Was sind vergebliche Aufwendungen, um dessen Ersatz es im § 284 BGB geht? Sind das z.B. Kosten für einen Gutachter, der eine Gemälde begutachtet hat, bevor ich sie gekauft habe ? Sind das auch Rechtsanwaltkosten?
Wenn nein, dann zu welchen Aufwendungen gehören Gutachterkosten?