Liebe/-r Experte/-in,
wie weit darf der Zoll gehen?
Es handelt sich um folgende Ware:
Ersatzteile für Handys also viele Displays bzw. Lcds, wiegen aber nicht viel, kompletter Wert 100USD!
Dürfen die das Päckchen aufmachen? Gehört das zum Standard, oder unter welchen Umständen dürfen die das öffnen? 2. Darf ich mich verweigern oder wäre das dumm?
Ich habe nur ein Paypal Zahlungsnachweis, ich hoffe
das reicht?
Der Verkäufer hat mir die Versandkosten nicht angerechnet, dass heißt die waren kostenlos, weil ich soviel bestellt habe! Aber wie dem Zoll beweisen?
Dürfen die vom Zoll sogar soweit gehen und mich bitten an deren Computer mich bei Paypal einzuloggen oder meine emails nach zugucken ob alles Richtig ist was ich vorlege/sage?
Wenn alles nichts hilft, und ich trotz allem nicht das Päckchen kriege, weil deren Meinung nach alles unzureichend, bzw. gefakt ist, und mir sogar Betrug unterstellt wird, kann ich die Aktion einfach zum stoppen bringen indem ich verlange das Päckchen an den Verkäufer zurückzuschicken?
Vielen Dank im voraus für die Antworten!
Viele Grüße
Sven
Hallo Sven,
sollte das Paket beim zoll durch die Post gestellt worden sein, dann darf der Zoll das Päckchen öffnen lassen. Oft ist es so, dass gerade Pakete/Päckchen aus dem Ausland nicht mit Rechnungen etc. bestückt sind, so dass bei der ersten Besichtigung der Wareneinfuhr, die Ware nicht zum freien Verkehr abgefertigt werden kann, da der Zollwert nicht festgesetzt werden kann, von dem dann der Abgabenbetrag errechnet wird.
Nun wird der Zollbeteiligte informiert (also du), dass die Ware in dem Zollamt liegt, in dessen Bezirk du lebst. Also wirst du aufgefordert, die Paypal Rechnung oder Ebayausdruck vorzulegen, damit die Wareneinfuhr nun stattfinden kann.
Du kommst also zum Amt und stellst den mündlichen Antrag auf Abfertigung zum freien Verkehr. Legst den Paypalausdruck vor. Dieser Wert wird dann meistens auch zur Berechnung der Abgaben akzeptiert. Du mußt nicht Ebayausdruck und Paypal vorliegen. Eins von beiden reicht. Wir Zöllner müssen den Betrag des Ebayausdrucks nicht mit den Portokosten korrigieren. Wenn du anmeldest ohne Portokosten, dann haben wir das nicht anzuzweifeln. Also ich mach das nicht.
Natürlich kannst du die Annahme verweigern. Aber die Ware scheint unproblematisch zu sein und du musst halt nur noch 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf die 100 USD bezahlen. Der Umrechnungskurs wird dir vom Zoll vorgegegeben.
Wir haben nämlich einen, der einen ganzen Monat gültig ist.
Also - keine Angst.
Hoffe konnte dir helfen.
LG
Susanne
Hallo,
war gestern beim Zoll, hat alles problemlos geklappt, hab nur den Paypal Zahlungsnachweis vorgelegt.
Was ich mich frage, was passiert jetzt mir dem Zahlungsnachweis, wird der nochmal weiterverarbeitet, oder zu den Akten gelegt? Wann werden den die Akten gelöscht, nach 10 Jahren?
Viele Grüße und vielen Dank für die Erklärungen!
Sven
hallo Sven,
wir sind ja ein Teil der Bundesfinanzverwaltung und du hast jetzt Eingangsabgaben bzw. die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt. Da gehe ich jetzt davon aus,dass du einen Beleg mit einer Registriernummer erhalten hast, die da mit AT/K/40… beginnt.
Dieser Beleg ist ein Steuerbescheid. Wir legen Deine Rechnung in der Belegsammlung ab, die dann nach 10 Jahren vernichtet wird. Da hast du Recht. Also wir sind Steuerbehörde, es besteht das Steuergeheimnis und aus dem Grund musst Du dir keine Gedanken machen, dass Schindluder mit Deinen Daten betrieben wird.
Hoffe die Kollegen waren nett, wir haben nämlich auch ein paar Spezies bei uns auf dem Amt, die gerne mal den Obermax raushängen lassen.
Nun ja - freut mich, dass alles geklappt hat und so schlimm war es dann ja alles gar nicht.
Lieben Gruß
Susanne Stübs
Hallo,
ich bins wieder
Ich habe da ein paar Fragen:
Ist in der EU alles zollfrei?
Bzw. in welchen Länder?
Die Größe des Pakets spielt welche Rolle dabei?
Beste Grüße
Sven
Hallo,
ich bins wieder
Ich habe da ein paar Fragen:
Ist in der EU alles zollfrei?
Bzw. in welchen Länder?
Die Größe des Pakets spielt welche Rolle dabei?
Beste Grüße
Sven.
hallo sven,
innerhalb der EU gibt es eigentlich keine Zölle mehr. Du musst, wenn du dir Ware z.B. in Spanien kaufst die Mehrwertsteuer der Spanier bezahlen. Wenn du eine Privatperson bist. Bei Firmen verhält sich das anders. Aber das ist eine Sache, wo das Finanzamt eher der Ansprechpartner ist. Hier ist nämlich das Zauberwort „Umsatzsteueridentifikationsnummer“.
Aber bleiben wir beim Thema Privatperson. Das Einzige, was mit Abgaben belegt wird sind Zigaretten, wenn es sich mehr als 800 Stüch handelt und Schnaps. Da weiß ich jetzt aber nicht genau die Literanzahl, die Abgabenfrei ist. Zum Thema Zigaretten im Postpaket: Das ist verboten - die dürfen innerhalb der EG nicht im Postpaket verschickt werden. Da greift das Tabaksteuergesetz. So, das wars! Kannst kaufen was du willst - Ausnahme Zigaretten und Schnappes - und wie teuer - auch egal - ist so, als wenn du in Hamburg dir ein Auto, Möbel oder sonstwas bestellst und dir nach Hause gebracht wird.
Hoffe, ich konnte helfen.
Gruß
Susanne
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