Im Arbeitsvertrag wird standardmäßig die anteilige Kürzung von Urlaubs- und Weihnachtsgeldes in Rumpfjahren fixiert. Die Frage ist nun, wie Rumpfjahre genau definiert sind.
Sind dies Kalenderjahre, in denen zu Beginn oder am Ende das Arbeitsverhältnis nicht bestand?
Oder sind dies auch Jahres, bei denen „in der Mitte“ (z.B. der Monat Februar) das Arbeitsverhältnis ruhte?
Gewünscht wird ein möglichst exakte rechtliche Definition.
Gewünscht wird ein möglichst exakte rechtliche Definition.
Diese Begriffsdefinition unterliegt der prinzipiellen Regelungsfreiheit von Arbeits- und/oder Tarifvertrag. Ohne Kenntnis der exakten in Frage stehenden (fiktiven) Formulierung ist daher die Frage nicht zu beantworten.
Offensichtlich wurde der Begriff eingeführt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Arbeitsverhältnisse nicht das ganze Kalenderjahr umfassen müssen, sodass Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und ähnliche Prämien anteilig zur Beschäftigungszeit berechnet werden können.
Oder sind dies auch Jahres, bei denen „in der Mitte“ (z.B. der
Monat Februar) das Arbeitsverhältnis ruhte?
Mir ist nicht ganz klar, was „ruhen“ heißt, ist aber auch egal: Sinnvoll wäre eine solche Interpretation durchaus. Mir fällt jedenfalls nichts ein, was dagegen spräche (außer dem Wunsch des AN, mehr Geld abzuziehen).