Hallo,
da wird er noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (=Versicherungsleistung) haben, aber natürlich grundsätzlich auf Arbeitslosengeld 2 /ALG2 („Hartz IV“= Sozialleistung), wenn er bedürftig ist.
Alle Formulare zur Antragsstellung, rechts auf der Seite auch Ausfüllhilfen, und (wichtig) Merkblatt zum ALG2 hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
Da er über 25 ist, gehört er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft seines Vaters , und der Vater ist ihm gegenüber nach Abschluss der 1.Ausbildung auch nicht mehr unterhaltspflichtig. Der Sohn stellt den Antrag also nur für sich; keine Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft anzugeben. Als Verwandte wohnen sie in einer sogenannten „Haushaltsgemeinschaft“ zusammen. Da vermutet das Jobcenter gerne (gemäß § 9 SGB II), dass der Vater ihn wirtschaftlich unterstützt und verlangt dann Einkommensauskünmfte vom Vater; wenn dieser ihn nicht unterstützt, kann man dieser Unterhaltsvermutung aber (nachweislich schriftlich) widersprechen.
Das Wichtigste dazu hier:
http://hartz.info/index.php?topic=29.0
http://hartz.info/index.php?topic=17640.0
Wegen der Unterkunft:
a) Er kann beim Vater wohnen bleiben, die beiden sollten in dem Fall einen Untermietvertrag oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung miteinander abschließen . Seine anteiligen Kosten beantragt er dann beim Jobcenter als KdU /Kosten der Unterkunft:
http://hartz.info/index.php?topic=7349.0
http://hartz.info/index.php?topic=4414.0
Die vom Sohn zu tragenden Kosten müssen dabei nach den örtlichen Richtlinien des Jobcenters „angemessen“ sein (vor Ort erkundigen, wieviel eine Unterkunft für ihn dort max. kosten darf - das ist kommunal unterschiedlich. Flächenmäßig hat er für sich Anspruch auf 45-50 qm (anteilige) Wohnfläche, je nach Bundesland http://hartz.info/index.php?topic=5597.0 …egal, ob er eine eigene Wohnung nimmt oder in einer WG wohnt.)
b) Für eine eigene Wohnung beantragt er zusammen mit dem ALG2 vorab auch die schriftliche Zustimmung zum Umzug (über 25 muss er nicht mehr beim Vater wohnen; ab 18 muss dieser ihn auch nicht mehr bei sich wohnen lassen/ wieder aufnehmen) und lässt sich die „Angemessenheitskriterien“ vom Jobcenter geben, siehe a).
Alles zum Umzug etc. hier: http://hartz.info/index.php?topic=24.0 Alle Anträge wg.Umzug, Renovierung , Erstausstattung usw. nachweislich und im Voraus stellen.
VOR dem „Erstkontakt“ mit dem Jobcenter ist es sinnvoll, dass er sich vorab über alles Wesentliche informiert und seine Rechte kennt. Etwas Lesestoff:
http://hartz.info/index.php?topic=43.0
http://hartz.info/index.php?topic=319.0
http://hartz.info/index.php?topic=10.0
http://hartz.info/index.php?topic=726.0
http://hartz.info/index.php?topic=32844.0
http://hartz.info/index.php?topic=4593.0
http://hartz.info/index.php?topic=1844.0
und nach und nach generell alle Ratgeber hier http://hartz.info/index.php?board=3.0
Bei individuellen Frage und Problemen ist das Forum http://hartz.info/index.php empfehlenswert.
LG