Was soll man davon halten ?

Hallo,
angenommen jemand wurde im Strafprozess zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Polizei stand sogar schon vor seiner Tür um ihn abzuholen, da er die Strafe nicht zahlt. Die Strafe bezahlt er allerdings nun doch.
Jetzt bekommt derjenige aber erneut ne Anzeige, im Grunde sogar wegen denselben Delikten, wofür er schon einmal verurteilt wurde (Belästigung, Beleidigung). In der Anzeige wird erwähnt, das als Beweis des Tatvorwurfes ein Mitschnitt vom Anrufbeantworter existiert.
Die Anzeige selbst wurde bei der Staatsanwaltschaft gemacht, nicht bei der Polizei. Die Staatsanwaltschaft bestätigt die Anzeige und das die Anzeige bearbeitet wird.
Einige Wochen später steht plötzlich ein Beamter vor der Tür des Anzeigenden. Der Anzeigende ist aber nicht erreichbar, somit hinterläßt der Beamte eine Nachricht auf ein Schmierzettel, ohne Umschlag. Er erklärt in dieser Nachricht, das er die Anzeige bearbeiten würde, das er hierzu „dringend“ die Aufnahme vom Anrufbeantworter benötigen würde und das er sich für den schnellen Rückruf bedanke - mit dem er wohl auch rechnet.

Soweit nebenbei bekannt, ist der, der angezeigt wurde, dem zuständigen Polizeirevier persönlich schon lange ein Dorn im Auge.

Ist es normal, das Beamte bereits persönlich vor der Haustür erscheinen um Beweismaterialen abzuholen, obwohl es hier um ein relativ kleines Delikt geht. ? (Auch wenn es um jemanden geht, der bereits schon einmal verurteilt wurde). Was könnte denjenigen denn nun erwarten, der angezeigt wurde - wird er weggesperrt.?
Vor der ersten Verurteilung waren bereits auch Tonbänder als Beweis zugelassen worden, allerdings hatte sich die Polizei hier nicht die Mühe gemacht, die Beweise persönlich und mit Überraschungsbesuch abzuholen. ? Was bedeutet es, wenn ein Beamter hinter seiner Nachricht die Abkürzung KA dazuschreibt. ?

Vielen Dank im voraus.

Jetzt bekommt derjenige aber erneut ne Anzeige, im Grunde
sogar wegen denselben Delikten, wofür er schon einmal
verurteilt wurde (Belästigung, Beleidigung).

„Belästigung“ ist keine Straftat.

Ist es normal, das Beamte bereits persönlich vor der Haustür
erscheinen um Beweismaterialen abzuholen, obwohl es hier um
ein relativ kleines Delikt geht. ?

Wenn der Sachbearbeiter zufällig gerade in der Gegend ist, ist das nichts besonderes.
Wenn er das Band dringend braucht auch nicht.

(Auch wenn es um jemanden
geht, der bereits schon einmal verurteilt wurde). Was könnte
denjenigen denn nun erwarten, der angezeigt wurde - wird er
weggesperrt.?

Weggersperrt wohl kaum, dazu muss man in D schön ganz schön schlimme Dinge anrichten, bevor es soweit kommt.

Vor der ersten Verurteilung waren bereits auch Tonbänder als
Beweis zugelassen worden, allerdings hatte sich die Polizei
hier nicht die Mühe gemacht, die Beweise persönlich und mit
Überraschungsbesuch abzuholen.

Das kann viele Gründe haben.

? Was bedeutet es, wenn ein
Beamter hinter seiner Nachricht die Abkürzung KA dazuschreibt.
?

Heißt das evtl.: Keine Ahnung?

Ansonsten fehlt davor ein P oder ein K, dann hieße es Polizei Kommissars Anwärter oder Kriminal K… A…, also ein Dienstgrad. Den schreibt man gewöhnlich hinter seinen Namen.

Wenn es ein Anwärter war hat er evtl. in der Aufregung die Schreibweise seines Dienstgrades vergessen.

Vielen Dank im voraus.

Gern, aber auf was willst Du hier eigentlich hinaus?

M.

Das frage ich mich auch!
Hallo!

KA heißt Kommissaranwärter. P oder K fällt weg, da der Azubi bei der Polizei in den allermeisten Bundesländern während der Ausbildung noch nicht der P- oder K-Schiene zugeteilt ist.

Ein KA kommt in der Ausbildung dienstlich nur im Praktikum in Kontakt mit dem Bürger.

Vielleicht sollte der Adressat des Zettels einfach mal bei der örtlichen Polizeidienststelle nachfragen, was das alles bedeuten soll. Falls KA auch einen Namen auf den Zettel geschrieben hat, kann man diesen ja der Nachfrage beifügen.

Falls ich vom Lesen der Frage nicht total verwirrt worden bin: Es besteht die Möglichkeit, dass dasselbe Delikt versehentlich doppelt angezeigt wurde (durch verschiedene Anzeigenerstatter z.B.).
Egal, so oder so wird man sich bei Vorwurf einer Straftat dazu äußern dürfen. Liegt ein Missverständnis vor oder eine Doppelanzeige, kommt das spätestens hier heraus. Hat der Mensch vielleicht verschiedene Menschen beleidigt, möglicherweise Pech gehabt.

Beweismittel oder andere Gegenstände werden übrigens auch nicht ohne Angabe der Gründe sichergestellt oder beschlagnahmt. Auch hier ist mindestens der konkrete Tatvorwurf fällig.

Ansonsten alles sehr eigenartig…

Gruß, Peter

Hallo!

KA heißt Kommissaranwärter. P oder K fällt weg, da der Azubi
bei der Polizei in den allermeisten Bundesländern während der
Ausbildung noch nicht der P- oder K-Schiene zugeteilt ist.

Das wußte ich gar nicht. Naja, andere Länder andere Sitten. Bei uns bewirbt man sich gleich auf die Laufbahn. Bist Du sicher das es sich um die „allermeisten“ Länder handelt?

Falls ich vom Lesen der Frage nicht total verwirrt worden bin:
Es besteht die Möglichkeit, dass dasselbe Delikt versehentlich
doppelt angezeigt wurde (durch verschiedene Anzeigenerstatter
z.B.).
Egal, so oder so wird man sich bei Vorwurf einer Straftat dazu
äußern dürfen. Liegt ein Missverständnis vor oder eine
Doppelanzeige, kommt das spätestens hier heraus. Hat der
Mensch vielleicht verschiedene Menschen beleidigt,
möglicherweise Pech gehabt.

Beweismittel oder andere Gegenstände werden übrigens auch
nicht ohne Angabe der Gründe sichergestellt oder
beschlagnahmt. Auch hier ist mindestens der konkrete
Tatvorwurf fällig.

Also so wie ich das verstanden habe, ist derjenige, von dem das Band geholt werden sollte ein Zeuge, der die Tathandlung (am Telefon???) mitgeschnitten hat und es logischer Weise auch herausgeben möchte, sonst macht das Ganze ja überhaupt keinen Sinn.
Und ich stelle mir so vor, dass der KA den „Hiwiauftrag“ hatte, (evtl. nebenbei) das Band abzuholen.
Da es für sowas -zumindest in Berlin- keinen standart „Sie waren leider nicht zu Hause, als ich zufällig hier war um das Band abzuholen“-Vordrucke gibt, hat er alles auf einen Zettel geschmiert…

Aber es gibt natürlich auch ganz andere Erklärungen…

Ansonsten alles sehr eigenartig…

…geschrieben.

M.