Was soll ich tun?

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe ein Problem mit dem Vater meiner Tochter.
Mal ganz abgesehen davon, dass er sich seit Jahren nicht mehr um sie kümmert, weil er zwei neue Kinder hat, jetzt will er den Unterhalt nicht mehr zahlen.
Zum Jahresanfang wurde doch der Unterhalt von Staatswegen hoch gesetzt.
Ich habe das Jugendamt angeschrieben, Ihnen die Daten aus dem Gerichtsurteil(Titel) gegeben und um Neuberechnung gebeten. Das Ergebnis teilte ich meinem Geschiedenen mit.
Dieser zahlte stur den alten Unterhalt weiter.
Dann wollte er den Unterhalt neu berechnet haben. Nach langem Hin und Her hat er mir die erforderlichen Unterlagen geschickt. Damit bin ich zum Jugendamt und habe den unterhalt neu berechnen lassen.
Das Ergebnis habe ich ihm mit der amtlichen Urkunde zugestellt.
Daraufhin kam der Unterhalt, der im Januar berechnet worden war 255.-€.
Einen Monat später bekam ich nur noch 67.-€ überwiesen.
Ich war von den Socken und hab mich an das Jugendamt gewandt, wie ich mich verhalten soll.
Diese teilten mir mit, dass der Vater sich an einen Anwalt gewandt hat und dieser ihm geraten hat den UnterhaLT BIS AUF 67:-€ Abzusenken.
Der Vater mache durch einen langen Anfahrtsweg zur Arbeit höhere Fahrtkosten geltend.
Und zwar von Döbeln nach Altenburg für 150 km am Tag 676.-€.
Die Frau vom Jugendamt hat nach gerechnet und kam auf 330.-€ die anrechenbar sein.
Mein Exmann sollte am Juli 2010 185.-€ überweisen.
Mal ganz abgesehen davon, dass ich nie was von meinem Ex noch von dessen Anwalt bekam.
Heute bekam ich Post vom Jugendamt.
Der Anwalt meines Ex schlägt einen Betrag von 100.-€ vor zur Vermeidung einer gerichtlichen Klärung, ohne dass die Steuererklärung von 2009 schon vorliegt.
Diese will die Frau vom Jugendamt noch anfordern.
Wie verhalte ich mich nun richtig?
Ich habe das Gefühl, dass meine Tochter um den Unterhalt geprellt werden soll, der ihr laut Gerichtsbeschluß zusteht.
Ich habe einen pfändbaren Titel.
Allerdings habe ich aud Rücksicht auf meinen Ex damit gewartet zum Gericht zu gehen und den ausstehenden unterhalt einzu klagen und pfänden zu lassen.
Ich sehe ja ein, dass es kein einfaches Leben ist. Zwei kleine Kinder, er Arbeit weit weg vom Wohnort.
Aber sie arbeitet auch. Und ganz nebenbei läuft da noch was selbstständiges. Denn aus seiner alten Steuererklärung habe ich entnommen, dass eine Vorsteuer zu entrichten ist.
Ob das nun aus den Tupperwarenvertrieb ist oder aus der Wohnungsverm,ietung weiß ich nicht.
Ich habe das gefühl, dass der Titel, den ich habe garnichts wehrt ist, und die neue Famielie bzw. die Kinder mehr wert sind wie meine Tochter.
Wie verhalte ich mich richtig?
Gilt der alte Titel noch?
Sollte ich darauf bestehen und warten bis er vor Gericht zieht?
Welche Chancen habe ich, dass meine Tochter das bekommt, was ihr zusteht?

Vielen dank im Voraus für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen Bärbel
PS:Meine Tochter lernt,bekommt 232.-€ Lehrlingsgeld(was berücksichtigt wurde) und wird Anfang Januar 18Jahre alt.

Tut mir leid, aber im Moment bin ich nicht im stande zu antworten, da ich krank bin.
Viele GLück

Tut mir leid, aber im Moment bin ich nicht im stande zu
antworten, da ich krank bin.
Viele GLück

Danke trotzdem

Hallo,

ich wurde zwar nicht gefragt, will aber mal kurz meinen Senf dazugeben:

Unter Umständen kann er wirklich nicht mehr bezahlen. Alle minderjährigen Kinder sind im gleichen Rang. Keines der Kinder wird bevorzugt. Lediglich ältere Kinder bekommen ein größeres Stück vom Kuchen.

Wenn die späteren Kinder nach der Erstellung des Titels geboren wurden, ändert sich die Summe im Titel, falls der Unterhaltspflichtige inzwischen nicht soviel mehr verdient, dass er automatisch den Unterhalt für das ältere Kind auffangen kann.

