Hi zusammen,
mein Unernehmen hat für alle Mitarbeiter gleitende Arbeitszeit auf Vertrauensbasis. Nur für Azubis nicht.
Welchen Grund können sie dafür haben? Gibt es da rechtliche Rahmenbedingungen, die das festsetzten? Gibt es vielleicht ein besonderes Problem bei unter 18 jährigen?
Viele Grüße,
Vera
Hallo.
mein Unernehmen hat für alle Mitarbeiter gleitende Arbeitszeit
auf Vertrauensbasis. Nur für Azubis nicht.
Ja wie jetzt? Gleitzeit (=An- und Abstempeln) oder "Vertrauens"arbeitszeit (=Selbstausbeutung)?
Welchen Grund können sie dafür haben?
Azubums haben Berufsschule - das bedeutet häufige manuelle Eingriffe. Kein sehr starkes Argument, aber ein Argument.
Gibt es da rechtliche Rahmenbedingungen, die das festsetzten? Gibt es
vielleicht ein besonderes Problem bei unter 18 jährigen?
Das JArbSchG §8(1) sagt, dass die tägliche Höchstarbeitszeit für unter 18jährige 8 und die wöchentliche 40 Stunden beträgt. Wenn gleichzeitig tariflich die 40 Stunden- Woche gölte, wäre nichts mehr mit Gleitzeit. Selbst, wenn das Azubum an einzelnen Tagen unter 8 Stunden arbeitet, begrenzt der §2a die tägliche Höchstarbeitszeit an den übrigen Tagen wieder auf 8½ Stunden.
Ich vermute mal, dass man sich bei den Azubümsen den ganzen Stress mit manuellen Korrekturen und Einzelüberwachung der besonderen Bestimmungen sparen will.
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo.
mein Unernehmen hat für alle Mitarbeiter gleitende Arbeitszeit
auf Vertrauensbasis. Nur für Azubis nicht.Ja wie jetzt? Gleitzeit (=An- und Abstempeln) oder
"Vertrauens"arbeitszeit (=Selbstausbeutung)?
Gleitzeit bedeutet nicht stempeln, sondern dass man nicht um Punkt 8 da sein muss und um Punkt 5 gehen muss, sondern dass man seine Pausen selber einteilen kann, dass man mal später kommen oder früher gehen kann…
auf Vertrauensbasis heißt, dass das eben nicht durch stempeln kontrolliert wird, sondern die Chefetage davon ausgeht, dass die Mitarbeiter ihre Sollarbeitszeit einhalten.
Ob gut oder schlecht lass ich mal offen stehen…
Welchen Grund können sie dafür haben?
Azubums haben Berufsschule - das bedeutet häufige manuelle
Eingriffe. Kein sehr starkes Argument, aber ein Argument.
Wir haben auch diese Gleitzeit auf Vertrauensbasis, gilt auch nicht für Azubis… Begründung: Azubis machen keine Überstunden, deshalb können sie auch nicht abgleiten. Dass das in der Realität nicht funktioniert ist klar, aber so sind die Regeln…
Gibt es da rechtliche Rahmenbedingungen, die das festsetzten? Gibt es
vielleicht ein besonderes Problem bei unter 18 jährigen?Das JArbSchG §8(1) sagt, dass die tägliche Höchstarbeitszeit
für unter 18jährige 8 und die wöchentliche 40 Stunden beträgt.
Wenn gleichzeitig tariflich die 40 Stunden- Woche gölte, wäre
nichts mehr mit Gleitzeit. Selbst, wenn das Azubum an
einzelnen Tagen unter 8 Stunden arbeitet, begrenzt der §2a die
tägliche Höchstarbeitszeit an den übrigen Tagen wieder auf 8½
Stunden.Ich vermute mal, dass man sich bei den Azubümsen den ganzen
Stress mit manuellen Korrekturen und Einzelüberwachung der
besonderen Bestimmungen sparen will.Gruß Eillicht zu Vensre
Also, um das noch mal genau darzustellen: Wir haben Vertrauensarbeitszeit; es gibt ein Excel Sheet in dem man die Stunden so einträgt, wie man sie gearbeitet hat. Nur für Azubis nicht. Das führt dazu, dass die Azubis zwar länger arbeiten (wenn der Ausilder grad was zeigen will, oder es was interessantes zu tun gibt oder einfach viel los ist), aber keine Überstunden abfeiern (weil diese „Überstunden“ ja verboten sind). Das ist doch super sinnlos…