Liebe Experten / Liebe Expertinnen !
Weiß wer einen Rat ?
Ein Kunde zahlt - trotz Zahlungsfrist (7 Tage - ohne Abzüge) - seine Rechnung nicht. Er bekam einen Brief mit der Schilderung der Sachlage und meldet sich einfach nicht mehr !
Jetzt hat er eine Mahnung bekommen, mit letzter Aufforderung, zur Zahlung unter Androhung „rechtlicher Konsequenzen“ !
Auch hier sind 7 Tage verstrichen - ohne Antwort !
Ans Telefon (auch Handy) geht er nicht, obwohl es klingelt bzw. der Anrufbeantworter läuft ! Einer Bitte um Rückruf kommt er nicht nach !
Problem :
Der Kunde hat eine Fahrzeugbeschriftung bekommen - was könnte der Lieferant jetzt rechtlich unternehmen ?
Gruß und Dank : Kalle
Ein typischer Fall für den Erlaß eines Mahnbescheids. Wenn er sich weiter nicht meldet, hat der Lieferant bald einen Vollstreckungsbescheid oder bei Einspruch geht die Sache ans Gericht und dort wird der Titel erworben.
hi,
wenn er partout nicht zahlen will, aber ggf. zahlen kann (muss beurteilt werden), ist die sofortige klage die bessere variante, da nach widerspruch zum mahnbescheid sowieso das streitige verfahren beginnen wird.
also wozu zeit verplempern. mahnbescheidsweg lohnt ggf. nur, wenn der jenige eine „schlampe“ ist und ggf. die 2 wochenfrist nach dem mahnbescheid vergeigen wird…
mfg vom
showbee
Das ist grundsätzlich richtig. Oftmals ist es aber so, daß ein Schulder, der nicht zahlt, entweder durch den Mahnbescheid doch leistet oder sich nicht wehrt und den Vollstreckungsbescheid gegen sich ergehen läßt. Das hat dann den großen Vorteil, daß es viel schneller geht, da man zur Zeit auf Verhandlungstermine an AG/LG sehr lange warten kann. Das muß man sich halt überlegen.
Es gibt bis 600 Euro statt Mahnverfahren noch die Variante Schiedsamt
ist biller während man ohne Mahnbescheid die Klage gar nicht einreichen kann.
Mit dem erfolglosen Schiedsverfahren geht das schon.
Amtsgericht fragen welches Schiedsamt zuständig ist.
Johannes
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Es gibt bis 600 Euro statt Mahnverfahren noch die Variante
Schiedsamt
ist biller während man ohne Mahnbescheid die Klage gar nicht
einreichen kann.
Mit dem erfolglosen Schiedsverfahren geht das schon.
Amtsgericht fragen welches Schiedsamt zuständig ist.
hallo johannes,
durchaus kann man OHNE gerichtliches mahnverfahren SOFORT den anspruch per klage geltend machen! ein „fehlgeschlagener“ mahnbescheid ist NICHT erforderlich. wäre ja noch besser. natürlich sollte der anspruch fällig sein und ggf. der schuldner schon im verzug sein, sonst macht man sich vor gericht nur lächerlich…
ansonsten: schiedsverfahren haben nur den vorteil, wenn der anspruch bestritten ist, wenn nur nicht gezahlt wird, weil man nicht will dann geht das schiedsverfahren nur zugunsten des schuldners, wiel vergleich!
mfg vom
showbee