Was sollte man beim Vertrag eim verkauf eines

Hauses beachten, wenn man es mit geschickten Käufern zu tun hat?

Die Käufer sind wirklich sehr fit. Das macht mir beim verkauf Angst. habt ihr da nützliche tipps/ links?

vielen Danke,

rewq

Hallo,

wende Dich an einen im Immobilienrecht spezialisierten Anwaltskollegen. der kann dir umfassend bei allen Fragen rund um den Verkauf mit Rat und Tat zur Seite stehen und kostet angesichts des ggf. zu erzielenden Mehrerlöses bzw. des ersparten Ärgers wirklich nicht viel.

Gruß vom Wiz

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Hauses beachten, wenn man es mit geschickten Käufern zu tun
hat?

Die Käufer sind wirklich sehr fit. Das macht mir beim verkauf
Angst. habt ihr da nützliche tipps/ links?

Was bedeutet für Dich fit???

Was heißt eigentlich „geschickte Käufer“?
Suchen Sie einen „ungeschickten Käufer“, den man vielleicht ein bisschen übervorteilen könnte?
Wollen Sie eine Immobilie verkaufen oder versuchen Sie nicht ganz „astreine“ Dinge zu realisieren?

Wenn Sie einfach nur Ihre Immobilie verkaufen wollen, was aus Ihrem Text nicht eindeutig hervorgeht, so müssen Sie sich keine Sorgen machen.

Sie verkaufen Ihr Objekt, wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Nach Zahlung des Kaufpreises kann der Käufer das Objekt nutzen.
Suchen Sie sich einen Notar aus, der die Beurkundung vornehmen soll.
Sollte der Käufer auf einen Notar seiner Wahl bestehen, so sollte man den Vertrag von anderer Seite prüfen lassen, damit alle Bedenken ausgeräumt sind.

Wichtig aber für Sie ist der Umstand, dass Sie auch bei Fälligkeit den Kaufpreis bekommen. Sollte dies nicht der Fall sein, so könnten Probleme auftauchen.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber,com

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Hallo,

schließe mich da meinem Vorredner an. Würde zum Notar gehen, der das Ganze dann auch abwicklen soll und mich hier informieren. Das ist dann meistens günstiger als einen RA hinzu zu ziehen.

Wir haben das damals genauso gemacht. Haben eine kleine Wohnung gekauft und hatten da das Problem, dass noch Mieter drin waren, die aber irgendwie trotz Kündigung nicht ausziehen wollten/konnten, da sie gerade selbst noch am Häuschenbauen waren. Nun gut, was soll man da machen, wenn man selbst die eigene Mietwohnung etc. gekündigt hat??? Sind dann zu dem Notar gegangen, der für den Verkauf zuständig war und haben uns von diesem beraten lassen. Der hat dann zusätzliche Klauseln empfohlen. Die Beratung hat im Rahmen von dem Kauf, so weit ich mich erinnern kann nichts extra gekostet. Der Notar hat auf uns recht unparteiisch gewirkt und hat sehr gute Vorschläge zur Vermittlung der einzelnen Wünsche der Parteien unterbreitet. Man weiß ja nicht so genau, wie man das dann auf Papier festhalten soll, was man sich vorstellt.

Haben jetzt wieder ganz viele Immobilien angesehen um meine Firma unter zu bekommen. Liebäugel da auch bereits seit über einem Jahr mit einer Hofreite… aber auch hier geben die Mieter nur wage Auskunft, wann sie denn gedenken auszuziehen… (eigentlich geschieht das schon seit nem Jahr) So eine Immobilie ist dann zwar sehr schön, hilft aber nicht weiter, wenn man eigentlich sein Büro hierhin verlagern möchte. Sollten dann die Mieter nicht ausziehen bleibt man auf enormen Kosten sitzen, wie Mailing mit neuer Anschrift, Ummeldung Telekom, und der ganze Behördenkram… mal abgesehen, dass man sein Büro dann mehr oder weniger in Kisten gepackt hat und nicht ordentlich arbeiten kann, weil die Infrastruktur fehlt… In diesem konkreten Fall helfen aber auch alle Klauseln im Vertrag nicht, da sicher ist, dass es sich bei dem Auszug der Mieter nicht um nur einen Monat handelt, der eventuell an „Schadensersatz“ zu zahlen ist, sondern um mind. ein halbes Jahr. Das kann wedere der Verkäufer tragen, noch macht das in Bezug auf die Firma Sinn.

Ach ja, glaube der Notar hatte dem Verkäufer damals auch ein Schriftstück für die Mieter fertig gemacht. Da hat dann glaube ich der Verkäufer/Vermieter die Möglichkeit dem ihn entstehenden Schaden bei den Mietern einzufordern, wenn diese nicht zum vereinbaretn Zeitpunkt ausziehen. Irgendetwas mußten die auf jeden Fall unterschreiben. Das heißt ein Notar kann da auch den Verkäufer rechtlich sehr gut unterstützen.

