Ich würde gern meinen Freund und den Vater meiner fast 1 Jahr alten Tochter verlassen,da er mich betrogen und belogen hat.Jedoch hab ich da vor Angst da ich nur 400€ Elterngeld und 184€ Kindergeld bekomme und selbst allein davon noch nicht mal die Miete bezahlen könnte.Also frage ich:
-Was steht mir alles zu
-Wo muss ich hingehn
-wie lange würde es dauern,da 580€ nicht lange reichen.
Ich hoffe ihr könnt mir gute Antworten geben.
Mfg Anita
Unterhalt für das Kind und Mietzuschuss beantragen
Das Landratsamt(Jugendamt,Sozialamt), Kindergeldantragsstelle, die Stadt oder Gemeinde helfen Dir weiter.
Dort gibt es verschiedene Anlaufstellen, die nicht nur alleinerziehenden finanziell unter die Arme greifen.
Wende Dich so schnell wie möglich dort hin. Manche Leistungen gelten erst ab Antragstellung.
Ich weiß von folgenden finaziellen Hilfen: Wohngeld, Unterhaltsvorschuss für Dein Kind, Kindergeldzuschlag dort kann man auch einmalige Hilfen für Sonderkosten die das Kind betreffen erhalten.
Es gibt auch Beratungstellen, die nicht nur in finanzieller Hinsicht weiterhelfen. z. B. pro Familia oder kirchliche Beratunsstellen. Diese Stellen können Dir sagen, wohin Du Dich wenden kannst. Die Beratung ist in den meisten Fällen kostenlos und es geht bei Dir wahrscheinlich nicht nur um finanzielle Unterstützung.
Nimm zu den verschiedenen „Gängen“ evtl. eine Dir und Deinem Kind vertraute Person mit. Schreibe Dir die wichtigsten Sachen sofort auf.
Du kannst bei der Krankenkasse auch eine Mutter-Kind-Kur beantragen. Auch wenn Du nicht arbeiten gehst. Man gewinnt Abstand und trifft Mütter in ähnlichen Situationen. Deren Erfahrungen und Rat hilft oft viel weiter.
Ich wünsche Dir ganz viel Kraft und alles Gute
Geh zum Jugendamt. Stelle Antrag auf Beihilfe, bzw Unterhaltsvorschuß. Die sind sehr hilfreich.
Geh zum Wohngeld, Antrag auf Zuschuß.
Geh auch zur ArGe im Landratsamt und bitte um/beantrage ALG2 (Hartz 4).
Hallo
grundsätzlich hättest du Anspruch auf
Kindesunterhalt
Betreeungsunterhalt bis zum 3 Lebensjahr
Kindergeld bleibt natürlich bestehen.
Kindesunterhalt ist abhängig vom Einkommen des Vaters.
Betreuungsunterhalt ist ebenfalls abhängig vom Einkommen des Vaters und wird vorrangig nur bis zum 3 Lebensjahr des KIndes bezahlt. Danach nur noch in bestimmten Fällen.
Das Sozialamt kann dir da helfen.
Gruss
Hallo, Anita!
Willkommen bei ALGII!
Infos: http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buer…
Da steht, wie viel es gibt.
Evt. muss ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Evt. wäre Kinderzuschlag möglich - aber erst mal einen ALG II Antrag stellen bzw. schnellst möglich hingehen, sich einen Termin geben lassen.
Zahlt der Vater Unterhalt?
Wenn nein (oder zu wenig): Unterhaltsvorschuss beantragen, beim Jugendamt. Evt. können die die Vormundschaft übernehmen.
Willst Du anwaltliche Hilfe: bei Gericht einen Antrag stellen - wer kein/wenig Geld hat, kann sich nämlich für umme beraten lassen.
Ok, das ist alles ne Menge Papierkram - und dauert teilweise. Deswegen - so rasch wie möglich zur ARGE! Tel: 01801 / 555111. Die können Dir dann sagen, wer wo zuständig ist.
Achtung: die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich… wenn es eilt: gleich dazusagen und fragen, wie lange die Bearbeitung üblicherweise dauert. Und: notfalls öfters anrufen und nachfragen.
Grüßli,
Claudia
hallo,
leider kann ich dir genaues nicht sagen…soweit ich informiert bin,muss der kindsvater drei jahre auch für die mutter zahlen,weiss ich aber nicht genau…der vater muss ja noch unterhalt fürs kind bezahlen…du kannst mietzuschuss oder hartz4 beantragen…wie lange die beantragung dauert und wieviel dir zusteht,weiss ich nicht
lisa
Hallo Anita,
Du hast einen Unterhaltsanspruch für deine Tochter. Den kann dir das zuständige Jugendamt berechnen, du musst mit dem Einkommensnachweis deines Freundes bzw. der letzten Einkommensteuererklärung dort hingehen.
