buchsbaum ist genauso giftig. Ich versteh die Welt nicht mehr. Ich finde den Gartenvorstand sehr pinelig, zumal andere Gärten auch Bäume im Garten haben, welche raus müßen.
Sama, die Theorie, dass die Bäume Schatten werfen könnten, hatte ich auch schon. Aber in unserer Satzung ist festgelegt, dass Bäume nur auf der Seite gepflanzt werden dürfen, wo sie keinen Schatten auf Nachbars Garten werfen. Alles irre, oder?
Oh Gott, in was für einen Hexenkessel an Bigotterie und Kleingeistigkeit bist du denn da geraten?
Um mal kurz korrigierend einzugreifen - Taxus gehört nicht zu den Kiefern, das ist ne eigene Gattung (Taxaceae) und klar, sie sind giftig. Und dann was? Für wen? Wem schadet der Baum?
Ich sehe das so: Du kämpfst den alten Kampf gegen Windmühlen und wirst bei den nie gewinnen, so lange so kleinkarierte Deppen da regieren. Du kannst Gutachter einschalten, aber wenn die Satzungen so rigide ausgelegt sind, können die auch nur an die Wand reden. Ehrlich gesagt, ich würde da flüchten…
genau: wenn mehrere da angeprangert werden usw. - wie lange geht das denn schon? (seit wann bist Du da, war das schon immer so) - juckt es die anderen? wie sind die „Mehrheitsverhältnisse“?
habe den Eindruck, da hat jemand was zu kompensieren (Ärger mit Frau oder Chef oder beidem in Personalunion )
das ganze ist ein Verein?? wählt der seinen Vorstand? ist der insgesamt pingelig oder sind das einzelnen Möchtegernmacker? (die Satzung ist m.E. im Wortlaut recht normal/nachvollziehbar/vernünftig, die Auslegeung durch Einzelne(?!) ist das Problem…)
Ist das ein Kleingarten?
Hi!
Wir hatten mal einen Kleingarten und genau aus solchen Gründen, wie Du sie unten anführst, würde ich niemals wieder einen haben wollen. Zumindest nicht, ohne vorher die Satzung und das Klima dort überprüft zu haben.
In solchen Gartenanlagen herrscht meist der pure Kleingeist. Kombiniert mit gefährlichem Halbwissen über gärtnerische Dinge. Dazu Missgunst und Neid sowie Machtbewusstein und Schikane seitens der Vorstände.
In unserer Anlage hätte man z.B. Samstag nachmittag nicht Rasen mähen dürfen - wie soll das gehen, wenn man berufstätig ist?
Zum Inhaltlichen: Kleingartenanlagen sind ja ursprünglich angelegt worden, um Lebensmittel anzubauen. Nur, wenn das weiterhin im Vordergrund steht, darf der Verein weiterhin als „gemeinnützig“ gelten. Um diesen Status nicht zu verlieren, dienen die verschiedenen Vorschriften. Die man ja einsehen kann, bevor man sich in einer Anlage „einkauft“.
Wenn Nadelbäume nicht erlaubt sind, dann ist das so hinzunehmen. Der Buchsbaum ist ein laubgehölz und eine andere Geschichte. Und wenn die Dich da schikanieren wollen, werden sie immer eine Möglichkeit dafür finden. Wenn du dafür genug Kraft und Nerven hast: Viel Spaß