Was steckt hinter Bundeslandwechsel?

Liebe Forenmitglieder,

welchen Vorteil kann ein wegen Körperverletzung Angeklagter durch einen Bundeslandwechsel (von Bayern nach Berlin) vor der Verhandlung haben?

Bei gestriger Verhandlung wurden Andeutungen gemacht die nicht verständlich waren.

Der Angeklagte hat unter anderem Vorstrafen wegen Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Diebstahl, BtmG, Betrug.

Er hatte bereits Bewährung mit verschiedenen Bewährungsauflagen die nicht eingehalten wurden. Trotzdem kam zur gestrigen Verhandlung wieder nur eine Bewährungsstrafe raus.

Kann es aus taktischen Gründen von Vorteil gewesen sein das Bundesland zu wechseln?

Vielen Dank für die Bemühung bei Beantwortung meiner Frage!
Lucy337

Hallo Lucy,
ein Bundeslandwechsel ( von Bayern nach Berlin ) bringt dem noch nicht Verurteilten nichts.
Er bekommt in dem Bundesland seine Strafe, in welchem er die der
Verurteilung zugrundeliegende Tat begangen hat.
Leider besteht die Realität darin, daß ein Straftäter für die gleiche Tat in Berlin wesentlich milder verurteilt wird, als dies z.B. in Bayern oder Baden Würtemberg der Fall ist.
Ob deshalb " die gesamte Bundespolitik " damals von Bonn nach Berlin
umgezogen ist, kann ich jedoch nicht bestätigen.
Gruß aus dem Schatten
Moosbuckelschen