Guten Tag,
ich bin Auschließlichkeitsvermittler einer Versicherung nach §84 HGB. Jedoch möchte ich nun die Gesellschaft wechseln. Die neue Gesellschaft verlangt zur erfolgreichen Einstellung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister von mir, welches ich heute beantragt habe.
Nun meine Frage: Ich habe im Juli 2009 Post von einem Gerichtsvollzieher erhalten, indem stand, dass meine private Krankenkasse von mir geld fordert und der Gerichtsvollzieher vorbei kommen wollte. Ich habe sofort bei ihm angerufen, ihm gesagt, dass ich die Mahnung meiner Krankenkasse verlegt oder verbummelt habe und ich das Geld sofort überweisen werde. Das habe ich auch getan und damit war die Sache für ihn erledigt. Er brauchte also nicht mehr zu mir zu kommen.
Wird dieser Vorfall in dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister drin stehen? Oder sind dort nur Einträge gespeichert, die im Zusammenhang mit meinem Job stehen?
Ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten bzw. Hilfe.
MfG