Ansonsten zum Thema fit sein: Wenn der halbe Bekanntenkreis in den letzten drei Jahren Häuser und Wohnungen gekauft hat, dann kannt man irgendwann viele Geschichten und Punkte worauf man achten sollte. Irgendwann weiß man auch, welche Schäden man selbst beheben kann, oder was es kostet sie beseitigen zu lassen. Haben selbst X Bücher zu Hause zum Thema Haussanierung, Reparatur etc… Von zeit zu Zeit blättert man da mal durch. Dazu kommt, dass mein Vater immer in Altbauten gewohnt und die als Mieter auch immer begeistert repariert hat. Da weiß man dann ungefähr was auf einen zu kommt. Nach meinen Erfahrungen (aus dem Bekanntenkreis) muß man beim Kaufpreis dann noch etwas für die Große Unbekannte X einkalkulieren, für alle Schäden, die selbst dem Verkäufer häufig nicht bekannt sind…

Ach ja, noch was zum Schluß: Alle Verträge in der Wirtschaft enthalten furchtbar viele Klauseln, was wann mit welcher Haftung in welcher Höhe passieren soll etc… habe für meine Firma auch X AGBs In der Realität werden aber die aller meisten Projekte ordentlich abgewickelt und die ganzen Klauseln kommen gar nicht zum Tragen. Das ist so ähnlich wie mit nem Ehevertrag. Gut zu wissen, dass man einen hat, aber immer hoffend, dass man den nicht braucht ;o).

Bei diesem Weg ist UNBEDINGT VORHER mit diesem Anwalt ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Ansonsten wird nach Gebührenordnung abgerechnet. Das bedeutet, dass nochmal das Honorar, gleich der Höhe für den Notar fällig wird!

Honorare nach Stunden (Aufwand) kann man bis etwa € 250,-- vereinbaren, wenn dieser Anwalt wirklich von dieser Materie etwas versteht.
Da dieses Metier normalerweise nur Notare kennen, sind Anwälte meist nicht darauf spezialisiert.

Mit freundlichem Gruß
Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber.com

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Hallo,

Das ist dann meistens günstiger als einen RA
hinzu zu ziehen.

Das beziehst Du jetzt aber nur auf die Kosten der Beauftragungund wohl kaum auf die Günstigkeit in der Sache.

Um es mal wieder ganz deutlich zu sagen: Der Notar ist (oder hat es zumindest zu sein) neutral. D.h. alles dass, was nicht gerade massiv gegen das Gesetz verstößt, ist mit einem Notar machbar und er hat keine Veranlassung eine Seite darauf hinzuweisen, dass die andere Seite sich mit einer von ihr vorgeschlagenen Klausel einen massiven Vorteil (allerings noch im rechtlich zulässigen Rahmen) verschafft.

Der eigene Anwalt ist demgegenüber Partei und vertritt somit ausschließlich die Interessen seines Mandanten. D.h. er wird den Vertragsentwurf Wort für Wort darauf abklopfen, ob irgendwo Klauseln versteckt sind, die das Kräftegelichgewischt stören könnten und seinen Mandanten hierauf hinweisen. Er wird zudem auch durch gezielte Fragen besondere Probelmatiken des Einzelfalls herausarbeiten und dafür sorgen, dass diese im Sinne des Mandanten in den Vertrag eingehen.

Dabei geht es nicht darum das ach so harmonische Verhältnis der Parteien zu stören (was oft genug ein Einlullen der Gegenseite ist, die mit mehr Erfahrung an die Sache rangeht und selbst ganz genau weiß, wie sehr sie die Sache klammheimlich ausreizt), sondern darum eine Waffengleichheit zu schaffen. Und aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass es immer wieder erstaunlich ist, wie unproblematisch doch problematische Klauseln plötzlich geändert werden können, wenn sie einem Fachmann auf der Gegenseite aufgefallen sind. Klare Sache, jeder versucht, für sich das Beste aus einer Sache rauszuholen, und Versuch macht klug. Man lotet eben die Grenzen aus, und ohne parteiischen Fachmann auf der eigenen Seite kann man sich dabei ganz schön über den Tisch ziehen lassen.

Gruß vom Wiz

Hallo erstmal,

Bei diesem Weg ist UNBEDINGT VORHER mit diesem Anwalt ein
Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Kann man machen, muss man aber nicht. Wichtiger ist vielmehr, dass man einfach vorher offen über die entstehenden Kosten spricht und die für den konkreten Fall passende Abrechnungsmodalität findet. Das Pauschalhonorar muss nicht der Weißheit letzter Schluss sein. Ich mache es eher so, dass ich vorschlage den Vertrag zunächst mal gegen kleine pauschale Vergütung nur zu sichten und dann mitteile, wie gut oder schlecht er meiner Meinung nach ist, und mit wieviel Aufwand zu rechnen ist, die Sache wieder gerade zu biegen. Ist der Vertrag OK, ist die Sache damit schon erledigt, muss ich einen kompletten Alternativentwurf machen und darf mich vermutlich wochenlang mit der Gegenseite rumschlagen, wird es teurer. Ganz abgesehen davon: Du kennst das RVG und weißt, in welchem Rahmen Anwälte überhaupt Pauschalhonorare und Stundensatzvereinbarungen treffen dürfen?