Weiter hast du Anspruch auf staatliche Unterstützung sofern dein Freund nicht viel Unterhalt zahlen kann. Dazu müsstest du dich beim Arbeitsamt melden.
Es gibt auch Stiftungen, die Frauen mit Kindern in Not unterstützen. Vielleicht fragst du mal bei deinem Pfarramt oder der Gemeinde- oder stadtverwaltung nach, die wissen da oft die Anlaufstellen.
Alles gute
Hallo Anita,
sofern Du nicht arbeitest, stehen Dir auf jeden Falls Sozialleistungen zu, wenn der Unterhalt, den der Vater des Kindes Dir und Eurer Tochter zu zahlen hat, nicht ausreicht.
Ich würde damit anfangen, Dir vom Jugendamt eine Beistandschaft zu holen, d.h., von dort wird Dein Freund aufgefordert, seine Einkünfte offenzulegen (die letzten 12 Monatsabrechnungen). Danach richtet sich der Kindesunterhalt.
Das Sozialamt zeigt Dir auf, wie hoch Dein monatlicher Bedarf ist und rechnet Deine Einkünfte dagegen. Die Differenz bekommst Du vom Amt. Die Größe/Kosten der Wohnung richten sich nach Stadt/Gegend und variieren (so weit ich das weiß).
Wie das mit einmaligen Beihilfen zur Wohnungseinrichtung aussieht, kann ich Dir nicht mehr genau sagen. Ansonsten wende Dich bitte auch an pro Familia. Von dort bekommen zumindest Schwangere in Notlagen einmalige Beihilfen zur Erstausstattung. Wie das mit Frauen ist, die bereits Kinder haben, kann ich Dir jetzt leider auch nicht genau sagen.
Hoffe, Dir erstmal wenigstens etwas geholfen zu haben…
LG,
Cora
Hallo Anita!
Kopf hoch,ein Leben mit Kind allein ist auch gut. Vergiss aber nicht dabei,dass der Vater immer der Vater bleiben wird und ermögliche Ihm jeden ZUgang den er möchte!!! Es ist im SInne des Kindes!! Sämtliche Informationen bekommst du über das Sozial und Jugendamt. Die rechnen nach der Düsseldorfer Tabelle,da wird das durch den Verdienst beider errechnet. Aber Geld ist das eine… wichtig ist für ein Kind,dass es beide Eltern um sich hat. Mein Sohn ist zur Hälfte bei mir und eine Woche bei seinem Papa. Das tut uns beiden gut,er hat beide Eltern um sich und wir haben immer auch Zeit für uns. Praktisch.
Wenn du Tips und Tricks brauchst… schreib ruhig mal
LG SUSI
Hallo,
am besten zum Jugendamt gehen.
Gruß
Hallo kischas tut mir leid das ich erst heute antworte ich hoffe ich kann dir etwas weiterhelfen. so viel ich weiss steht dir bis zum 3lebensjahr deines kindes auch unterhalt für dich zu das berechnet wird vom gehalt deines ex. wie genau kann dir aber am besten ein anwald o gar beratungsstellen der carritas sagen. auserdem kannst du wohngeld beim arbeitsamt beantragen. vlg fagu
Liebe Anita,
leider habe ich Ihre Mail erst gerade gesehen (sie ist irgendwie in den Spamordner gelandet!?), somit kann ich erst jetzt antworten. Denke mal Sie haben schon Auskunft bekommen. Bitte vielmals um Entschuldigung.
Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt mit Familienrecht (Sie bekommen einen Beratungsschein kostenlos, den oft der Anwalt schon besorgt, Sie sonst bei Ihrem Amtsgericht bekommen). Dieser wird Ihnen genau sagen können, was Ihnen zusteht.
Glauben sie nicht alles was die Ämter Ihnen erzählen, darum zum Anwalt mit Familienrecht (das steht Ihnen schon mal als erstes zu).
