Hallo,
angenommen jemand wurde im Strafprozess zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Polizei stand sogar schon vor seiner Tür um ihn abzuholen, da er die Strafe nicht zahlt. Die Strafe bezahlt er allerdings nun doch.
Jetzt bekommt derjenige aber erneut ne Anzeige, im Grunde sogar wegen denselben Delikten, wofür er schon einmal verurteilt wurde (Belästigung, Beleidigung). In der Anzeige wird erwähnt, das als Beweis des Tatvorwurfes ein Mitschnitt vom Anrufbeantworter existiert.
Die Anzeige selbst wurde bei der Staatsanwaltschaft gemacht, nicht bei der Polizei. Die Staatsanwaltschaft bestätigt die Anzeige und das die Anzeige bearbeitet wird.
Einige Wochen später steht plötzlich ein Beamter vor der Tür des Anzeigenden. Der Anzeigende ist aber nicht erreichbar, somit hinterläßt der Beamte eine Nachricht auf ein Schmierzettel, ohne Umschlag. Er erklärt in dieser Nachricht, das er die Anzeige bearbeiten würde, das er hierzu „dringend“ die Aufnahme vom Anrufbeantworter benötigen würde und das er sich für den schnellen Rückruf bedanke - mit dem er wohl auch rechnet.
Soweit nebenbei bekannt, ist der, der angezeigt wurde, dem zuständigen Polizeirevier persönlich schon lange ein Dorn im Auge.
Ist es normal, das Beamte bereits persönlich vor der Haustür erscheinen um Beweismaterialen abzuholen, obwohl es hier um ein relativ kleines Delikt geht. ? (Auch wenn es um jemanden geht, der bereits schon einmal verurteilt wurde). Was könnte denjenigen denn nun erwarten, der angezeigt wurde - wird er weggesperrt.?
Vor der ersten Verurteilung waren bereits auch Tonbänder als Beweis zugelassen worden, allerdings hatte sich die Polizei hier nicht die Mühe gemacht, die Beweise persönlich und mit Überraschungsbesuch abzuholen. ? Was bedeutet es, wenn ein Beamter hinter seiner Nachricht die Abkürzung KA dazuschreibt. ?
Vielen Dank im voraus.