Was steht der Person zu?

Hallo Zusammen, ich hoffe die Frage ist hier richtig eingeordnet und es kann jemand helfen…
Der Fall ist etwas komplizierter und da ich mich in diesem Bereich nicht so auskenne möchte ich die Frage gerne hier stellen:

Zur Person:
Alter: 24
In ca 2 Wochen wird die 2.Ausbildung abgeschlossen. Wird vorraussichtlich nicht übernommen,
was aber erst vor ein paar Tagen mitgeteilt wurde. (vorher hiess es die Person würde übernommen werden)

Zur Zeit beträgt das Ausbildungsgehalt 428,37 Euro Brutto und ca 340,66 Euro Netto und die betreffende Person wohnt noch Zuhause.

Ich habe gehört das das Arbeitslosengeld I welches von dem o.g. Gehalt gerechnet wird unter dem Existenzminimum liegen würde und somit Anspruch
auf ALG II bestünde.

Desweiteren würde mich interessieren ob in diesem Falle, wenn eine Arbeit in Aussicht ist die weiter als 30km entfernt liegt, ein Auszug aus dem
Elternhaus finanziert oder bezuschusst würde.

Wie gesagt ich hoffe mir kann jemand helfen, denn dieses Thema liegt
mir überhaupt nicht leider :frowning:

Danke im Voraus und Grüsse
Jenny

Das ALG I beträgt ca. 60% vom letzten netto - diese Person kann dann einen Antrag auf aufstockend ALG II stellen, wird aber nicht viel bei rausspringen, da sie ja noch zu Hause wohnt

30 km sind noch im zumutbaren Tagespendelbereich, es gibt Leute, die fahren täglich 100 km (ein Weg)

generell kann aber ein Umzug finanziert werden, wenn wer zu Aufnahme einer sv-pfichtigen Beschäftigung erforderlich ist (besonderes Vermittliungsbudget - § 45 SGB III)

Nur ergänzend: Einem Umzug in eine eigene Wohnung unter 25 J. ist bei ALG2 auch dann zuzustimmen, wenn ein Härtefallgrund vorliegt. Ab 18 müssen die Eltern das Kind nicht mehr bei sich wohnen lassen, und ein „Rauswurf“ wäre so ein Härtefallgrund, der eigene Unterkunftskosten begründen würde. http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

30 km sind noch im zumutbaren Tagespendelbereich, es gibt
Leute, die fahren täglich 100 km (ein Weg)

Ich habe vergessen zu erwähnen das die Person nicht mobil ist und auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist.

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30 km sind noch im zumutbaren Tagespendelbereich, es gibt
Leute, die fahren täglich 100 km (ein Weg)

Ich habe vergessen zu erwähnen das die Person nicht mobil ist
und auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist.

Hi, auch das dürfte normalerweise keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung am Arbeitsort begründen.
MfG ramses90