Was steht einem zu von der Arge?

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
Mein Mann hat eine Arbeit angetreten die 650km weit von zu Hause entfernt ist,er mußte sich eine 2 Wohnung nehmen,für die wird das Trennungsgeld von der LVA angerechnet! Wir beziehen zusätzlich Alg2,leider.Er musste damals Unterschreiben das er sich Bundesweit bewirbt sonst hätten sie die Umschulung zum Bestatter nicht bewilligt,leider findet man in dem Beruf nicht gleich was vor der Tür, was uns ja lieber gewesen wäre aber ist leider nicht so.Da sie das Trennungsgeld bei der 2 Miete mit anrechnen müssten sie doch eigentlich Fahrgeld für den Heimweg 1-2 im Monat zahlen oder ? Er hat hier auch noch 2 eigene Kinder (Umgangsrecht) die er ja auch sehen möchte und uns!Wir wollen ja auch alle im Sommer nach Bayern ziehen aber erst sollen meine Kinder die Schule zu ende machen und er die Probezeit rum hat.

Es wäre schon wenn ihr mir Antworten geben könntet denn ich bin echt traurig wenn ich meinen Mann nicht sehen kann.

Liebe Grüße
Mausimaus1971

Hallo Mausimaus1971,

ich möchte Dir gerne helfen, allerdings muss noch vorher folgendes geklärt werden:

a) Ist Dein Mann in 2. Ehe mit Dir verheiratet?
b) Sind die benannnten 2 Kinder aus erster Ehe?
c) Habt ihr zusammen eigene Kinder?
d) Wenn Dein Ehemann Leistungen von der LVA erhält,
wäre es wichtig, nach welcher Rechtsgrundlage
dieser Bescheid erstellt wurde (evtl. Schwerbehinderung etc). Hat die LVA die Umschulung zum Bestatter bewilligt oder die ARGE?
e) Erhält Dein Mann keine Bezüge von seinem Arbeitgeber in der Probezeit?

Unabhängig von der Beantwortung der Fragen kann ich hierzu folgendes sagen:

1.) Auf jeden Fall muss der Fahrtkostenzuschuss bei der LVA gesondert begründet und beantragt werden.

2.)Alternativ solltest Du mit der für Dich zuständigen ARGE über dieses Thema sprechen und das dort vortragen. Das mag vielleicht unangenehm sein, bringt Dir aber mehr, da die Leute dort alle Tricks kennen!

3.) Nach neiner Ansicht handelt es sich hier um einen extrmen Härtefall, der durchaus zusätzlichen Handlungsspielraum seitens der Behörden zulässt. Lass dich nicht abspeisen und beantrage für Dich (!); Zuschüsse für die Fahrt zu Deinem Mann!; wenn dies abgelehnt wird; gib´s einem Anwalt!
(Normalerweise erhälst Du auf Grund Deiner Situation ohnehin Prozesskostenkilfe!).

Also - scheue Dich nicht mit der ARGE zu reden; dann kannst Du ruhig nochmals Kontakt mit mir aufnehmen.

Bis bald!

Kastenteufel

Hallo. Also normalerweise müsste dies bezahlt werden aber von alleine kommt das AA leider nicht. Würde dort mal nachfragen, da ist man auf der sicheren Seite. LG

Hallo Kastenteufel

Danke erstmal für deine Hilfe.jetzt bekommst du die Antworten die du vielleicht brauchst,also wir sind in 2.Ehe verheiratet.Die beiden Kinder sind aus 1. Ehe,gemeisam haben wir keine Kinder.Ich selbst habe 3 Kinder mit in die Ehe gebracht.
Die Umschulung wurde von der LVA bewilligt,sicher bekommt er seinen Arbeitslohn dazu bekommen wir auch noch Arge,das ebend nicht zum Leben reicht.Wir haben eine Doppelte Haushaltsführung dafür bekommen wir das Trennunggeld von 260,00€ dieses wird aber an die Miete der 2 Wohnung angerechnet,so bezahlen die Arge nur 90,00€ dazu damit 350,00 Warmmiete zusammen ist! die LVA meinte das ,das Trennunggeld als Fahrgeld zählen würde ,die Arge ist da andere Meinung!!!
Das bedeutet das mein Mann nicht zu uns und seinen Kindern kommen kann da es ziemlich teuer ist von Murnau(Bayern) nach Wolfenbüttel!!! Ich ahbe das alles schon beim Sozialgericht eingereicht aber es wurde abgelehnt,leider!!!Jetzt habe ich für meinen Mann Fahrgeld bei der Arge beantragt und noch mals darauf hingewiesen das er ja das Umgangsrecht wahr haben möchte mit den Kindern und uns natürlich.

Liebe Grüße
Mausimaus1971

Hallo Mausimaus,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Es bleibt Dir nach meinem Wissen nur der Weg über die ARGE!

Daher müsst ihr wahrscheinlich jetzt alle miteinander erst mal durch. Ich habe grossen Respekt, dass Dein Mann den Mut aufgebracht hat, alle diese Strapazen auf sich zu nehmen um wieder einer geregelten Beschäftigung nachgehen zu können.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, wo ihr das Geld für den Umzug und eine neue Wohnung(Haus) herbekommt? Denn wenn die Probezeit um ist, müsst ihr wahrscheinlich sowieso umziehen - wer bezahlt denn das?

Also müsst ihr da auch nochmals mit der Arge und der LVA reden. Ein Trost bleibt auf jeden Fall; aufgrund der doppelten Haushaltsführung und der anrechenbahren Kosten für Heimfahrten kann dies sich in erheblichem Umfang steuerlich zu euren Gunsten auswirken.

Nun ein weiterer Punkt: Da ihr ohnehin plant, euren jetzigen Wohnort in die Nähe der neuen Arbeitsstelle zu verlegen, wird die LVA argumentieren, dass der Mittelpunkt der familiären Interessen von deinem Mann
bei der „neuen“ Familie liegen wird. Darauf begründet, haben die in der Tat sehr gute Karten beim Sozialgericht - leider. Dazu kommt noch eine andere „Falle“; wenn ihr erst mal in Murnau lebt, und die Beziehung deines Mannes zur ersten Frau nicht so gut ist, muss er sich irgendwann sogar vorhalten lassen, dass er sein „Umgangsrecht“ nicht ausübt (auch wenn ihn aufgrund der persönlichen Verhältnisse keine Schuld trifft (Es ist eine Schande!) Also - man kann es drehen und wenden, wie man will - euch kann nur noch die ARGE helfen, oder das Verständnis des neuen Arbeitgebers - vielleicht zahlt er einen Zuschuss oder Vorschuß?

Es tut mir sehr leid, dass ich nicht mehr tun kann!

Dennoch - Alles Gute!

Kastenteufel