Hallo Forum! 
Wo liegt der Unterschied in vor- und nachschüssigen Zinsen? Sind das Zinsen, die zum Anfang eines Schuldmonats gezahlt werden (vorschüssig) bzw. am Ende eines Schuldmonats (nachschüssig)?
Was genau ist der Vor- oder Nachteil? Warum ist es bei der Berechnung von Vorfälligkeiten (z.B. vorzeitige Leasing- oder Darlehensauflösung) so wichtig, ob es sich um vor- oder nachschüssige Zinsen handelt?
Achja, noch eine Ergänzungsfrage: Wo ist der Unterschied zwischen einer Berechnung nach „Rentenwert“ oder „Barwert(?)“ ?
Danke im Voraus!
Jens
Hallo User 
richtig, vorschüssige Zahlungen bzw. Zinsen werden „im voraus“ gebucht, nachschüssige Zahlungen bzw. Zinsen „im nachhinnein“. In Deutschland ist sowohl für Kredit- als auch für das Spargeschäft üblich, dass Raten voschüssig geleistet werden und Zinsen nachschüssig berechnet werden.
Bei der Berechnung von Krediten (und somit auch von Vorfälligkeiten) und bei der Berechnung von Rentenwert/Barwert (siehe weiter unten) ist der Zeitpunkt der Ratenfälligkeit natürlich wichtig, weil das den Effektivzins beeinflusst. Wenn Du die Rate erst am Ende eines Abrechnungszeitraums hinlegen musst, hast Du ja einen Vorteil, da Du das Geld ja bis dahin anderweitig nutzen kannst.
Ein Rentenwert ist z.B. folgende Rechenaufgabe : Berechnen Sie, wieviel Endkapital es bringt, wenn zwei Jahre lang jeden Monat 100 Euro (vorschüssig) zu 3% angelegt werden.
En Barwert ist z.B. folgende Aufgabe : Wieviel muss heute ein abgezinster Sparbrief kosten, der bei 7% Zins (jährlich nachschüssig) nach 4 Jahren genau mit 10.000 Euro zurückgezahlt wird.
Einfach gesagt : die Rentenformel berechnet die zukünftigen Wert einer regelmässigen Zahlung, die Barwertformel berechnet den heutigen Wert einer regelmässigen Zahlung. Beide Formeln hängen zusammen; wenn man den Wert aus der Rentenformel nimmt und abzinst, hat man den Barwert.
Gruss Hans-Jürgen
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richtig, vorschüssige Zahlungen bzw. Zinsen werden „im voraus“
gebucht, nachschüssige Zahlungen bzw. Zinsen „im nachhinnein“.
In Deutschland ist sowohl für Kredit- als auch für das
Spargeschäft üblich, dass Raten voschüssig geleistet werden
und Zinsen nachschüssig berechnet werden.
Was bedeutet das für eine regelmäßige Zahlung, beispielsweise eines Darlehens? Es dürfte dann doch einen Unterschied geben, ob ich als Schuldner die Rate am 01. oder am 30. eines Monats leiste. Die Zinshöhe dürfte bei Leistung am Monatsanfang geringer sein, weil der Gläubiger eher über das Geld verfügen kann. Im Gegensatz dazu dürfte der Zins für eine Rate, die der Schuldner erst am 30. eines Monats leistet, höher sein, weil der Gläubiger erst am Ende des Monats über das Geld verfügen kann? Korrigier mich, wenn ich mich irre?
Ist denn eine gegenteilige Abrechnung bei Vorfälligkeit zulässig? Ich meine damit, dass z.B. bei Kfz-Leasingverträgen die Raten in der Vielzahl der Fälle am 01. des Monats zahlbar sind. Bei einer eventuellen vorfristigen Vertragsauflösung (und der damit verbunden Zahlung aller noch ausstehenden Raten auf einen Schlag) wird dem Leasingnehmer der Zinsvorteil gutgeschrieben, die Zinsen allerdings stets nachschüssig berechnet. Das benachteiligt doch dann den Leasingnehmer, weil er vorschüssig geleistet hat, oder?
Ganz verwirrt,
Jens
Hi,
Was bedeutet das für eine regelmäßige Zahlung, beispielsweise
eines Darlehens? Es dürfte dann doch einen Unterschied geben,
ob ich als Schuldner die Rate am 01. oder am 30. eines Monats
leiste. Die Zinshöhe dürfte bei Leistung am Monatsanfang
geringer sein, weil der Gläubiger eher über das Geld verfügen
kann. Im Gegensatz dazu dürfte der Zins für eine Rate, die der
Schuldner erst am 30. eines Monats leistet, höher sein, weil
der Gläubiger erst am Ende des Monats über das Geld verfügen
kann? Korrigier mich, wenn ich mich irre?
Wie gesagt, das macht tatsächlich einen Unterschied. Es gibt eine Formel für vorschüssig und eine für nachschüssig. Wenn man bei einem Kredit den Effektivzinssatz berechnet, sorgt „nachschüssig“ (im Vergleich zu „vorschüssig“) dafür, dass der Effektivzinssatz ein paar Punkte niedriger liegt. Es gibt in der Praxis nicht die Wahl zwischen vorschüssig und nachschüssig, aber wenn es die gäbe, wäre der Zinssatz bei „nachschüssig“ etwas niedriger.
Ist denn eine gegenteilige Abrechnung bei Vorfälligkeit
zulässig? Ich meine damit, dass z.B. bei Kfz-Leasingverträgen
die Raten in der Vielzahl der Fälle am 01. des Monats zahlbar
sind. Bei einer eventuellen vorfristigen Vertragsauflösung
(und der damit verbunden Zahlung aller noch ausstehenden Raten
auf einen Schlag) wird dem Leasingnehmer der Zinsvorteil
gutgeschrieben, die Zinsen allerdings stets nachschüssig
berechnet. Das benachteiligt doch dann den Leasingnehmer, weil
er vorschüssig geleistet hat, oder?