Wenn er bisher nach dem alten Titel trotzdem weiterbezahlt hat, hat er ja da schon seinen guten Willen bewiesen.

Ob sich ein Gerichtsverfahren lohnen wird, bezweifle ich.

Wenn Anfang des kommenden Jahres Eure Tochter volljährig wird, ändert sich ja wieder die Berechnung. Dann wird erst mal das gesamte Kindergeld von der Unterhaltshöhe abgezogen.
Danach auch noch fast die gesamten Eigeneinahmen des Kindes (90 Euro davon bleiben unberücksichtigt).

Sollte es sich in diesem Fall um eine Mangelfallberechnung handeln, bekommt die volljährige Tochter gar nichts mehr, da sie unterhaltsrechtlich im Rang hinter den minderjährigen Kindern steht.

Auch wird ab Volljährigkeit der Wohnelternteil (also Du) voll Barunterhaltspflichtig.

Für die paar Monate macht ein Verfahren keinen Sinn, zumal die evtl. überhöhten Zahlungen in der Vergangenheit theoretisch gegengerechnet werden könnten.

Ob die Einkünfte aus selbständiger Arbeit ihm zugeordnet werden können, wird sich dann auch herausstellen. Vielleicht gehören sie ja seiner neuen Ehefrau und sind daher anrechnungsfrei.

Bisher habe ich selten erlebt, dass die Jugendamtsberechnungen stimmen. Es besteht also ein nicht unerhebliches Prozessrisiko.

Versucht Euch zu einigen. Vielleicht auch auf dem Weg, dass er bei den Umgangsbesuchen der Tochter bei ihm, mal was „extra springen“ lässt.

Gruß

Hallo und vielen Dank für deine Meinung.
Mitlerweile habe ich mir einen Anwalt gesucht, weil ich gar nicht mehr wußte was rechtens ist und was nicht und überzogen.
Zuviel bezahlt hat er in der Vergangenheit mit Sicherheit nicht, da er jeder Zeit eine Überprüfung hätte einleiten können.
Auch die Anwältin hat den Unterhalt nach allen Richtlinien berechnet und Fahrtkosten, die er plötzlich geltend machen will berücksichtigt.
Selbst mit der sogenannten Mangelrechnung bekommt meine Tochter noch allerhand Unterhalt und eine Nachzahlung wird fällig.
Ich möchte ein Gerichtsverfahren wenn öglich umgehen, obwohl meine Chancen garnicht so schlecht stehen.
Mir wäre eine Einigung ausergerichtlich weitaus lieber. Aber das habe ich nicht in der Hand.
Er spricht nicht mit mir. er besucht seine Tochter nicht. Er ruft nicht mal sie an.
Da haben wir wenig Chancen das so zu klären.
Trotzdem vielen Dank für deine Mühe.

Hallo Bärbel,

alle Kinder egal ob die 2 jetzigen oder Ihre Tochter werden gleichgestellt, es gibt keinen Unterschied.
Und ich stimme Ihnen zu, wenn ich Ihren Text so lese, das hier etwas im Argen liegt. Deshalb empfehle ich Ihnen dringend mit diesem Titel zu einem Anwalt zu gehen und es so schnell wie möglich klären zu lassen, bevor keine Nachzahlungen von Ihren Exmann erfolgen.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich in diesem Fall war es falsche Rücksichtnahme.

Viele Grüße
Y.Dosse

Hallo Yvonn,
in der Zwischenzeit war ichbei einem Anwalt,weil ich nicht mehr weiter wusste und mit der sanften Tour nicht weiter kam. Der Anwalt hat noch einmal angemahnt und die Frist lief heute ab. Ich denke, es wird keine Reaktion kommen. Dann werden wir den ausstehenden Unterhalt pfänden. Das lässt er sich mit Sicherheit nicht gefallen. Aber dann muss er klagen und ich gehe dem Risiko aus dem Weg, dass meine Tochter in der Zwischenzeit 18 wird und ihn verklagen muss. Das hatte ich damals bei der Großen. Und er hatte nen Grund zu sagen, dass sie nicht mehr seine Tochter ist. Ich fand das absolut daneben. Das Mädel hat bis vor vier Jahren keinen Kontakt zu ihm gehabt. Diesen Hergang möchte ich der Kleineren ersparen.
Ich finde die ganze Aktion … na ja, es ist eh bald vorbei. Wenn die Kleine 18 wird haben dann die beiden Anderen den Vorrang. Und dann wird nicht mehr viel bleiben. Aber dann muss ich mir auch keinen Streß mehr machen.
Danke für deine Antwort!

Ganz liebe Grüße von Bärbel