Da dieses Metier normalerweise nur Notare kennen, sind Anwälte
meist nicht darauf spezialisiert.

Sorry, aber das ist vollkommener Blödsinn. Wie ich oben bereits geschrieben habe, ist der Notar zur Neutralität verpflichtet und muss bei allem mitspielen, was nicht gerade gesetzeswidrig ist. Der eigene Anwalt ist Partei und ist nur seinem Mandanten verpflichtet. Und weil viele schlaue Leute dies wissen, nehmen sie sich gerne einen Anwalt in solchen Situationen dazu, und da es diesen Markt gibt, gibt es auch nicht ganz wenig spezialisierte Anwaltskollegen in dem Bereich.

Gerade bei Grundstücksgeschäften im gewerblichen Umfeld ist es ganz üblich, dass auf beiden Seiten Anwälte (als parteiische Berater) agieren und dann versuchen für jede Seite die günstigste Vertragsgestaltung zu erreichen. Am Ende kommt dann ein möglichst ausgeglichener Vertrag raus. Der Notar kümmert sich dann „bloß noch“ um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, und wickelt die Sache ab.

Ich selbst würde mich jetzt nicht als den Super-Immobilienspezialisten bezeichnen, habe aber aufgrund meines erbrechtlichen Schwerpunkt oft das „Vergnügen“ Immobilien aus Erbmassen verkaufen zu müssen und hatte rein faktisch in den letzten Jahren auch aus anderen Gründen diverse größere Immobiliengeschichten für Mandanten abzuwickeln. Und dir als hier immer deutlich beworbenem Experten brauche ich doch wohl nicht zu erzählen, was man gerne mal an Unmöglichkeiten so in Vertragsentwürfen findet, die ein entsprechender Spezialist auf der anderen Seite vorbereitet hat. Und wo dem Nichtanwalt so ganz offiziell hier die Hände durch das Rechtsberatungsgesetz eigentlich gebunden wären (denn die Vertragsgestaltung ist klar eine Besorgung fremder Rechtsgeschäfte), bleibt dann zumindest offiziell nur der Weg zum Anwalt (von dem man übrigens weiß, dass er qua Berufsbezeichnung zwangsweise haftpflichtversichert ist und damit ggf. aus Falschberatung entstehende Schäden abgedeckt sind).

BTW: Nette Schmankerl aus der letzten Zeit:

  • Rückwirkende Übernahme von Verkehrssicherungspflichten
  • Mieterin einer (selbst benötigten) Einliegerwohnung „bemüht sich um eine neue Wohung“ - ist aber noch nicht gekündigt

Gruß vom Wiz

Wie gesagt, unser Notar war damals sehr gut und hat jeder Seite alle Vor- und Nachteile einer Klausel erklärt!!! Das mag nicht allzu oft vorkommen.

Ansonsten gehe ich wohl leider immer von mir aus… Habe so lange ich geschäftsfähig bin bis jetzt noch nie jemanden über den Tisch gezogen und versuche auch immer die Seite des Gegenüber zu verstehen und dann bei Entscheidungen zu berücksichtigen. Faires Verhalten ist für mich ungemein wichtig. Das setzt aber dann auch voraus, dass man in Verhandlungen offen miteinander diskutieren kann und weiß, was dem anderen wichtig ist, oder wo er Bedenken hat.

Hallo Herr „Wiz“,

für mich ist das Thema Immobilien täglich Brot und verdiene damit auch mein Geld.
Meine Hinweise und Antworten sind ausschließlich aus der Praxis gezogen.

Bei diesem Weg ist UNBEDINGT VORHER mit diesem Anwalt ein
Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Kann man machen, muss man aber nicht. Wichtiger ist vielmehr,
dass man einfach vorher offen über die entstehenden Kosten
spricht und die für den konkreten Fall passende
Abrechnungsmodalität findet. Das Pauschalhonorar muss nicht
der Weißheit letzter Schluss sein. Ich mache es eher so, dass
ich vorschlage den Vertrag zunächst mal gegen kleine pauschale
Vergütung

Meine Rede - Pauschalhonorar!

…nur zu sichten und dann mitteile, wie gut oder
schlecht er meiner Meinung nach ist, und mit wieviel Aufwand
zu rechnen ist, die Sache wieder gerade zu biegen. Ist der
Vertrag OK, ist die Sache damit schon erledigt, muss ich einen
kompletten Alternativentwurf machen und darf mich vermutlich
wochenlang mit der Gegenseite rumschlagen, wird es teurer.
Ganz abgesehen davon: Du kennst das RVG und weißt, in welchem
Rahmen Anwälte überhaupt Pauschalhonorare und
Stundensatzvereinbarungen treffen dürfen?

