Hallo
Person A möchte ein pol. Führungszeugnis erlangen.
Person A führte bis vor über 10 Jahren ein „Lotterleben“. War Drogenabhängig, wurde von der Polizei mal wegen Drogen durchsucht (Leibesvisitation, Namen und Adresse wurden dabei festgehalten). 2 mal Führerscheinentzug, etliche Verkehrsdelikte, Alkohol am Steuer, Ladebdiebstahl, Fahrerflucht usw.
Stehen diese Dinge im Führungszeugnis, oder gibt es für diese Delikte eine Verjährungsfrist.
Gruß
Tach,
das nennt sich jetzt „Auszug aus dem Bundeszentralregister“, und was da drinsteht und wann die Eintragungen gelöscht werden, kannst Du hier ganz genau erfahren:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/T…
Hallo speckbaron,
unbenommen irgendjemandes wilden Lebenswandels steht im polizeilichen Führungszeugnis generell nichts unter einem halben Jahres Haft, zu der Betreffender verurteilt wurde. Wenn.
Gruß
Annie
Vielen Dank, Klasse Link OWT
…
Hallo speckbaron,
unbenommen irgendjemandes wilden Lebenswandels steht im
polizeilichen Führungszeugnis generell nichts unter einem
halben Jahres Haft, zu der Betreffender verurteilt wurde.
Wenn.
Hallo.
Nichts unter einem
–> viertel Jahr
–> und unter 90 Tagessätzen bei Geldstrafe.