Ich entbringe Grüße an die allwissende Community und würde diese gerne mit einer hypothetischen Frage belästigen:
Dem Mieter würde Mietnachlass gewährt wenn er sich dafür um die Instandhaltung der Mietanlage kümmert.
Unter anderem würde man sich schriftlich darauf einigen das der Mieter für die Instandhaltung ALLER Holzgebilde im Außenbereich des Mietobjektes ist.
Wäre der Mieter nun neben Zäunen, Pergola, Carport, Balkon usw. auch verpflichtet Dachgiebel usw, zu pflegen oder kann/darf/muss er dies ablehnen da er das erforderliche Besteigen des Daches für unzumutbar hält?