Was steht im RGBl?

Ich habe schon häufig gelesen, dass es bezüglich Kündigungen das Gesetzt aus dem Reichsgesetzblatt von 1926 IS 366 gibt in dem die Kündigung geregelt wird.

Was steht denn da genau drin? Wird da geregelt, welche Kündigungsfrist man nach wieviel Jahren hat?

Ich hab gegooglet aber nichst gefunden.

Gruß Flela

Ich habe schon häufig gelesen, dass es bezüglich Kündigungen
das Gesetzt aus dem Reichsgesetzblatt von 1926 IS 366 gibt in
dem die Kündigung geregelt wird.

Mir ist nicht anderes Bekannt als das Kündigungsschutzgesetz.
Aber das soll nichts heißen.

Schau mal hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/index.html
Da dies die Webseite vom Bundesministerium für Justiz ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass es eine bessere Quelle gibt.

MFG
Yonkyu

Hallo Fiela,

da wir nunmal Deutsch und Traditionsbewußt sind…*g*…
Nee aber mal ohne Spaß…viele heute geltende Gesetze und Verordnungen sind „uralt“.d.h. das ursprüngliche Gesetz/Verordnung wurde vor 50 / 100 / 130 Jahren erlassen.

Zum Beispiel meine „Lieblingslektüre“,die EVO „Eisenbahn-Verkehrs-Ordnung“
Die erste Fassung ist vom 08.September 1938 und wurde im
Reichs-Gesetzblatt II Seite 663 verkündet.

Oder ein wohl für alle Bürger „Interessantes Gesetz“…:smile:

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vom 18.August 1896 !!!
(Verkündet im Reichs-Gesetzblatt Seite 195)

mfg

Frank