Was steht einem in diesem Falle zu ?

Hier mal eine kleine Situationsbeschreibung:

Also, mal angenommen:

Ein Mann (Anfang 30) ist seit 8 Jahren in Teilzeit als 400-EUR-Job bei seiner (bis dato) Lebensgefährtin angestellt. Beide leben in einer Mietwohnung zusammen und haben eine 6 jährige Tochter. Die Partnerschaft soll nun jedoch beendet werden. Der Mann hat sich zunächst sofort um einen neuen Job gekümmert. Nun hat er Aussicht auf eine Vollzeitstelle als PC-Techniker/Verkäufer. Die Vollzeitstelle bietet ihm 1400 EUR brutto, er muss dann jedoch Montags bis Freitags jeweils 7 Stunden arbeiten (von 10:30 bis 18:30 inkl. 1 Std. Pause), und JEDEN Samstag auch noch 2,5 Stunden. Das Grundgehalt kann er noch geringfügig mit dem Verkauf von „verprovisionierten Aktionsartikeln“ aufstocken…

Wenn der Mann diesen Job nun annimmt, könnte er seine Teilzeitstelle sofort ohne Einhaltung einer Frist beenden (das hat er mit seiner Arbeitgeberin bzw. Ex-Lebensgefährtin besprochen). Allerdings hätte er wohl kaum eine Chance das Sorgerecht für die Tochter zu bekommen, und auch an Wochenenden könnte er nur sehr eingeschränkt (da er JEDEN Samstag arbeiten müsste) für seine Tochter da sein.

Desweiteren sind 1400 EUR brutto (knapp 1000 EUR netto) nicht gerade viel für eine derartige Tätigkeit.

Nun die Frage/n:

  1. Hätte der Mann bei diesem Job überhaupt eine Chance auf das Sorgerecht ? Die Tochter ist in der Schule bis 16 Uhr betreut unter der Woche. Es fehlen also 2,5 Stunden unter der Woche, sowie 2,5 Stunden am Samstag.

  2. Was würde dem Mann zustehen, wenn er sich einfach zunächst arbeitslos melden würde ? Ist es richtig, dass ihm automatisch auch eine Wohnung mit einem Kinderzimmer zustehen würde, auch wenn er nicht das Sorgerecht hätte ?

Kann es sein, dass es im Hinblick auf das Sorgerecht besser wäre für den Mann er würde sich arbeitslos melden, da er dann in jedem Fall eine Wohnung mit Kinderzimmer bekommen würde und auch automatisch dann Zeit hätte sich auch im Alltag um die Tochter zu kümmern ?

Danke für Eure Antworten. Der Fall ist natürlich total fiktiv.

[…]

  1. Hätte der Mann bei diesem Job überhaupt eine Chance auf das
    Sorgerecht ? Die Tochter ist in der Schule bis 16 Uhr betreut
    unter der Woche. Es fehlen also 2,5 Stunden unter der Woche,
    sowie 2,5 Stunden am Samstag.

Ich verstehe das alles nicht so ganz. Wie ist die Situation denn im Moment? Hat sie das Sorgerecht ganz allein? Und nun will er es ganz allein? Das wird kaum möglich sein. Aber das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, sollte doch machbar sein. Warum reicht ihm das nicht?

  1. Was würde dem Mann zustehen, wenn er sich einfach zunächst
    arbeitslos melden würde ? Ist es richtig, dass ihm automatisch
    auch eine Wohnung mit einem Kinderzimmer zustehen würde, auch
    wenn er nicht das Sorgerecht hätte ?

Das weiß ich nicht genau, aber wäre es da nicht tatsächlich besser, sich erstmal um solide Finanzen und dann um das Sorgerecht zu kümmern?

Kann es sein, dass es im Hinblick auf das Sorgerecht besser
wäre für den Mann er würde sich arbeitslos melden, da er dann
in jedem Fall eine Wohnung mit Kinderzimmer bekommen würde und
auch automatisch dann Zeit hätte sich auch im Alltag um die
Tochter zu kümmern ?

Ich weiß nicht, ob das eine Vorgehensweise ist, die das Jugendamt und das Familiengericht sonderlich beeindruckt.

Danke für Eure Antworten. Der Fall ist natürlich total fiktiv.

Warum will er der Mutter das Sorgerecht denn überhaupt entziehen (lassen)? Ist das Kindswohl gefährdet?

Greetz
T.

Hallo,

ist zwar meines Erachtens in falschen Brett, aber egal.

Sorgerecht hat nichts mit dem Job zutun.
Umgangsrecht schon eher und da sollten 2,5 Stunden Samstagsarbeit kein Hindernis sein.
Problematisch könnte es werden, da Kinderunterhalt fällig wird und 1000 € netto keinen Kindesunterhalt zulässt.
Also wird der Mann gezwungen werden einen besser bezahlten Job anzunehmen bzw. zu suchen.

Gruß
Bori

Hallo,

1. Hätte der Mann bei diesem Job überhaupt eine Chance auf das Sorgerecht ? Die Tochter ist in der Schule bis 16 Uhr betreut unter der Woche. Es fehlen also 2,5 Stunden unter der Woche, sowie 2,5 Stunden am Samstag.

Die Arbeitszeit hat doch mit dem Sorgerecht nichts zu tun.

Werf mal ein Blick auf folgende Seite:

http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/aenderun…

2. Was würde dem Mann zustehen, wenn er sich einfach zunächst arbeitslos melden würde ? Ist es richtig, dass ihm automatisch auch eine Wohnung mit einem Kinderzimmer zustehen würde, auch wenn er nicht das Sorgerecht hätte ?

