Liebe Forenmitglieder,
welchen Vorteil kann ein wegen Körperverletzung Angeklagter durch einen Bundeslandwechsel (von Bayern nach Berlin) vor der Verhandlung haben?
Bei gestriger Verhandlung wurden Andeutungen gemacht die nicht verständlich waren.
Der Angeklagte hat unter anderem Vorstrafen wegen Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Diebstahl, BtmG, Betrug.
Er hatte bereits Bewährung mit verschiedenen Bewährungsauflagen die nicht eingehalten wurden. Trotzdem kam zur gestrigen Verhandlung wieder nur eine Bewährungsstrafe raus.
Kann es aus taktischen Gründen von Vorteil gewesen sein das Bundesland zu wechseln?
Vielen Dank für die Bemühung bei Beantwortung meiner Frage!
Lucy337