Hallo liebe Experten!
Ich habe ein Buch über das Mittelalter und die Könige gelesen und darin kam oft der Begriff Regalien vor. Ich habe noch etwas davon gehört. Was sind denn Ragalien? Danke für ihren Rat.
Hallo Boehning,
„Regalien“ waren die Hoheits- und Sonderrechte eines mittelalterlichen Königs.
Zum Beispiel das Münz- und das Zollrecht, oder folgende Rechte:
das Recht auf Besetzung der Bischofsämter und Einberufung von Synoden,
die Verfügung über Herzogtümer, Grafschaften, Markgrafschaften und herrenlose Territorien,
die Pflicht zur Wahrung des inneren Friedens,
Gewährung von Schutz für Personen, denen der Sippenschutz fehlt,
die Verfügbarkeit über die oberste Gerichtsgewalt,
Recht zur Erbauung von Pfalzen,
Recht zur Ernennung von Konsuln,
Hoheit über die Verkehrswege,
Viele Grüße
Jola
Hallo Boehning
Regalien, von Lateinisch Iura Regalia (Ius = Recht; rex, regis = König), sind königliche, d.h. dem König zustehende Rechte; mit dem Begriff werden bis heute staatliche Monopolrechte bezeichnet.
Einzelheiten z.B. im (ganz allgemein sehr empfehlenswerten, von Spezialisten verfassten und sehr aktuellen) Historischen Lexikon der Schweiz: www.hls.ch.
Weiterhin viel Vergnügen mit historischer Lektüre,
liebe Grüsse
A. Portmann-Tinguely
Heyho,
http://de.wikipedia.org/wiki/Regalien
Da steht eigentlich alles sehr schön erklärt ;]
Beste Grüße,
Marcel
Die Antwort wäre lang, ich empfehle wikipedia, da sind sie ganz gut behandelt!
Hallo,
Der Begriff Regalien (EZ: Regal)bezeichnete ursprünglich das Herrschaftsrecht des Königs,
Einfluß auf die Besetzung von Bischofs-oder Abtsämtern und deren Ausstattung (Privilegierung) mit weltlichen Herrschaftsrechten zu nehmen.
(Bischöfe und Äbte waren zu dieser Zeit zugleich geistliche/kirchliche und weltliche Herrscher.
Ihre „kirchlichen“ Machtanteile und Rechte erhielten sie vom Papst, den weltlichen- eben die Regalien - vom König.
Später wurde der Begriff allgemein für alle Herrschaftsrechte(zB. Gerichtsbarkeit, Zehntrecht, Jagd,- Zoll,- Steuerrecht) bis in die örtlichen Grundherrschaften hinein verwendet.
Beispiel:
„In dem Tal der Guadelupe“ (Auswandererlied 1845 v. Fallersleben)
Mehr und Unerschöpfliches zum Thema gibt´s beim Buddeln im Net!
Gruß
Regalien bezeichnen Herrschaftsrechte über Gebiete oder Eintreibungsrechte von Steuern,Sie wurden vom Kaiser an seine Fürsten, etc vergeben wurden (lat: regere = regiere; regalis = königlich). Man erhielt zum Dank oder zur Entlohnung vom König oder Kaiser die Herrschaft über ein Gebiet,das Recht auf Zolleintreibung…