Vereinbarungen von Pauschalhonoraren oder Abrechnung auf Stundensätze ist möglich.

Da dieses Metier normalerweise nur Notare kennen, sind Anwälte
meist nicht darauf spezialisiert.

Sorry, aber das ist vollkommener Blödsinn. Wie ich oben
bereits geschrieben habe, ist der Notar zur Neutralität
verpflichtet und muss bei allem mitspielen, was nicht gerade
gesetzeswidrig ist.

Tut mir leid. Muss da leider widersprechen.
Als Beispiel soll nur der Kaufvertrag und die Baubeschreibung einer zu erstellenden Immobilie über einen Bauträger angeführt sein.
Der Notar wird auch offensichtliche Benachteiligung des Käufers beurkunden.
Ich selbst erlebe es bei jeder Verhandlung mit einem Bauträger.

Der eigene Anwalt ist Partei und ist nur
seinem Mandanten verpflichtet. Und weil viele schlaue Leute
dies wissen, nehmen sie sich gerne einen Anwalt in solchen
Situationen dazu, und da es diesen Markt gibt, gibt es auch
nicht ganz wenig spezialisierte Anwaltskollegen in dem
Bereich.

Auch hier kann ich aus meiner eigenen Erfahrung anmerken, dass diese Ratschläge manchmal mit Vorsicht zu genießen sind. Woher weiss der Ratsuchende, dass er einen Fachmann auf diesem Gebiet gegenüber sitzt?
Unabhängig davon ist bei der Baubeschreibung der Anwalt sowieso überfordert.

Gerade bei Grundstücksgeschäften im gewerblichen Umfeld ist es
ganz üblich, dass auf beiden Seiten Anwälte (als parteiische
Berater) agieren und dann versuchen für jede Seite die
günstigste Vertragsgestaltung zu erreichen. Am Ende kommt dann
ein möglichst ausgeglichener Vertrag raus. Der Notar kümmert
sich dann „bloß noch“ um die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben, und wickelt die Sache ab.

Es handelt sich hier aber offensichtlich nicht um Grundstücksgeschäfte im gewerblichen Bereich!

Und dir als hier immer deutlich beworbenem
Experten brauche ich doch wohl nicht zu erzählen, was man
gerne mal an Unmöglichkeiten so in Vertragsentwürfen findet,
die ein entsprechender Spezialist auf der anderen Seite
vorbereitet hat.

Auf meiner Website sind Informationen, die für private Immobilienkäufer nützlich sind.
Vielleicht schauen Sie auch mal nach und werden feststellen, dass einige Hinweise zu lesen sind, die, wenn konsequent eingehalten, zu weniger Fehlentscheidungen führen.

Und wo dem Nichtanwalt so ganz offiziell hier
die Hände durch das Rechtsberatungsgesetz eigentlich gebunden
wären (denn die Vertragsgestaltung ist klar eine Besorgung
fremder Rechtsgeschäfte), bleibt dann zumindest offiziell nur
der Weg zum Anwalt (von dem man übrigens weiß, dass er qua
Berufsbezeichnung zwangsweise haftpflichtversichert

Kennen Sie einen Fall offensichtlicher Falschberatung, der dann von der Haftpflichtversicherung als regulierbarer Schaden anerkannt wurde.
Ich kenne mehr Anwälte dieser Versicherungen, die sich darauf spezialisiert haben, eben diese Ansprüche abzuwehren, zumindest arg zu verzögern.

Wie auch immer. Die Ratsuchenden sollen sich selbst ein Bild machen.

Mein Tipp an die Ratsuchenden:

  • Verschiedene Leute befragen.
  • Die Fragestellung so exakt wie möglich stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber.com

ein „fitter“ Käufer ist nicht der schlechteste. Wovor haben Sie Angst? - ausser dass Ihnen der potentielle Käufer ggf. überlegen sein könnte. Entkräften können Sie die Argumente des Käufers nur, wenn Ihnen entsprechende Fakten zur Verfügung stehen. Also, ich empfehle Ihnen: bemühen Sie einen qualifizierten Sachverständigen Ihres Vertrauens für den Immobilienverkauf und einen Fachanwalt für die rechtlichen Belange und die Vertretung Ihrer Interessen dieses Rechtsgeschäftes. Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie bei dem „Geschäft“ nicht von einem „fitten“ Käufer über den „Tisch gezogen werden“.
M.f.G.
Ralph Kaiser
Architekt

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Hallo Herr „Wiz“,

Hey, warum so aggressiv? Fühlt sich da jemand persönlich angegriffen?

für mich ist das Thema Immobilien täglich Brot und verdiene
damit auch mein Geld.
Meine Hinweise und Antworten sind ausschließlich aus der
Praxis gezogen.

Was natürlich die Frage nahelegt, ob jemand, der gegenüber Leuten die immerhin schon mal ein rechtliches Studium mit zwei Staatsexamina hingelegt haben, solche Bedenken bei der korrekten Beurteilung RECHTLICHER Problematiken eines Immobilienkaufs, denn auch mit objektiv belegbaren Qualifikationen (Azsbildung/Prüfung) aufwarten kann?

