Was sind zumutbare Hausmeisterarbeiten für den Mieter?

Ich entbringe Grüße an die allwissende Community und würde diese gerne mit einer hypothetischen Frage belästigen:

Dem Mieter würde Mietnachlass gewährt wenn er sich dafür um die Instandhaltung der Mietanlage kümmert.
Unter anderem würde man sich schriftlich darauf einigen das der Mieter für die Instandhaltung ALLER Holzgebilde im Außenbereich des Mietobjektes ist.

Wäre der Mieter nun neben Zäunen, Pergola, Carport, Balkon usw. auch verpflichtet Dachgiebel usw, zu pflegen oder kann/darf/muss er dies ablehnen da er das erforderliche Besteigen des Daches für unzumutbar hält?

Hallo,

einem solchen Mieter sollte man (natürlich nur rein hypothetisch) dringend anraten, die Rechte und Pflichten so genau wie nur irgend möglich niederzuschreiben. Alle Holzgebilde wäre, wie Du schon richtig erkannt hast, viel zu schwammig.

Allerdings würde der Dachgiebel nicht zu den zu wartenden Einrichtungen gehören. schließlich schreibst Du weiter oben, der Mieter müsste sich um die Außenanlagen kümmern. Der Dachgiebel gehört aber im Allgemeinen nicht zur Außenanlage, sondern zum Haus.

Grüße

ist doch ganz einfach: entweder er unterschreibt den vertrag, weil der mietnachlass angemessen ist, oder er lässt es, weil das nicht der fall ist.

natürlich muss schon drin stehen, was GENAU zu den pflichten gehört und was nicht. wie groß der aufwand maximal ist. wann ggf. handwerker zu beauftragen sind. was in seinem urlaub passiert. was im winter mit schneeräumen ist. usw. usf.