Was sind Wertgegenstaende?

Hallo,

in den VB zur Hausrat stehen Gemaelde als Wertgegenstaende, wie sieht das mit Vasen aus? Ich persoenlich wuerde eine grosse Kristallvase fuer 900 Euro nicht als solchen einordnen, eine fuer 4000 Euro aber schon. Liege ich da falsch? Gibt es irgendeine Grenze, von mir aus auch schwammig formuliert?

Gruss

Herbert

http:… sagt:

[…] Hierzu zählen Bargeld, Kreditkarten und Sparbücher, Wertpapiere, aber auch Urkunden jeglicher Art. Schmucksachen, Silber, Gold und Platin sowie wertvolle Briefmarken- oder
Münzensammlungen, Kunstwerke und Antiquitäten zählen ebenso zu den Wertgegenständen.

Meines Erachtens nach solche Dinge, die eben nicht der Durchschnittsbürger immer hat, und die einen höheren Wert darstellen als der normaler Hausrat.
Dinge, die gerne gestohlen werden und einen hohen Wiederverkaufswert haben.

MOD Werbung entfernt

[…] Hierzu zählen Bargeld, Kreditkarten und Sparbücher,
Wertpapiere, aber auch Urkunden jeglicher Art. Schmucksachen,
Silber, Gold und Platin sowie wertvolle Briefmarken- oder
Münzensammlungen, Kunstwerke und Antiquitäten zählen ebenso zu
den Wertgegenständen.

Richtig zitiert …

Meines Erachtens nach solche Dinge, die eben nicht der
Durchschnittsbürger immer hat, und die einen höheren Wert

… aber falsch interpretiert. Vasen stehen in dem Zitat nicht drin, also gehören sie nicht dazu (wenn sie nicht als Antiquität oder Kunstwerk einzuschätzen sind).

in den VB zur Hausrat stehen Gemaelde als Wertgegenstaende,
wie sieht das mit Vasen aus?

Wenne s sich um besonder wertvolle Stücke handelt, würde ich das individuell mit dem Versicherer klären. Im Extremfall schickt die Versicherung einen Fachmann raus, der den Hausrat bewertet und einstuft.

Ich persoenlich wuerde eine
grosse Kristallvase fuer 900 Euro nicht als solchen einordnen,

Das ist der Versicherung egal. Die halten sich an ihre Versicherungbedingungen. Ein detailliertes Inventar, dass man der Versicehrung vorlegt, ist in soclhe Fällen sehr hilfreich.

eine fuer 4000 Euro aber schon. Liege ich da falsch? Gibt es
irgendeine Grenze, von mir aus auch schwammig formuliert?

Nein, aber es gibt Einzelfallregelungen, die man mit seiner Versicherung vereinbaren kann.

… aber falsch interpretiert. Vasen stehen in dem Zitat nicht
drin, also gehören sie nicht dazu (wenn sie nicht als
Antiquität oder Kunstwerk einzuschätzen sind).

Und das ist der springende Punkt: Ab wann ist etwas ein Kunstwerk? Es gibt ja irgendwie beim Urheberrecht das mit der Schaffenshoehe. Gibt es sowas hierfuer auch?

Und das ist der springende Punkt: Ab wann ist etwas ein Kunstwerk?

Wenn es Dir nur um die Versicherung geht, würde ich die Entscheidung einem Mitarbeiter der Versicherung überlassen.