Bei diesem Weg ist UNBEDINGT VORHER mit diesem Anwalt ein
Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Kann man machen, muss man aber nicht. Wichtiger ist vielmehr,
dass man einfach vorher offen über die entstehenden Kosten
spricht und die für den konkreten Fall passende
Abrechnungsmodalität findet. Das Pauschalhonorar muss nicht
der Weißheit letzter Schluss sein. Ich mache es eher so, dass
ich vorschlage den Vertrag zunächst mal gegen kleine pauschale
Vergütung

Meine Rede - Pauschalhonorar!

Nein, der Unterschied liegt darin, zu welchem Zeitpunkt man die Vereinbarung trifft. Vorab gleich ein Pauschalhonorar für eine nur potentiell komplexe Geschichte zu vereinbaren kann ganz shcön nach hinten los gehen. Deshalb wird ein fairer Berater immer zunächst mal die Komplexität einschätzen und dann zu einer dieser Komplexität angemessenen Abrechnungsmodalität kommen. Dabei kann durchaus dann auch herauskommen, dass eine Abrechnung nach RVG für den Mandanten günstiger kommen kann. Es gibt da nicht nur schwarz und weiß. Jeder Fall liegt anders, und man würde einen Mandanten übel über den Tisch ziehen, wenn man sofort „das ganze Paket“ vereinbaren würde, wenn nach einfacher Lektüre des Vertrages und Gespräch schon klar ist, dass es RECHTLICH keinen weiteren Beratungsbedarf gibt.

Du kennst das RVG und weißt, in welchem
Rahmen Anwälte überhaupt Pauschalhonorare und
Stundensatzvereinbarungen treffen dürfen?

Vereinbarungen von Pauschalhonoraren oder Abrechnung auf
Stundensätze ist möglich.

Hat ja auch niemand was anderes behauptet, allerdings ist die Sache so einfach nun auch wieder nicht, weil dem eben auch Grenzen gesetzt sind.

Sorry, aber das ist vollkommener Blödsinn. Wie ich oben
bereits geschrieben habe, ist der Notar zur Neutralität
verpflichtet und muss bei allem mitspielen, was nicht gerade
gesetzeswidrig ist.

Tut mir leid. Muss da leider widersprechen.
Als Beispiel soll nur der Kaufvertrag und die Baubeschreibung
einer zu erstellenden Immobilie über einen Bauträger angeführt
sein.
Der Notar wird auch offensichtliche Benachteiligung des
Käufers beurkunden.

Aber genau das habe ich doch gesagt! Deshalb taugt der Notar eben nicht als Berater, sondern braucht es den parteiischen Berater, wie ich ja auch weiter ausgeführt habe.

Der eigene Anwalt ist Partei und ist nur
seinem Mandanten verpflichtet. Und weil viele schlaue Leute
dies wissen, nehmen sie sich gerne einen Anwalt in solchen
Situationen dazu, und da es diesen Markt gibt, gibt es auch
nicht ganz wenig spezialisierte Anwaltskollegen in dem
Bereich.

Auch hier kann ich aus meiner eigenen Erfahrung anmerken, dass
diese Ratschläge manchmal mit Vorsicht zu genießen sind. Woher
weiss der Ratsuchende, dass er einen Fachmann auf diesem
Gebiet gegenüber sitzt?

Nun ja, sagen wir es mal so, wie ich es oben schon habe anklingen lassen. Er weiß es nie, aber bestimmte objektiv nachweisbare Ausbildungsgänge und Prüfungen, sowie ggf. zu benennende Referenzen (viele Klientel kommt ohnehin über Mund-zu-Mund-Propaganda), sind schon mal ein ganz gutes Indiz, was jetzt nicht heißen soll, dass andere Leute in dem Bereich auch gute Arbeit machen können. Nur hätte ich eben immer eher bei Leuten Bedenken, die einfach nur eine Selbstbeschreibung abgeben, weil ich da nichts an der Hand habe, was objektivierbar wäre.

Unabhängig davon ist bei der Baubeschreibung der Anwalt
sowieso überfordert.

Das ist auch gar nicht sein Job und da sollte er auch als Nichtfachmann die Finger von weg lassen. Dafür gibt es eigene Spezialisten mit spezieller Ausbildung, passenden Abschlüssen, s.o.

Gerade bei Grundstücksgeschäften im gewerblichen Umfeld ist es
ganz üblich, dass auf beiden Seiten Anwälte (als parteiische
Berater) agieren und dann versuchen für jede Seite die
günstigste Vertragsgestaltung zu erreichen. Am Ende kommt dann
ein möglichst ausgeglichener Vertrag raus. Der Notar kümmert
sich dann „bloß noch“ um die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben, und wickelt die Sache ab.

Es handelt sich hier aber offensichtlich nicht um
Grundstücksgeschäfte im gewerblichen Bereich!

