Hallo
ich bin seit einem Monat bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und arbeite für die bei einem Kunden als Sekretärin.
Während meiner Arbeitssuche habe ich mich auch bei der Fachhochschule zum studieren angemeldet.Den Bescheid, ob ich zugelassen bin oder nicht bekomme ich in den nächsten 2 Wochen, aber es sieht gut aus.
Ich wollte dann eigentlich mitte September bei der Zeitarbeitsfirma kündigen.
So jetzt ist aber dem Kunden von der Zeitarbeitsfirma aufgefallen, dass ich viel mehr koste wenn sie mich über die Zeitarbeitsfirma beschäftigen, als wenn sie mich fest anstellen.
Der Personalverantwortliche rechnet das jetzt mal durch…
Was soll ich denn machen, wenn die mir nun zum 01.09 einen festen vertrag anbieten?ich wollte den september noch arbeiten gehen eigentlich.Auch aus finanziellen Gründen natürlich.
Hi,
Vor allem anderen würde ich den Vertrag deiner Zeitarbeitsfirma mal ganz genau durchlesen.
Meistens haben die nämlich Klauseln drinstehen, daß Du keinen direkten Vertrag mit einem ihrer Kunden machen darfst. (Mit Sperrzeit nach Ausscheiden, etc.)
Da können teilweise richtig fiese Strafen drinstehen.
Ein Gastro-Personalservice den ich kenne hat Konventionalstrafen von 2500€ drinstehen wenn rauskommt, daß einer von den Leuten bei Kunden direkt was macht.
Vor allem anderen würde ich den Vertrag deiner
Zeitarbeitsfirma mal ganz genau durchlesen.
das ist natürlich immer ein guter Rat.
Meistens haben die nämlich Klauseln drinstehen, daß Du keinen
direkten Vertrag mit einem ihrer Kunden machen darfst. (Mit
Sperrzeit nach Ausscheiden, etc.)
Das habe ich so ehrlich gesagt noch nie gehört. Jedenfalls nicht bei den großen oder größeren Zeitarbeitsfirmen. Da ist eigentlich die Übernahme des MA durch den Kunden, gerade im kaufmännischen Bereich, eine völlig normale Option. Und die Zeitarbeitsfirma wird sich hüten, sich dagegen zu sperren, den sie möchte wohl kaum ihren Kunden vergraulen! Meist vereinbart man dann eine Ablösesumme oder eine bestimmte Mindestbeschäftigungszeit über Zeitarbeit und danach ist die Übernahme dann kostenlos möglich.
Vor allem anderen würde ich den Vertrag deiner
Zeitarbeitsfirma mal ganz genau durchlesen.
Meistens haben die nämlich Klauseln drinstehen, daß Du keinen
direkten Vertrag mit einem ihrer Kunden machen darfst. (Mit
Sperrzeit nach Ausscheiden, etc.)
Da können teilweise richtig fiese Strafen drinstehen.
das dürfte rechtlich kaum zulässig sein. Aus diesem Grund ist es vielmehr so, dass die Firma, die den AN ausleiht, eine heftige Ablöse zahlen muss.
Aber wenn Du Dir sicher bist, kannst Du bestimmt auch Quellen dafür nennen.
das dürfte rechtlich kaum zulässig sein. Aus diesem Grund ist
es vielmehr so, dass die Firma, die den AN ausleiht, eine
heftige Ablöse zahlen muss.
Zulässig ist es auch nicht. Habe ich aber auch nie behauptet. Es wäre zulässig wenn der AG dem MA eine Entschädigung dafür zahlt (§74HGB). Nur dieses Detail vergessen die Firmen leicht mal.
Ich habe das wohl etwas ungenau formuliert. Er sollte seinen Vertrag lesen und der (ihn Übernehmende) Seinen, damit man im Vorfeld schon weiss ob die PSA mit irgendwelchen Forderungen daherkommt oder nicht.
Quellen
Reinschreiben tun das viele Firmen in der Hoffnung der MA weiss das nicht und will einfach nur keinen Ärger.
Ein Beispiel:http://www.party-people.net/agb.html
Im 3. Absatz weisen die sogar noch auf 2 Paragraphen hin die zwar überhaupt nichts mit der Sache zu tun haben, aber zur Einschüchterung eines Aushilfskellners wohl hilfreich sind.
Wer will schon sein neues Festangestelltenverhältnis damit beginnen, einen Rechtsstreit zwischen seinem neuen AG und der PSA ausgelöst zu haben, bzw. dem neuen AG erstmal eine Rechung über Vermittlungsprovision hinlegen? (Die wäre sogar legal nachdem Nadja erst 2 Monate ausgeliehen war.)
Um noch eins ganz klar zu Stellen: Ich habe von der rechtlichen Seite dieser Sachen bestenfalls Laienkenntnisse aus dritter Hand.
Aber das diese Problematik existiert weiss ich aus Erfahrung und daran wollte ich Nadja eben teilhaben lassen