Eine Anfrage beim „Amt“ bringt schneller,genauer und i.d.R auch „rechtssicherer“
ein Antwort.Hier fehlen wieder einmal viele Fakten,die das „Amt“ den Antragsteller
schon aus der Nase ziehen könnte.

Wenn der Wohnraum „angemessen“,man aus dem Schlafzimmer ein Kinderzimmer
macht,oder aber im angemessenen Wohnraum ein zusätzliches Zimmer als Kinder-
zimmer eingerichtet werden kann,warum nicht.

Kann es sein, dass es im Hinblick auf das Sorgerecht besser wäre für den Mann er würde sich arbeitslos melden.

Aus der Sichtweise des Mannes vieleicht,aus der des „Amtes“ wohl eher nicht.

Man stelle sich doch die Frage:

Was lebt denn der Mann seinem Kind vor?

(Hier enthalte ich mich jeglichen Kommentar,denn er könnte verletzend sein.)

….da er dann in jedem Fall eine Wohnung mit Kinderzimmer bekommen würde und auch automatisch dann Zeit hätte sich auch im Alltag um die Tochter zu kümmern ?

Wenn man es hier schon besser weiß,erledigt sich Frage 2.

LG Bollfried

PS:„Kindermund:“

Was arbeitet denn dein Papa wenn Du nicht im Kindergarten bist?

Antwort:??? oder schlimmer.

Hallo

zu 1): Nicht das Sorgerecht mit den zuhause ausgeführten Versorgungstätigkeiten und dem „Kinderhüten“ im Alltag verwechseln: http://www.anwalt.de/rechtstipps/mehr-rechte-fuer-le…

Das gemeinsame Sorgerecht umfasst auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht , das bei einem eventuell geplanten Umzug nach Ganz-weit-weg unter Umständen ein Thema werden könnte (es kann auf Antrag vom Sorgerecht getrennt werden, wenn es dem Kindeswohl entspricht) : http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Aufenth…

Das Umgangsrecht (§ 1684 BGB) beinhaltet: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ - Das Recht auf Umgang miteinander ist unabhängig vom Sorgerecht oder von den Unterhaltszahlungen etc.

Allerdings hätte er wohl kaum eine Chance das Sorgerecht für die Tochter zu bekommen

Hat die Mutter angedeutet/erklärt, dass sie sich gegen ein gemeinsames Sorgerecht stemmen wird, weil kindeswohlgefährdende Gründe vorliegen, die dagegen sprechen ? http://www.vaeter-zeit.de/vaeter-sorgerecht/elterlic…
Oder ist hier gemeint, dass der Vater das alleinige Sorgerecht für das Kind haben will ?

Zu 2:smile:

Was würde dem Mann zustehen, wenn er sich einfach zunächst arbeitslos melden würde ?

Es würde überprüft werden, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1) besteht. Besteht kein Anspruch oder ist der Anspruch so niedrig, dass er zusammen mit Wohngeld nicht seinen Grund-Lebens-/Wohnbedarf decken kann, dann könnte er (bei vorliegender Bedürftigkeit und grundsätzlichem Anspruch gem. § 7 SGB II) möglicherweise Anspruch auf (ggf. ALG1-aufstockendes) ALG 2 /„Hartz IV“ haben (statt Wohngeld). - Bei einer Kündigung, die er selbst ausgesprochen/ verursacht hat bzw. an der er mitgewirkt hat, gibt es aber Sperrzeiten bzw. Leistungskürzungen beim ALG1 und ALG2.

Bezieht er ALG2 und hat Erwerbseinkommen, werden titulierte tatsächlich gezahlte Unterhaltsbeträge bei der Anrechnung seines Einkommens berücksichtigt/ „abgesetzt“. http://hartz.info/index.php?topic=17.0

er würde sich arbeitslos melden, da er dann (…) Zeit hätte sich auch im Alltag um die Tochter zu kümmern ?

Voraussetzung für den Bezug von ALG1 ist die Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung, und es könnten auch Eingliederungsmaßnahmen / Kurse etc. anstehen. Unabhängig vom Sorgerecht und vom tatsächlich ausgeübten Umgang ist der Vater dem minderjährigen Kind gegenüber bar-unterhaltspflichtig und hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. http://www.familienrecht-direkt.de/allgemein/gesteig…

Und bei (ergänzendem) ALG 2-Bezug -> siehe Zumutbarkeitsregelungen bei Jobs und Eingliederungsmaßnahmen: http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

Ist es richtig, dass ihm automatisch auch eine Wohnung mit einem Kinderzimmer zustehen würde, auch wenn er nicht das Sorgerecht hätte ?

Wenn damit gemeint ist, ob im Falle von ALG2-Bezug bei der Angemessenheit von Vaters Wohnung mehr Wohnfläche und -kosten als für ihn allein zu bewilligen sind, weil er sein Umgangsrecht mit dem Kind ausübt und das Kind sich bei ihm aufhält: Nein - das wäre nicht automatisch der Fall, sondern wäre abhängig von Art und Umfang des Umgangs mit dem Kind. (Es ist ja vom Bedarf her ein Unterschied, ob z.B. das 50/50-Wechselmodell vereinbart wird und das Kind den halben Monat beim Vater lebt und schläft, oder ob der Vater das Kind z.B. 1x die Woche nachmittags ein paar Stunden und 2x im Monat über Nacht bei sich hat.)

Ob und inwieweit hier wegen des ausgeübten Umgangsrechts ein zusätzlicher Wohnflächen/-kostenbedarf bestünde, kann man nicht sagen. Das hinge im Einzelnen ggf. auch von den Richtlinien und Satzungen des jeweiligen Bundeslandes bzw. des ALG2-Trägers ab (siehe §§ 22, 22a, 22b SGB II)

LG