Na und, steht doch wohl nirgendwo, dass man als Privatmann Dinge nicht machen dürfte, die sich im professionellen Umfeld schon lange bewährt haben. Ich denke, es wird eher umgekehrt ein Schuh draus. Wenn sich schon erfahrene Manager mit umfangreicher Erfahrung im geschäftlichen Verkehr bei Immobiliengeschäften professionellen fachlichen Rat holen, dann sollte es der Privatmann, der einmal im Leben ein Haus kauft doch wohl erst recht. Aber ehrlich gesagt, sägst Du hier doch sogar am eigenen Ast, wenn Du gegen die fachliche Beratung der Privatleute wetterst. Mir ist schon klar, dass Du hier eine Konkurrenzsituation siehst, und bundesweit lieber selbst jeden potentiellen Kunden abschöpfen möchtest, aber lass dir gesagt sein, dass es da nun mal auch noch ein paar andere Mitspieler sind, und bzgl. der rechtlichen Problematiken sind das nun mal die Anwälte, ob es dir passt oder nicht.

Kennen Sie einen Fall offensichtlicher Falschberatung, der
dann von der Haftpflichtversicherung als regulierbarer Schaden
anerkannt wurde.

Ja

Ich kenne mehr Anwälte dieser Versicherungen, die sich darauf
spezialisiert haben, eben diese Ansprüche abzuwehren,
zumindest arg zu verzögern.

Das ist ihr gutes Recht, schließlich würden die Prämien bei zu großzügiger Handhabung ins unermessliche steigen, was sich direkt auf die Anwaltsgebühren auswirken würde und damit auch nicht im Sinne der Mandantschaft wäre. Aber ja, trotz noch so guter Anwälte müsse die Versicherungen bei klaren Fällen von „Mist gebaut“ zahlen, denn darüber entscheiden die Gerichte. Aber immer noch besser, dass dann ggf. erst nach Jahren gezahlt wird (man aber wenigstens einen potenten Schuldner hat), als wenn man an jemand ohne Berufshaftpflicht gerät, bei dem auch bei noch so viel Mist nicht zu holen wäre.

Gruß vom Wiz

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Klarstellung
Sehr geehrter Herr „Wiz“,

möchte diesen kontroversen „Dialog“ nicht mehr weiter fortsetzen.
Mögen sich andere Leser aus diesen Texten ein Bild machen.

Rechtsanwaltsqualität:
Glauben Sie denn wirklich, dass die „Scheine“ und Prüfungen und Benotungen eine Gewähr darstellt, die für Qualität steht?
Die Praxis spricht hier eine klare andere Sprache.
Nicht umsonst gibt es den Spruch:„Zwei Anwälte, drei Meinungen.“
Mein Anwalt - er ist wirklich ein Spezialist auf bestimmten Gebieten - hat einen Slogan:
„Nur im Wasser lernt man schwimmen“.
Die Praxis ist entscheidend!
Wenn also Vertragstexte über Immobilienkauf - insbesondere über Bauträger - selten auf den Tisch des Anwalts gelangen, so fehlt die Praxis - und das ist entscheidend.
Wenn jemand ohne vorheriger Honorarvereinbarung einen Auftrag zur Prüfung des Vertragstextes erteilt, wird der Anwalt nach Gebührenordnung abrechnen.

Immobilienkauf über Bauträger:
Hier ist nicht nur der Vertragstext von großer Wichtigkeit, sondern auch die Baubeschreibung, die oftmals sehr vage formuliert und den Grundstein für spätere Streitigkeiten legt.
Hier ist ein Anwalt natürlich völlig überfordert.
Man muss den gesamten Vorgang kennen,

  • Kaufvertragstext
  • Teilungserklärung
  • Baubeschreibung
    eventuell auch noch
  • Erbpachtvertrag

Notare:
Es gibt nur wenige Notare, die Käufer wirklich beraten und auf mögliche Fallstricke hinweisen.
Man kann das Risiko etwas einschränken, wenn man z.B. selbst einen Notar für die Beurkundung benennt oder benennen kann.
Dieser Notar muss die Umstände kennen und das erklärte Ziel. Dann kann dieser auch den Text in gewünschter Form aufsetzen.
Das Problem dabei ist leider, dass private Käufer nicht wissen, was sie ansprechen sollen.
Bei Bauträgern ist eine externe Prüfung unbedingt notwendig, da die Verträge mit Sicherheit zu Gunsten der Verkäuferseite formuliert sind.

Noch ein Wort zu meiner Person:
In meiner Vita kann man lesen, wen man vor sich hat.
Auf meiner Homepage gebe ich verschiedene Hinweise, auf was man besonders achten sollte.
Dazu gibt es Fallbeispiele zur Verdeutlichung.
Ich arbeite seit mehr als 29 Jahren in dieser Branche und seit 25 Jahren in dieser Position, als unabhängiger Helfer für private Immobilienkäufer und -verkäufer.
Ich arbeite u.a. für Bedienstete einer großen Behörde und gebe Hilfestellung und Problemlösung auch „aus der Distanz“, innerhalb Deutschland.