Das Kindergeld 184 Euro und 400 Elterngeld ist eh klar. Dann hat der Vater des Kndes 225 Euro Unterhalt zu zahlen (für das Kind und da ist sein anteiliges Kindergeld schon abgezogen). Es richtet sich nach seinem Verdienst, die 225 Euro ist der Mindessatz. Wenn er kein Einkomen hat bekommen Sie einen Vorschuss vom Jugendamt, der bei ca 130 Euro liegt (da fangen die komischen Sachen schon an. Wenn der Vater arbeiet bekommt das Kind 225 Mindestsatz, muss aber das Jugendamt zahlen, beommt das Kind nur 130 Euro). Wie soll man bitte schön ein Kind davon ernähren? Dann steht Ihnen auch Unterhalt zu, der auch vom Vater des Kindes zu zahlen ist (bis das Kind 3 Jahre alt ist, wenn keine besonderen Bedürfnisse vorliegen, dass Sie das Kind länger betreuen). Dieser Satz müsste bei ca. 600 Euro liegen. Auch hier bekommen Sie das Geld vom Amt, wenn Vater des Kindes nicht zahlen kann.
Dann liegen Sie so ca mit Elterngeld bei 1400 Euro.
Ist das Kind drei Jahre alt haben Sie mindestens halbe Tage arbeiten zu geheb, was sich mit zunehmendem Alter des Kindes verlängert. Der Unterhaltsanspruch des Kides bleibt bestehen, Sie müssen aber selber für sich sorgen
Da die Ämter gerne im Falle einer Nichtzahlung des Vaters was anderes erzählen, gehen Sie zu einem Anwalt mit Familienrecht. Der kostet Ihnen nichts und wird sowas nicht durchgehen lassen.
Ich kann das aus eigener Erfahrung sagen, da ich eine Beistandschaft für meine Kinder beim Jugendamt hatte. Plötzlich bekam ich keinen Unterhalt mehr und habe mich ans Jugendamt gewand. Diese vertrösteten mich… wir müssen erst drei mal anmahnen, dass wird so 3 Monate dauern. Danach wtrden wir das Gericht einschalten, aber bis Sie das Geld haben wird es schon 5-9 Monate dauern!
Wie ich meine Kinder ernähren sollte war denen egal.
Sie stellte tatsächlich es als wichtiger hin, aus Datenschutzgründen des Vaters mir die Frage nicht zu beantworten. sie sähe ja ein, dass ich das gerne wissen wolle, aber die Rechte des Vaters sähe sie für wichtiger an.
Eine Dienstaufsichtsbescwerde brachte mir einen Brief ins Haus, der das Fass zum überlaufen brachte. Die Leiterin des Jugendamtes schrieb tatsächlich (unsere KOTOAUSZÜGE mussten wir jedes Jahr dem gleichem Jugendamt, andere Sachbearbeiterin (aber genauso doof) vorlegen, die diese der Mutter des Kindes meines jetzigen Mannes, sowie unserer beiden Verdienstabrechnungen vorlegte. Diese zog damit durch unsere Bekanntschaft, sodass die unseren Kontostand alle wussten), dass jede Bearbeiterin das selber sehen kann wie sie möchte und sie damit im Recht wären. Des Weiteren habe das Jugendamt keinerlei weitere Funtion, oder Macht, als wie beratend zur Seite zu stehen. NUR das Gericht hat das sagen, das Jugendamt selber hat gar nichts zu sagen, werden wohl vom Gericht angehört.
Ich habe dann sofort die Beistandschaft beim Jugendamt beendet ( nicht ohne vorher die Bearbeiterin hämisch zu fragen, ob sie ein Verhältnis mit meinem Ex hat, so ein Alkoholiker säuft sich die Faru ja gerne mal schön:smile: !!).
Nun habe ich eine Rechtsanwältin, die genau so fassungslos ist wie ich über das Jugendamt, mein Ex wird gepfändet, ich bekomme mein Geld. Außerdem hat diese fest gestellt, dass die nette Bearbeiterin einfach ohne Grund meinem Ex den Unterhalt um 100 Euro Jahre vorher schon gekürzt hat, sodass er jetzt noch 4000 Euro nach zahlen muss.
Also nicht auf die Ämter verlassen und schreiben sie mir mal, was Sie jetzt bekommen, da sich die Gesetze jeden Augenblick ändern. Ich dachte immer, dass Jugendamt entscheidet zum Wohle des Kindes und nicht zum Wohle des Jugendamtes??!!!
Ich wünsche Ihnen von Herzen die Kraft die Sie brauchen und Ihrem Knd eine unbeschwerte Kindheit.
Viele Liebe Grüsse
Agnes
k.A. Sorry
Hallo,
ich kann bei dieser konkreten Frage keine genaue Antwort geben und bitte Dich, Dich mit einer sozialen Einrichtung oder beid Der Stadt nachzufragen.
Alles Gute - Jacqueline