Ich verstehe diese Frage nicht so ganz. Wo kommen denn in einem Leasingvertrag Zinszahlungen vor ?
Rein rechtlich kann ich das nicht so überblicken. Ich weiss aber, dass es verbraucherfreundliche Urteile des BGH gibt. Speziell war es früher mal üblich, dass die Kreditraten zwar vierteljährlich geleistet werden mussten, aber sich die Restschuld (und somit die Basis für die Zinsen) erst am Ende des Jahres verringerten. Das darf nicht mehr sein.
Ist denn eine gegenteilige Abrechnung bei Vorfälligkeit
zulässig? Ich meine damit, dass z.B. bei Kfz-Leasingverträgen
die Raten in der Vielzahl der Fälle am 01. des Monats zahlbar
sind. Bei einer eventuellen vorfristigen Vertragsauflösung
(und der damit verbunden Zahlung aller noch ausstehenden Raten
auf einen Schlag) wird dem Leasingnehmer der Zinsvorteil
gutgeschrieben, die Zinsen allerdings stets nachschüssig
berechnet. Das benachteiligt doch dann den Leasingnehmer, weil
er vorschüssig geleistet hat, oder?
Ich verstehe diese Frage nicht so ganz. Wo kommen denn in
einem Leasingvertrag Zinszahlungen vor ?
Rein rechtlich kann ich das nicht so überblicken. Ich weiss
aber, dass es verbraucherfreundliche Urteile des BGH gibt.
Speziell war es früher mal üblich, dass die Kreditraten zwar
vierteljährlich geleistet werden mussten, aber sich die
Restschuld (und somit die Basis für die Zinsen) erst am Ende
des Jahres verringerten. Das darf nicht mehr sein.
Das liegt sicherlich daran, dass ich meine Frage noch nicht so richtig formulieren kann
. Unabhängig davon, dass ich auch den Gesamtzusammenhang verstehen will, interessiert mich ursächlich, ob eine Leasinggesellschaft zur Ermittlung einer Vorfälligkeit eine Abzingstabelle mit vorschüssigem Zins vorlegen kann, wenn die Leasingraten immer zum 01. eines Monats gezahlt werden.
Viele Grüße
Sven
Hi,
Zinsen fallen normalerweise immer für einen vergangenen Zeitraum an, also nachschüssig. Mit dieser Berechnung würde man Dich so stellen, als müsstest Du die Zinsen im voraus bezahlen. Das halte ich für fraglich. Ich würde mir das genau erklären lassen.
Gruss Hans-Jürgen
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Zinsen fallen normalerweise immer für einen vergangenen
Zeitraum an, also nachschüssig. Mit dieser Berechnung würde
man Dich so stellen, als müsstest Du die Zinsen im voraus
bezahlen. Das halte ich für fraglich. Ich würde mir das genau
erklären lassen.
Ich kann halt nur die Fragen bedauerlicherweise nicht zuverlässig formulieren, geschweige denn, dass ich aller Voraussicht nach mit den Antworten was anfangen könnte. Deshalb erhoffe ich mir hier ein wenig Aufklärung 
Vielleicht hilft eine etwas umfangreichere Darstellung meines Problems?
Ich habe einen Leasingvertrag vorzeitig gekündigt. Bei einer vorfristigen Vertragsbeendigung stehen der Leasinggesellschaft alle noch ausstehenden Raten auf einmal zu. Diese allerdings abgezinst, weil die Leasinggesellschaft vorzeitig über das Geld verfügen kann.
In der Schlußrechnung wurde mir lediglich der Betrag der gut geschriebenen Zinsen aufgeführt, aber nicht der Zinssatz oder die Berechnungsmethode. Ich habe dies also reklamiert und als Antwort lediglich einen Bildschirmausdruck einer Abzinsungstabelle ohne Erläuterungen erhalten. In der Legende der Abzinsungstabelle sind neben den unverbrauchten Raten als verwertbare Informationen lediglich der Zinssatz (6,07%) und der Hinweis ‚Zinsen vorschüssig‘ aufgeführt. Durch die Herausrechnung der unverbrauchten Raten aus der Gesamtlaufzeit wird so der unverbrauchte Zinsbetrag ermittelt.
Ich kann allerdings nicht beurteilen, ob das korrekt läuft. Vielleicht würde mir auch schonmal helfen, wenn ich wüsste, wie ein Abzinsung berechnet wird…
Viele Grüße
Jens
Hi,
ich halte das schon für korrekt. Es wird ja keine Zinszahlung abgezinst, sondern die Rate.
Beispiel :
Du zahlst am 1.3. alle restlichen Raten (bis einscl. Mai) in einem Rutsch. Wenn diese Raten immer am 1. fällig wären, ist die vorschüssige Kapitalrechnung zu nehmen (1.3. , 1.4. , 1.5.), denn da kommt etwas anderes heraus, als wenn die Raten am Ende des Monats fällig sind (30.3. , 30.4. , 30.5.)
Wenn Du Excel hast, dann gucke Dir doch mal diesen Link an :
http://www.excelformeln.de/formeln.html?welcher=21
Wenn Dir das nicht hilft, muss ich mal nach den Formeln graben. Gib mir dann mal ein paar Echtdaten, wie
- Stichtag, auf den abgezinst werden soll (Datum der Ablösung)
- Höhe, Anzahl und Fälligkeitszeitpunkt der entsprechenen Raten.
Gruss Hans-Jürgen
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