In diesem Forum bin ich ebenfalls bereit, konkrete Fragen zu beantworten, auf Fehler hinzuweisen und so manch falsche Position geradezurücken.
Es ist selbstverständlich, dass ich bei höherem Aufwand entsprechendes Entgeld nehmen muss.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
Unabhängiger Immobilienexperte

www.Immobilienratgeber.com
Tel.: 089-75509181
Mobil: 0160-99282110

Sehr geehrter Herr „Wiz“,

möchte diesen kontroversen „Dialog“ nicht mehr weiter
fortsetzen.

Schade, auf sachlicher Ebene hätte ich diesen gerne weitergeführt. Im Gegensatz zu Ihnen bin in nämlich nicht der Meinung das allein glücklich machende Angebot in diese Richtung machen zu können, sondern wäre am Informations- und Wissensaustausch zum Thema durchaus interessiert. Leider haben Sie die Sache sofort persönlich genommen. Na ja, wer sich jeden Schuh anzieht, der so am Wegesrand steht, findet sicher auch mal etwas Passendes. Mir geht es auch keineswegs darum, Nichtjuristen zu diskreditieren, werde aber weiterhin meine Position als Jurist zu schützen wissen, wenn umgekehrt andere meinen dies tun zu müssen.

Mögen sich andere Leser aus diesen Texten ein Bild machen.

Rechtsanwaltsqualität:
Glauben Sie denn wirklich, dass die „Scheine“ und Prüfungen
und Benotungen eine Gewähr darstellt, die für Qualität steht?

Irgendwie komisch, dass dieses Argument immer nur von Leuten kommt, die sich in wirklich komplexen Bereichen tummeln für die es sehr anspruchsvolle Ausbildungsgänge und Prüfungen gibt, an denen sie selbst aber nie (erfolgreich) teilgenommen haben. Es hat übrigens auch niemand behauptet, dass diese Ausbildung eine Garantie für eine kompetente Beratung in einem speziellen Rechtsgebiet wäre. Für den unvoreingenommenen Laien der einen Berater sucht, ist eine qualifizierende Ausbildung aber immer noch ein gutes Indiz dafür, dass jemand nicht einfach nur eine Qualifikation behauptet, sondern zumindest die hierfür notwendigen Grundlagen schon mal objektiv nachprüfbar belegen kann. Und das ist kein auf Anwälte und das Recht beschränktes Problem. Wenn ich eine Baustatik brauche gehe ich auch erstmal zum Statiker und frage nicht meinen Nachbarn, der schon sein ganzes Leben lang als Hilfsarbeiter auf dem Bau arbeitet und jedem der es wissen will erzählt, dass er von allen Fragen rund ums Bauen mehr versteht als jeder Bau Ing., Architekt, … Er müsste mir schon ziemlich viel anderweitig erworbenes Fachwissen nachweisen, bevor ich mich mit ihm in dieser Frage unterhalten würde. Kann ja sein, dass ihm dies gelingt und er mir stolz in seiner Wohnung den PC mit Statikprogramm in neuester Version und Berge von durch ihn gerechnete Bauten zeigt, die er so nebenbei schwarz für einen Bau Ing. gerechnet hat, der diese dann mit eigenen Namen eingereicht hat.

Die Praxis spricht hier eine klare andere Sprache.
Nicht umsonst gibt es den Spruch:„Zwei Anwälte, drei
Meinungen.“

Noch so ein paar Allgemeinplätze? Wir sind hier nicht im Witzebrett!

Mein Anwalt - er ist wirklich ein Spezialist auf bestimmten
Gebieten - hat einen Slogan:
„Nur im Wasser lernt man schwimmen“.
Die Praxis ist entscheidend!

Ah ja, und der Anwalt erwirbt natürlich keine Praxis bzw. die Theorie ist vollkommen überflüssig? Warum tun sich die ganzen Leute dann jahrelange Studiengänge bloß an. Muss direkt mal nachfragen, ob ich nicht morgen mal in der MHH bei einer Herz-OP hospitieren kann. Wenn ich dreimal zugesehen habe, lässt man mich sicher bald den Eröffnungsschnitt machen und ehe ich mich versehe, sparen wir und die ganzen teuren Chefärzte ein, die ja nur die unwichtige Theorie gelernt haben, die man braucht um überhaupt zu wissen, was man da warum auch immer wegschneidet.

Wenn also Vertragstexte über Immobilienkauf - insbesondere
über Bauträger - selten auf den Tisch des Anwalts gelangen, so
fehlt die Praxis - und das ist entscheidend.

Und woher weißt Du, dass dem so ist? Hast Du da wirklich als Einzelkämpfer so den absoluten und bundesweit repräsentativen Überblick? Ich möchte wetten, dass ich alleine in jeder Großstadt (die inzwischen oft genug einige 1000 Anwälte haben) problemlos gleich mehrere Experten - auch für Bauträgerverträge - finden werden. Was glaubst Du eigentlich, was diese ganzen Anwälte alle machen? Angesichts der massenhaften Konkurrenz sucht sich jeder seine ökologische Niesche und findet sie auch. Dabei gehen die Spezialisierungen inzwischen in kleinste Details.

