Was sollte bei privater Insolvenz unbedingt

… beachtet werden ???
Wird z.B. einer EU-Rentnerin Ihre derzeit selbstbewohnte Eigentumswohnung weggenommen ???
Welchen monatlichen Selbstbehalt legt man zu Grunde ???
Wo kann darüber in Gesetzestexten nachgelesen werden ???

MhG
Astrid

Da bin ich leider kein Experte, sorry.

Herzliche Grüße

Axel

Hallo,

das kommt immer auf den genauen Einzelfall an! Gute Links, die ich emfpehlen kann sind:

http://www.forum-schuldnerberatung.de/

und googeln nach „Pfändungstabelle“

Zugrunde liegendes Gesetz ist die InsolvenzOrdnung.

LiebenGruß

Hallo Astrid,
soweit ich weiß wird angemessener Wohnraum akzeptiert.
Ich würde Dir raten, einfach mal den Begriff „Privatinsolvenz“ bei Google einzugeben und Dich da durch zu forsten. Ich kann Dir leider keine genauen Informationen geben, weil sich die rechtliche Lage oft ändert und auch von Ort zu Ort oft anders entschieden wird.
Mir fehlt zur Zeit leider die Möglichkeit der Recherche, weil ich mitten im Umzug und der Renovierung liege.

LG Stefan

Herzlichen Dank
und gutes Gelingen !!
HG
Astrid

Herzlichen Dank
und ein schönes Wochenende
HG
Astrid

Trotzdem danke für die Rückmeldung,
HG
von Astrid

Danke sehr

Dito :smile:

Hallo Astrid,

was mit jemandem in der Privatinsolvenz geschieht liegt weitestgehend beim Insolvenzverwalter, der vom Amgsgericht bestimmt wurde. Da kann man so allgemein keine Antwort geben.

Und was irgendwelche Werte, Beträge angeht sollte man einfach mal googeln. da gibt es jede menge infos.

mfg

johann schwenk

Hallo Johann,
danke für Deine Infos.
Mir war wichtig zu erfahren,
ob man eine selbstbewohnte Eigentumswohnung
verkaufen müßte ??

HG
Astrid

Hallo noch mal,

wie schon gesagt, hängt alles vom Insolvenzverwalter ab. wenn aber zu befürchten ist, eine ETW zu verlieren, gibt es auch andere Wege diese „in Sicherheit“ zu bringen, bevor Insolvenzantrag gestellt und - verwalter bestimmt ist.

mfg

Johann schwenk

Der Selbstbehalt bei einer Privatinsolvenz, das sog. Schonvermögen leitet sich aus der Pfändungstabelle ab. Ich empfehle Dir, zu einem Schuldnerberater zu gehen. Der kann sicher am besten weiterhelfen.

Alles Gute!

Der Selbstbehalt bei einer Privatinsolvenz, das sog. Schonvermögen leitet sich aus der Pfändungstabelle ab. Ich empfehle Dir, zu einem Schuldnerberater zu gehen. Der kann sicher am besten weiterhelfen.

Alles Gute!

Herzlichen Dank,
eine Privatinsolvenz sollte lt.vieler Aussagen unbedingt vermieden werden - da man einen Schufaeintrag erhält !!??
Stimmt das so ???

HG
Astrid

Grundsätzlich wird bei einer Privatinsolvenz vorhandenes Vermögen veräußert. Auch selbstgenutzte Eigentumswohnungen. Insofern wird diese der Treuhändler zur Sicherung der Intressen der Gläubiger veräußern

Egal aus welchen Gründen, wenn Du es irgendwie kannst, ist es auf jeden Fall zu empfehlen, eine Privatinsolvenz zu vermeiden, weil zu viele Nachteile damit verbunden sind. Viele Grüße