Hallo Zusammen, ich hoffe die Frage ist hier richtig eingeordnet und es kann jemand helfen…
Der Fall ist etwas komplizierter und da ich mich in diesem Bereich nicht so auskenne möchte ich die Frage gerne hier stellen:
Zur Person:
Alter: 24
In ca 2 Wochen wird die 2.Ausbildung abgeschlossen. Wird vorraussichtlich nicht übernommen,
was aber erst vor ein paar Tagen mitgeteilt wurde. (vorher hiess es die Person würde übernommen werden)
Zur Zeit beträgt das Ausbildungsgehalt 428,37 Euro Brutto und ca 340,66 Euro Netto und die betreffende Person wohnt noch Zuhause.
Ich habe gehört das das Arbeitslosengeld I welches von dem o.g. Gehalt gerechnet wird unter dem Existenzminimum liegen würde und somit Anspruch
auf ALG II bestünde.
Desweiteren würde mich interessieren ob in diesem Falle, wenn eine Arbeit in Aussicht ist die weiter als 30km entfernt liegt, ein Auszug aus dem
Elternhaus finanziert oder bezuschusst würde.
Wie gesagt ich hoffe mir kann jemand helfen, denn dieses Thema liegt
mir überhaupt nicht leider
Danke im Voraus und Grüsse
Jenny