Wenn jemand ohne vorheriger Honorarvereinbarung einen Auftrag
zur Prüfung des Vertragstextes erteilt, wird der Anwalt nach
Gebührenordnung abrechnen.

Ja, und das muss nicht zum Nachteil des Mandanten sein. Es kommt eben immer auf den Einzelfall an und es ist eine wirklich gefährliche Verkürzung zu behaupten, dass eine Honorarvereinbarung die einzig glücklich machende Variante wäre.

Immobilienkauf über Bauträger:
Hier ist nicht nur der Vertragstext von großer Wichtigkeit,
sondern auch die Baubeschreibung, die oftmals sehr vage
formuliert und den Grundstein für spätere Streitigkeiten legt.
Hier ist ein Anwalt natürlich völlig überfordert.

Was soll das? Kennst Du alle dt. Anwälte? Wie gesagt, es gibt auch zu diesem Thema genug spezialisierte Anwaltskollegen.

Man muss den gesamten Vorgang kennen,

  • Kaufvertragstext
  • Teilungserklärung
  • Baubeschreibung
    eventuell auch noch
  • Erbpachtvertrag

Ja und, dass sind doch für Leute die sich damit beschäftigen alles keine weltbewegenden Dinge. Wenn ich aus einer Erbschaft eine Immobilie verkaufe oder diese ggf. auch mal versteigern lasse, dann habe ich mit Ausnahme der Baubeschreibung auch mit all diesen Dingen zu tun, dazu noch Testament, Erbschein, Grundbuch, … wer so etwas einige Male gemacht hat und über den notwendigen (überflüssigen) theoretischen Hintergrund verfügt, weiß wie es geht (käme aber wohl kaum auf den Gedanken sich als den großen und einzigen Helden bundesweit in dem Gebiet darzustellen).

Notare:
Es gibt nur wenige Notare, die Käufer wirklich beraten und auf
mögliche Fallstricke hinweisen.

Sorry, aber das zeigt doch mal wieder, dass der theoretische Hintergrund vielleicht doch nicht so ganz überflüssig ist, denn sonst wüsste man, dass der Notar den Käufer schon aus standesrechtlichen Gründen gar nicht beraten darf. Denn dies wäre eine parteiische Tätigkeit und die ist dem Notar aus gutem Grund verboten.

Man kann das Risiko etwas einschränken, wenn man z.B. selbst
einen Notar für die Beurkundung benennt oder benennen kann.
Dieser Notar muss die Umstände kennen und das erklärte Ziel.
Dann kann dieser auch den Text in gewünschter Form aufsetzen.
Das Problem dabei ist leider, dass private Käufer nicht
wissen, was sie ansprechen sollen.

Wem erzählst Du das jetzt?

Bei Bauträgern ist eine externe Prüfung unbedingt notwendig,
da die Verträge mit Sicherheit zu Gunsten der Verkäuferseite
formuliert sind.

Ach nö, dass ist doch schon wieder so ein Allgemeinplatz. Natürlich ist es so. Wem erzählst Du das jetzt? Natürlich sollte sich insbesondere der vom gewerblichen Anbieter kaufende Privatmann professionell beraten lassen. Nur während ich kein Problem damit habe, dass er dies ggf. auch von einem Nichtjuristen machen lässt, der trotzdem weiß, worum es geht, versuchst Du hier immer wieder zu verbreiten, dass Anwälte hierzu nicht in der Lage wären, was definitiv falsch ist. Und ebenso selbstverständlich wie die Tatsache, dass nicht jeder, der von sich behauptet, er wäre der große (nichtanwaltliche) Immobilienspezialist stimmt, ist natürlich auch nicht jeder Anwalt per se der große Immobilinespezialist. Es gibt davon aber jede Menge.

Noch ein Wort zu meiner Person:

Es entspricht nicht den Gepflogenheiten dieses Forums hier Selbstdarstellung zu betreiben, entsprechendes auf persönlicher Ebene zu kommentieren oder Hintergründe anderer hier breit zu treten, die sie nicht selbst ins Forum eingeführt haben. Es ist aber wie gesagt bezeichnend, wenn sich hier jemand persönlich einen Schuh anzieht.

BTW: Zum Thema Forumsgepflogenheiten würde ich mir mal die Signaturen und das Schreibverhalten anderer Teilnehmer ansehen. Du stehst hier mit Angabe von klar gewerblich gemeinter eigener Webseite, Handynummer und ständigem „RUF MICH AN“ ziemlich allein auf weiter Flur. Und es entspricht der in diesen Kreisen hier allgemein üblichen dezenten Zurückhaltung, persönliche Angebote etwas zurückhaltender zu formulieren und dem Gegenüber die Chance zu lassen, sich auch an einen anderen Spezialisten zu wenden.

Gruß vom Wiz

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