Guten Morgen zusammen!
Kann mir jemand sagen welche Kosten beim Wohungskauf im Jahre der NLÜ (Dezember 2009) als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung 2009 anrechenbar sind?
Es handelt sich um eine Fremdnutzung der Wohnung und um eine Finanzierung ohne Eigenkapital!
Steuerfreibetrag ist bereits 2010 in die Lohnsteuerkarte eingetragen worden - gibt es Kosten die da nicht berücksichtigt sind und als Werbungskosten geltend gemacht werden können?
Vielen
Dank im voraus,
GEKO
Hallo,
ich gehe davon aus, dass Sie die Wohnung vermieten oder möchten Sie gewisse Sonderabschreibungen (Denkmalschutz, oder Sanierungsgebiet) geltend machen?
Vermietung:
Abschreibung, Zinsen, Bankgebühren, Grundsteuer, Erhaltungsaufwendungen, Gebäude-Versicherung und sonstige Nebenkosten
Hallo GEKO,
in dem Steuerberatungsprogramm des FA „Elster“ findest Du in dem Vordruck Anlage „V“ alle Kosten aufgelistet, die Du absetzen kannst.
Vergiß aber nicht Deine eigenen Verwaltungskosten:
- Telefon
- Büromaterial
- Porto
- Fahrtkosten zur Wohnung i. R. der Überwachung
- Fahrtkosten beim Einkauf von Material für die W.
- alle Fremdkosten in Zusammenhang mit der W.
Zur Entspannung empfehle ich Dir einen schönen Urlaub im zur Zeit wunderbar verschneiten Thüringer Wald:
Alles Gute für das Jahr 2011 !!!
Stefan Seidel
Hallo Geko,
wurde schon beantwortet.
Viele Grüße,
C.
Hallo Geko80,
Werbungskosten sind Zinsen+Bankgebühren
Reparaturkosten, Renovierungskosten, Ausgaben für Inserate zur Vermietung uns solche Sachen
gruß maluzo
Ja, es handelt sich um vermietung und der freibetrag wurde auch in die lohnsteuerkarte eingetragen!
was bliebt denn über für eine direkte absetzbarkeit fürs jahr 2009?
Hallo,
also der Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte setzt sich aus den Beträgen zusammen, die man selbst beantragt hat. In der Regel wird dieser Betrag relativ ungeprüft übernommen, da man eine Einkommensteuererklärung abgeben muss.
Für den Lohnsteuerabzug 2011 würde ich empfehlen, den Freibetrag wieder ändern zu lassen. Ansonsten wird es mit dem Steuerbescheid für 2011 zu einer hohen Nachzahlung kommen, da die Werbungskosten nicht mehr gegeben sind.
Als Kosten kommen vor:
- Geldbeschaffungskosten (Notar, Gericht) zzgl. Fahrtkosten
- Zinszahlungen
am besten die Anlage V in Ruhe durchgegehn, da steht eigentlich alles drauf.
Hi,
wie bereits erwähnt Grundsteuer, Hausversicherung, Zinsen, Abschreibung.
Letztendlich wurde durch die Eintragung eiens Freibetrags nur die Steuererstattung durch den geringeren Lohnsteuerabzug vorweggenommen.
Hallo,
sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
Mfg
Angela06
Direkt einen Steuerberater ihrer Wahl berfragen.
Tut mir Leid, da kann ich nicht weiterhelfen.
Hallo
Ich habe eine Berufszweitwohnung aber ich glaube das ist leider nicht zu vergleichen da unsre selbst genutzt wird.
Da könnte ich dir Tipps geben.
LG Mausi123
Ich kann dir leider nicht helfen.
Gruß, SK
Hallo,
Ich verstehe ihre Frage nicht genau(Werbungskosten)?unter Werbungskosten fallen z.b. Inserate zur Wohnungsvermietung Fahrkosten bei den Wohnungsbesichtigungen oder das Sie einen Handwerker suchen.Eventuell ist es möglich das Sie die Maklerkosten sowie die Notarkosten absetzen können(ist von jedem Finanzamt unterschiedlich).
Wenn Sie die Wohnung gekauft haben und dann einige Reparaturen gemacht haben, so sind die Materialkosten und der Handwerkerlohn , eine neue Einbauküche, Reinigung im Haus und vieles mehr unter Haushaltsdienste/Handwerkerleistungen absetzbar.
Für das aufgenommene Geld bekommen sie jedes Jahr von ihrer Bank einen Auszug wo draufsteht wieviel Zinsen Sie bezahlen mussten, diese können Sie auch von der Steuer absetzen.
Die Nebenkosten was auf Sie zurückfällt z.B. Rücklagen für das Objekt,Verwalterkosten ,Haus-Grundsteuer kann alles abgesetzt werden.
Wenn Sie die Wohnung nach dem Kauf nicht gleich vermietet hatten ,dann sind die kompletten Nebenkosten und Mietausfall absetzbar.
Ich hoffe das es ihnen etwas weiterhilft.
Gruß
monika61
Bitte Antworten der Kollegen erfragen - nicht meine Gebiet. MfG.